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Digitaler Bauantrag

Bauantrag online einreichen

Die Baurechtsbehörde Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hat seit Januar 2022 den digitalen Bauantrag eingeführt und digitalisiert schrittweise die baurechtlichen Verfahren. Damit steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die einen Bauantrag für Bauvorhaben in Winnenden und den Stadtteilen einreichen möchten, ein Online‐Prozess zur Verfügung.

Bauvorhaben in der Gemeinde Leutenbach und der Gemeinde Schwaikheim sind direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung einzureichen.

Bauantrag online einreichen

Registrierung bei service-bw.de

Hinweis zur Registrierung

Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de ein.

Für die Registrierung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg verantwortlich.

Wie die Registrierung und Antragstellung auf service‐bw.de genau funktioniert, hat das Land Baden‐Württemberg in einer Anleitung für Sie zusammengefasst:

Bauanträge einrichten - Anleitung für Antragsstellende (1,695 MB)

Registrierung bei service-bw.de

So funktioniert die digitale Antragstellung

Digitale Verfahren

Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind. Die Baurechtsbehörde Gemeindeverwaltungsverband Winnenden macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in analoger Form ist in der Übergangszeit weiterhin zulässig.

Zugelassene Dateiformate

Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

Zugelassene Übermittlungswege

Für die Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über service-bw zu nutzen, die auch über die Internetseite der Stadt (www.winnenden.de/bauantrag) erreichbar sind, § 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO.

Eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an die E-Mail Adresse bauantrag.gvv@winnenden.de ist in der Übergangszeit weiterhin zulässig.

Vorgegebene Dateistrukturen

Die in dem folgenden Flyer angegebenen Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO). Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO.

Merkblatt Einreichung von Bauvorlagen in digitaler Form, Stand Februar 2024 (80,3 KB)

Ansprechpersonen

Bei Fragen zum digitalen Bauantrag wenden Sie sich bitte an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.