Gesplittete Abwassergebühren
Alle Informationen auf einen Blick
Gesplittete Abwassergebühren - Gebührenbescheide für das Jahr 2011
Für eine Änderung bzw. Berichtigung der in den letzten Tagen zugestellten Abwassergebührenbescheide für das Jahr 2011 ist innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch bei der Stadt Winnenden, Torstraße 10, 71364 Winnenden einzulegen.
Der Widerspruch ist zu begründen; gegebenenfalls ist ein korrigierter bzw. neuer Flächenerfassungsbogen mit Unterschrift beizufügen.
Ein Flächenerfassungsbogen ist bei notwendigen Änderungen von bisher veranlagten versiegelten Grundstücksflächen einzureichen, sowie für die Fälle, für die bisher noch kein Flächenerfassungsbogen eingereicht wurde. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, auf denen keine versiegelten Flächen vorhanden sind bzw. für Grundstücke die keinen Kanalanschluss haben.
Flächenerfassungsbögen sowie Ausfüllhinweise stehen für bebaute und unbebaute Grundstücke als Download zum Abruf und zum Ausdruck zur Verfügung:
Flächenerfassungsbogen bebaut (56 KB) und Ausfüllhinweis (587,9 KB)
Flächenerfassungsbogen unbebaut (55,7 KB) und Ausfüllhinweis (604 KB)
Fragen zur Abwassergebühr nehmen die MitarbeiterInnen der Stadtwerke Winnenden GmbH telefonisch unter 07195-9241-0 oder per Mail stadtwerke@winnenden.de bzw. gag@winnenden.de entgegen.
Des Weiteren kann aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr letztmalig für das Jahr 2011 eine Abrechnung mit Mietern erfolgen. Alle Mieter erhalten deshalb für das Jahr 2011 eine Endabrechnung der Wasser- und Abwasserkosten. Ab dem Jahr 2012 werden die Wasser- und Abwasserkosten nur noch mit den Vermietern (Grundstückseigentümern) abgerechnet.
Allgemeines zur bisherigen Abwassergebühr
Die bisher einheitliche Abwassergebühr wurde allein nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmetern (m³) erhoben. Sie enthielt alle Kosten der Ableitung und Reinigung des häuslichen Schmutzwassers sowie die Beseitigung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers. Für die Erhebung galt der sogenannte Frischwassermaßstab. Die Menge des von den Grundstücken abzuleitenden Niederschlagswassers spielte dabei keine Rolle, d.h. die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung waren bisher pauschal in der Abwassergebühr enthalten.
Warum gab es eine Rechtsänderung?
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (2 S 2938/08) schreibt nun grundsätzlich eine Änderung dieser Praxis vor.
Die bisher einheitliche Abwassergebühr ist in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufzuteilen, da das Verhältnis zwischen Frischwasserverbrauch (personenbezogen) und den abgeleiteten Niederschlagswassermengen so unterschiedlich ist, dass kein Zusammenhang hergestellt werden kann.
Die Erhebung der sogenannten „gesplitteten Abwassergebühr“ ist für die Stadt Winnenden wie für alle Kommunen des Landes Baden-Württemberg grundsätzlich rückwirkend ab 01.01.2010 Pflicht.
Wie wird die gesplittete Abwassergebühr erhoben?
Der Frischwasserverbrauch in Kubikmetern (m³) wird auch künftig als Maßstab für die Ableitung und Reinigung des häuslichen Schmutzwassers (Schmutzwassergebühr) verwendet.
Die neue Niederschlagswassergebühr errechnet sich nach der Größe in Quadratmetern (m²) sowie dem Versiegelungsgrad der bebauten und befestigten (versiegelten) Grundstücksflächen richten, die das Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten.
Wie kann ich künftig meine Niederschlagswassergebühr reduzieren?
Die Niederschlagswassergebühr wird nur für versiegelte Flächen erhoben, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind. Je weniger versiegelte Flächen auf dem Grundstück vorhanden sind, umso geringer fällt die Niederschlagswassergebühr aus.
Gründächer oder Flächen mit wasserdurchlässigen Materialien wie z.B. Schotterrasen oder Rasengittersteinen wirken sich deshalb bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr entsprechend begünstigend aus. Dies gilt auch für die Flächen, die an Versickerungsanlagen oder Zisternen angeschlossen sind. Erläuterungen zu Versiegelungsgraden, Versicherungsanlagen oder Zisternen erhalten Sie durch nachfolgende Links.
Versickerungsanlagen (42,8 KB)
Zisternen (24,6 KB)
Downloads
Blickpunkt vom 2. Februar 2012 (72,9 KB)
"Sonderveröffentlichung Abwasser" (596,1 KB) 12. Mai 2011


