Stadtverwaltung Winnenden

Torstraße 10, 71364 Winnenden
Postfach 280, 71361 Winnenden

Stadtentwicklungsamt

Herr Kromer
Beauftragter für Umweltschutz
Telefon 0 71 95 13-2 04
Fax (0 71 95) 13-3 95
Raum: 3. OG, Zimmer 324
Aufgaben:

Grünordnungs- und Landschaftsplanung

Landschaftsplanung

Landschaftsplan

 Ein Landschaftsplan ist der ökologische und gestalterische Beitrag zur vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) der Gemeinden.

Landschaftsplan der Stadt Winnenden

Landschaftsplan der Stadt Winnenden (11,135 MB)
Mit freundlicher Genehmigung vom Landschaftsarchitekturbüro Bässler

Umweltbericht


Gemäß § 2 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes (§1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. D.h. auch der Flächennutzungsplan und i.d.R. die Bebauungspläne müssen einer Umweltprüfung unterzogen werden.
In die Umweltberichte ist der sogenannte Grünordnungsplan integriert. Der Grünordnungsplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Ebene des Bebauungsplans