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Förderprogramme

zum Erhalt unserer Streuobstwiesen

Städtisches Förderprogramm zur Förderung des Streuobstanbaus erneut am Start

Beide Programmteile stehen nun wieder zur Verfügung

Gemeinderat und Stadtverwaltung ist der Erhalt unserer schönen Streuobstwiesen ein wichtiges Anliegen. Im Fördertopf  „Streuobstbau“ stehen in diesem Jahr wieder Gelder zur Verfügung. Erster Bürgermeister Norbert Sailer und Jürgen Kromer, städtischer Umweltschutzbeauftragter, informieren, dass ab sofort Anträge für das Förderjahr 2024 wieder neu gestellt werden können.

Die Anpflanzung eines Obstbaumes mit mindestens 1,60 Meter Stammhöhe wird mit 14 Euro je Baum gefördert. Die Pflanzung eines Halbstammes mit 1,20 – 1,60 Metern Höhe wird mit 7 Euro je Baum gefördert.

Beim sog. „Baumpflegegeld“ beträgt der Zuschuss weiterhin 5 € je Baum. Ziel ist die Erhaltung von charakteristischen Streuobstwiesen mit Bäumen, die einen ausgeprägten Stamm bzw. eine Krone haben.  Zu beachten ist, dass Pflegeschnitte im Altbestand auf den jeweiligen gleichen Grundstücken nur alle 2 Jahre gefördert werden.

!!! Hinweis: Bitte markieren Sie die Bäume am Anfang und am Ende des Grundstückes mit den zu fördernden Obstbäumen am besten mit einem rot-weißen Flatterband oder ähnlichem in der Baumkrone oder am Baumstamm.

Auf die direkte Förderung der Wiesenmahd wird auch im Förderjahr 2024 wieder verzichtet. Bei Beantragung des Baumpflegegeldes übernimmt der Antragsteller allerdings die „verpflichtende Bewirtschaftung bzw. Pflege des Grünlands unter und zwischen den Bäumen“. Wie und wie oft er mäht (mind. 1x/Jahr), spielt dann keine Rolle mehr.

Hier erhalten Sie die Anträge und Richtlinien

Die jeweiligen Anträge und Richtlinien werden an der Infotheke im Winnender Rathaus ausgegeben. Sie können auch auf dieser Seite abgerufen werden.

Zu beachten ist: Die Anträge zu den beiden Förderprogrammteilen aus den letzten Jahren werden nicht ins neue Jahr übernommen!!!

Ganz wichtig ist, dass der Gutschein im Antrag auf Förderung der Anpflanzung hoch- und halbstämmiger Obstbäume (Teil 1 des Förderprogramms) an der Infotheke mit einem städtischen Dienstsiegel versehen wird.

Die Frist zur Abgabe der Anträge für das so genannte "Baumpflegegeld" (Teil 2 des Förderprogramms) ist der 31. Oktober 2023. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge beim Umweltschutzbeauftragten der Stadt Winnenden eingereicht werden.

Und noch eine Bitte: Lesen Sie die Richtlinien zu Teil 1 und/oder Teil 2 des Förderprogramms  genau durch, nur so können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück und die darauf stehenden Obstbäume überhaupt den Fördervoraussetzungen entspricht. Eine Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt nur, wenn alle Angaben vollständig sind.

Antrag und Gutschein zur Anpflanzung hochstämmiger Obstbäume (66,6 KB)

Antrag zur Gewährung von Baumpflegegeld (89,3 KB)

Richtlinien zur Förderung der Anpflanzung hoch- und halbstämmiger Obstbäume (86,1 KB)

Richtlinen zur Förderung von Baumpflegegeld (66,8 KB)

Hinweis: Anträge zu Zuschüssen für den Obstbaumschnitt im Rahmen des Streuobstförderprogramms des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter http://www.streuobst-bw.info/pb/,Lde/Startseite. Bitte beachten Sie den Doppelförderungsausschluss der Förderprogramme.

Für Fragen steht Ihnen der Umweltschutzbeauftragte der Stadt Winnenden, Jürgen Kromer, Telefon 07195 / 13-204 gerne zur Verfügung. (BfU)