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Städtische Kindergärten

SEPA-Lastschriftverfahren

Einzugsermächtigung nach dem neuen SEPA-Verfahren (1,395 MB)

Gebühren

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (141,2 KB) für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden.

Finanzielle Hilfen - Übernahme von Betreuungskosten durch das Kreisjugendamt

Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind eine Kinderkrippe, Regelkindergartengruppe, eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten oder eine Ganztagskindergartengruppe besucht. Die Kosten für die anfallenden Gebühren können abhängig von Ihrem
Einkommen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Kinderbetreuung erforderlich  ist (z.B. aufgrund der Erwerbsfähigkeit / Schulbesuchs der Eltern/des Elternteils).

Infos und Antragsunterlagen: www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/zuschuesse-fuer-kindertageseinrichtungen

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung (99,8 KB) für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden