Mineralfreibad Höfen

Seehaldenweg 28,
71364 Winnenden-Höfen

Frau Fuchs
Leitung Winnender Bäder

Telefon Kasse
(0 71 95) 7 13 46

Mineralfreibad Höfen - Saisonbeginn am 05.05.2012

Öffnungszeiten

Montag bis Sonntag
von 10:00 – 20 Uhr  (ab 19 Uhr nur Zutritt für Saisonkarten-Inhaber)

Von Montag bis Freitag nur mit Mehrfach- oder Saisonkarte vor 12 Uhr

Bei schlechtem Wetter ist das Mineralfreibad Höfen geschlossen.

Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Saisonkarteninhaber haben dann kostenfreien Eintritt im Wunnebad.


Während der Schulferien öffnet das Mineralfreibad Höfen um 10 Uhr.

Preisliste

EINZELKARTEN
 
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren
2,20 €
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren mit Familienpass
1,70 €
 
 
Ermäßigt
1,20 €
Ermäßigt mit Familienpass
1,00 €
 
 
Familienkarte
5,50 €
Familienkarte mit Familienpass
4,00 €
 
 
Bei Eintritt von weniger als 2 Stunden vor regulärem
Betriebsschluss
 
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren
1,70 €
Ermäßigt
0,90 €
Familien
4,00 €
Gästekarte - nur gültig für den Kioskbereich
0,50 €
 
 
ZEHNERKARTEN
 
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren
20,00 €
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren mit Familienpass
15,50 €
Érmäßigt
10,00 €
Ermäßigt mit Familienpass
8,00 €
 
 
SAISONKARTEN
 
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren
39,00 €
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren mit Familienpass
29,50 €
Ermäßigt
18,00 €
Ermäßigt mit Familienpass
13,50 €
Familienkarte
78,00 €
Familienkarte mit Familienpass
59,00 €

Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, schwerbehinderte Kinder und schwerbehinderte Jugendlich mit gültigem Ausweis sowie die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten mit gültigem Ausweis „B“ zahlen keine
Benutzungsgebühr.

Ermäßigte Benutzungsgebühren bezahlen Kinder und Jugendliche vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, Vollzeitschüler und Studenten bis zur Vollendung des 25sten Lebensjahres, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte und Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, gegen Vorlage des entsprechenden gültigen Ausweises.

Inhaber eines gültigen Familienpasses (Landesfamilienpass oder Familienpass der Stadt Winnenden) bezahlen die in § 4 festgelegten Gebühren mit Familienpass

Familienkarten
Familienkarten erhalten Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, soweit diese in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben sowie Ehepaare.