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Oberbürgermeisterwahl 2018

Wer wird gewählt?

Am Sonntag, 21. Januar 2018 wird der Oberbürgermeister der Stadt Winnenden gewählt.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung der Bewerber (9,7 KB) sowie über die Durchführung der Wahl (17,9 KB)können hier nachgelesen werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 3 Monate seine einzige Wohnung oder Hauptwohnung in Winnenden hat.

Wie kann das Wahlrecht ausgeübt werden?

Die Wahlberechtigten werden gebeten, das Wahlbenachrichtigungsschreiben mit in das Wahllokal zu bringen. Auf diesem Schreiben ist vermerkt, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Das Wahlbenachrichtigungsschreiben wird wieder mitgegeben und sollte unbedingt für eine eventuelle Neuwahl aufbewahrt werden.

Wahlberechtigte, die ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben verlegt oder gar nicht erhalten haben, können trotzdem am Wahlsonntag ihr Wahlrecht ausüben. In diesen Fällen werden die Wahlberechtigten gebeten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal zubringen, damit dort anhand des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung festgestellt werden kann. Falls ihnen das zuständige Wahllokal nicht bekannt ist, melden Sie sich bitte beim Wahlamt. 

Wie kann per Briefwahl gewählt werden?

Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens vorgesehenen Antrag ausfüllen und an das Wahlamt der Stadt Winnenden, Torstraße 10, 71364 Winnenden schicken oder persönlich im Rathaus, 1.OG, Zimmer 108 abgeben.

Auch besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahl bzw. auf Aufstellung eines Wahlscheines online zu stellen. Sie finden diesen Antrag auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.winnenden.de (Link) bis zum 18.01.2018, 11.00 Uhr.

Die Anträge zur Ausstellung von Wahlscheine können von Wahlberechtigten noch bis Freitag, 19. Januar 2018, 18.00 Uhr beim Wahlamt, Torstraße 10, 71364 Winnenden abgegeben werden.

Wie ist das Wahlamt erreichbar?

Das Wahlamt ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses persönlich oder telefonisch erreichbar unter:

Stadt Winnenden
Wahlamt
Torstraße 10
1.Obergeschoss, Zimmer 108
Telefon: 07195 – 13 101

Rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der rechtzeitig beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 20. Januar 2018 ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus ist an diesem Tag von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Am Wahltag plötzlich krank?

Auch kann ein Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 21. Januar 2018, 15.00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.