Stadtverwaltung Winnenden

Torstraße 10, 71364 Winnenden
Postfach 280, 71361 Winnenden

Zentrale Rathaus
E-Mail rathaus@winnenden.de
Telefon (0 71 95) 13-0
Fax (0 71 95) 13-3 28

Sprechzeiten

Verfahrensbeschreibungen

Mitteilung über die Beschäftigung werdender Mütter

Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und den mutmaßlichen Tag der Entbindung unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen. Damit dies möglich ist, sollen werdende Mütter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren, auch um die ihnen zustehenden Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können.

Als Arbeitgeber können Sie eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen Sie übernehmen, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Tipp: Was Sie als Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter beachten müssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums unter dem Stichwort "Mutterschutz". Je nach Berufszweig sind ganz unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Gesundheitsamtes unter Infektionsfrei.de sowie in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit" des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb Ihres Unternehmens liegt, in dem die werdende Mutter beschäftigt ist

Verfahrensablauf

Als Arbeitgeber müssen Sie dem Regierungspräsidium mitteilen, dass Sie eine werdende Mutter beschäftigen. Hierzu können Sie das auf den Seiten der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg angebotene Formular nutzen.

Frist/Dauer

Sie müssen die Meldung unverzüglich, nachdem Sie von der Arbeitnehmerin über die Schwangerschaft informiert wurden, vornehmen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat ihn am 04.02.2009 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.