Verfahrensbeschreibungen
Qualifizierungsreihe für die mittlere Führungsebene (Führungsakademie) - Teilnahme anmelden
Die Führungsakademie Baden-Württemberg führt Qualifizierungsreihen durch. Ziel ist, ressortübergreifend Führungskräfte zu qualifizieren. Damit soll ein landeseinheitliches Führungsverständnis sichergestellt werden.
Im Vordergrund stehen dabei
- die Stärkung der Handlungskompetenz der Teilnehmenden als Führungskraft sowie
- die Vermittlung von Führungskompetenz als Fachkompetenz einer Leitungsfunktion.
Die Qualifizierungsreihe besteht aus einem allgemeinen Pflichtteil und weiteren freiwilligen Bausteinen:
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Der Pflichtteil behandelt das Thema "Führung" und soll die vorhandenen Kompetenzen der Teilnehmenden vertiefen. Es geht um folgende Bereiche:
- Perspektiven der Führung
- Kommunikation
- Mitarbeitergespräch und Personalentwicklung
- Teamentwicklung
- Europafähigkeit
- Veränderungsmanagement
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Der freiwillige Teil erweitert die Perspektive auf das Umfeld der neuen Führungskräfte. Er setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
- Strategie und Projektmanagement
- Kollegiale Coaching Konferenz®
- Gesundheitsförderung als Führungsaufgabe
- Personalrecht für Führungskräfte
Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Qualifizierungsreihe für die mittlere Führungsebene" der Führungsakademie Baden Württemberg.
Zuständige Stelle
die Führungsakademie Baden-Württemberg
Voraussetzung
An der Qualifizierungsreihe können Sie teilnehmen, wenn Sie zu den folgenden Zielgruppen gehören:
- neue Referatsleitungen
- Erste Landesbeamte
- vergleichbare Führungskräfte des Landes Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Dort können Sie sich auch für die Veranstaltungen anmelden.
Tipp: Für die erstmalige Anmeldung sowie für eine Seminarbuchung stellen wir eine Anleitung zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine, da die Prüfung und Freigabe der Anmeldung durch die zuständigen Bildungsverantwortlichen im Prozess des elektronischen Buchungsverfahrens erfolgt
Kosten/Leistung
Die Kosten der Fortbildung trägt die jeweils zuständige Behörde oder das jeweils zuständige Ressort.

