Stadtverwaltung Winnenden

Torstraße 10, 71364 Winnenden
Postfach 280, 71361 Winnenden

Zentrale Rathaus
E-Mail rathaus@winnenden.de
Telefon (0 71 95) 13-0
Fax (0 71 95) 13-3 28

Sprechzeiten

Verfahrensbeschreibungen

Bebauungsplan - Einsicht nehmen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Dachform.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan, müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Verfahrensablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Sie können Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes herstellen lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 18.02.2013 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.