Stadtverwaltung Winnenden

Torstraße 10, 71364 Winnenden
Postfach 280, 71361 Winnenden

Hauptamt
Geschäftsstelle Jugendgemeinderat

Logo Jugendgemeinderat
Herr Stagel

Stv. Amtsleiter
Leitung Sachgebiet Zentrale Dienste

Telefon (0 71 95) 13-1 06
Fax (0 71 95) 13-4 00
Raum: 1. OG, Zimmer 112
Aufgaben:

Sachgebietsleitung Zentrale Dienste (IuK-Technik, Organisation, Beschaffung, Reinigung, Statistik), Geschäftsstelle Jugendgemeinderat

Wir wollen, dass ihr sicher und günstig nach Hause kommt!

Infos des Jugendgemeinderats Winnenden zur Preisermäßigung bei der Benutzung des Rufautos für Schüler aus Winnenden


Seit Anfang 2004 die Preise für die Benutzung des Rufautos drastisch erhöht wurden -von 0,90 € (für Zeitkarteninhaber) auf 3,10 € (inzwischen 3,60 €) für eine Fahrt in die Winnender Ortsteile -setzt sich der Jugendgemeinderat Winnenden (JGR) für eine Preisermäßigung bei der Benutzung des Rufautos für Schüler aus Winnenden ein. Der JGR hat im Rahmen dieser Aktion 855 Unterschriften gesammelt und ermöglicht Schülern aus Winnenden jetzt einen Preisnachlass je Rufautofahrt von 1,50 € (damit entfällt der sog. „Komfortzuschlag"). Die Preisermäßigung kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden: 

1. Begünstigter Personenkreis

  • Schüler allgemein bildender Schulen mit Schülerausweis (nicht für Jugendliche allgemein, um bereits berufstätige Jugendliche nicht zu begünstigen)
  • nur für in Winnenden mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen (also ohne Umlandgemeinden, auch keine Schüler aus den Umlandgemeinden, welche Winnender Schulen besuchen, da der JGR nur für die Winnender Jugendlichen ein Mandat hat = gewählt ist)
  • Mindestalter 14 Jahre

2. Ausgabe von Gutscheinen

Die berechtigten Personen (siehe 1.) erhalten Gutscheine im Wert von 1,50 Euro (= Ausgleich des „Komfortzuschlags") gegen Nachweis der Berechtigung (Schülerausweis o. ä., der Wohnsitz in Winnenden muss daraus hervorgehen). In die Gutscheine wird der Name des Berechtigten und eine fortlaufende Nummer eingetragen, der Empfang ist zu bestätigen. Die Gutscheine werden vom JGR bei Veranstaltungen oder Sprechstunden ausgegeben (die Termine werden im Amtsblatt der Stadt Winnenden „Blickpunkt Winnenden" veröffentlicht). An jedem Ausgabetermin werden pro Empfänger höchstens 5 Gutscheine ausgegeben.

3. Verwendung der Gutscheine

Die Fahrer der Rufautos nehmen die Gutscheine unter Gewährung eines Preisnachlasses von 1,50 € nur für Rufautofahrten im Bereich Winnenden – Berglen - Buoch entgegen. Zusammen mit dem Gutschein ist dem Fahrer des Rufautos ein Ausweis vorzulegen, damit der Fahrer feststellen kann, ob der Gutschein auch vom Berechtigten in Anspruch genommen wird. Je Rufautofahrt kann nur ein Gutschein verwendet werden. Sofern abzusehen ist, dass die Kosten zu stark ansteigen ( = wenn viele Gutscheine ausgegeben werden), kann die Ausgabe ggf. reduziert werden. Ebenso kann die Gültigkeit der ausgegebenen Gutscheine ggf. nachträglich zeitlich begrenzt werden, z.B. wenn die Vereinbarung mit dem Rufautobetreiber endet. 

Preisliste und Abfahrtszeiten (19,4 KB)

Bei Fragen oder Problemen – auch zu anderen (Jugend-)Themen – könnt ihr euch jederzeit an einen der Jugendgemeinderäte wenden. Dies gilt übrigens auch für Jugendliche, die gerne bei Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten des JGR mitarbeiten oder einmal selbst für den JGR kandidieren wollen!

Wir bedanken uns beim Betreiber des Rufautos, der Fa. Taxizentrale Annemarie Wesner, für die Unterstützung dieser Aktion!

Eine Aktion des Jugendgemeinderats Winnenden!