Stadtverwaltung Winnenden

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Sprechzeiten

Stichwortverzeichnis

Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht - Befreiung beantragen

Sie müssen Radio, Fernseher und andere Rundfunkgeräte anmelden und dafür Gebühren zahlen. Das gleiche gilt für Geräte wie Computer oder Mobiltelefone, mit denen Sie beispielsweise über das Internet Rundfunkprogramme empfangen können, wenn Sie über keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte verfügen. Privathaushalte können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Die Befreiung wird meistens befristet erteilt.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.