Stadtverwaltung Winnenden

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Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen in das Wählerverzeichnis beantragen (Bundestagswahl)

Deutsche, die am 35. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bei Deutschen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begrün-den, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.