Stadtverwaltung Winnenden

Torstraße 10, 71364 Winnenden
Postfach 280, 71361 Winnenden

Zentrale Rathaus
E-Mail rathaus@winnenden.de
Telefon (0 71 95) 13-0
Fax (0 71 95) 13-3 28

Sprechzeiten

Stichwortverzeichnis

Vormundschaft

Ein Vormund wird durch das Gericht bestellt, wenn das Bedürfnis nach einer allgemeinen Fürsorge für Person oder Vermögen eines Minderjährigen besteht. Das minderjährige Kind, für das ein Vormund bestellt ist, wird Mündel.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.