Stadtverwaltung Winnenden

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Zentrale Rathaus
E-Mail rathaus@winnenden.de
Telefon (0 71 95) 13-0
Fax (0 71 95) 13-3 28

Sprechzeiten

Stichwortverzeichnis

Mitteilung einer Stiftung an das Finanzamt

Stiftungen sind dazu verpflichtet, anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer zu zahlen. Sie müssen daher dem Finanzamt die Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind und Steuererklärungen abgeben.

Verfahren und Dienstleistungen

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.