Stichwortverzeichnis
Akteneinsicht eines Adoptivkindes
Sie als Adoptivkind können mit Vollendung des 16. Lebensjahres unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte Auskunft zu erhalten.
Verfahren und Dienstleistungen
Lebenslagen
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.

