Stadtverwaltung Winnenden

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Zentrale Rathaus
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Telefon (0 71 95) 13-0
Fax (0 71 95) 13-3 28

Sprechzeiten

Stichwortverzeichnis

Akteneinsicht eines Adoptivkindes

Sie als Adoptivkind können mit Vollendung des 16. Lebensjahres unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte Auskunft zu erhalten.

Verfahren und Dienstleistungen

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.