Stadtverwaltung Winnenden

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Zentrale Rathaus
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Telefon (0 71 95) 13-0
Fax (0 71 95) 13-3 28

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Stichwortverzeichnis

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Eine Bestätigung darüber stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie das Gerät aufstellen wollen.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.