Stadtverwaltung Winnenden

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Stichwortverzeichnis

Lohnsteuern - Anmeldung und Bescheinigungsverfahren für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einzubehalten, beim zuständigen Finanzamt anzumelden und dorthin abzuführen.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.