Stadtverwaltung Winnenden

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Stichwortverzeichnis

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen

Berufstätige mit einer besonderen Qualifikation können auch ohne die schulische Studienberechtigung (Hochschulreife) zu verschieden Studiengängen zugelassen werden. Dafür muss in Baden-Württemberg eine Eignungsprüfung bestanden werden.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.