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Der Ausschnitt aus dem Flurstücksplan zeigt das Gebiet zwischen der Wein- und der Rieslingstraße
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler
Meldung vom 20. November 2025

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan

Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 18.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler, Planbereiche 35.01, 35.03, 35.07 und 35.09 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.   Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hanweiler.   Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Hanweiler in einer südwestlichen Randlage des Stadtgebiets Winnenden. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 20.10.2025 zu entnehmen.
Der Ausschnitt aus dem Flurstücksplan zeigt das Gebiet zwischen der Wein- und der Rieslingstraße
Lageplan Geltungsbereich Veränderungssperre
Meldung vom 20. November 2025

Inkrafttreten der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigenBebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler

Aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 394) geändert worden ist. in Verbindung mit§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2024 (GBI. S. 98) m. W. v. 23. November 2024 bzw. 1. Januar 2025, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 18.11.2025 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler, Planbereiche: 35.01, 35.03, 35.07 und 35.09, beschlossen.   Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Lageplan des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 20.10.2025, Maßstab 1 : 500, mit unterbrochenen schwarzen Strichen umrandet dargestellt und liegt auf Gemarkung Winnenden - Hanweiler (siehe Planskizze).   Die Veränderungssperre kann beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 323 während den regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.   Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Ausschnitt aus dem Flurstücksplan zeigt die betroffenen Flurstücke am Ende des Dornfelderwegs
Meldung vom 20. November 2025

Beschluss über die Einstellung des Verfahrens für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 18.11.2025 die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.   Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hanweiler.   Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegt südlich der Weinstraße, westlich des Dornfelderwegs, nördlich des Gewässers Trombach und östlich des Kronengässles. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 24.01.2022 zu entnehmen.
Meldung vom 05. November 2025

Öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- hat den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen durch Änderungsbeschluss Nr. 9 des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan in der Flurbereinigung Berglen-Rettersburg/Öschelbronn für zulässig erklärt. Die Genehmigung umfasst folgende Maßnahmen: Einzelne Wegabschnitte, sind auf Grund der Beanspruchung der Anfahrtswege für die Bodenverbesserungsmaßnahmen in den Gewannen „Am Rudersberger Weg“, „Raitäcker“ und „Heutal“ instand zu setzen.
Meldung vom 17. Oktober 2025

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates

T A G E S O R D N U N G :  1 Bürgerfragestunde    2 Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Winnenden    3  Sirenenausbau Winnenden      1. Auftragsvergabe zur Errichtung der Sirenenanlage      2. Genehmigung einer außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung    4  Weisungserteilung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Winnenden GmbH      - Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Winnenden GmbH zur Vermeidung einer vertraglich festgelegten Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach HGB/CSRD      - Anpassung von § 2 des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Winnenden GmbH