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Bebauungsplan "Brühl" in Winnenden

Planbereich: 17.00

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden

Abgrenzungsplan vom 29.03.2021

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 25.10.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 03.11.2022
3. Beteiligung der Öffentlichkeit
   (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 14.11.2022
bis 14.12.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Brühl" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Auf Grund einer formell nicht rechtmäßig durchgeführten Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Brühl" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan (erneut) beschlossen.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegt südwestlich der unter der Eisenbahnbrücke hindurchführenden Schwaikheimer Straße und grenzt nordwestlich an die Bahnlinie Waiblingen - Schwäbisch Hall-Hessental an.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 29.03.2021 zu entnehmen.

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Brühl" ist die bestehende Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und die geplante Ansiedlung der Stadtwerke Winnenden GmbH / technische Betriebe der Stadt Winnenden in Winnenden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus

einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und

einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

vom 14.11.2022 bis 14.12.20212

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.