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Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße"

Planbereich: 35.01

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hanweiler

Abgrenzungsplan vom 24.01.2022

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 22.02.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 03.03.2022
3. Feststellung des Entwurfs am 22.03.2022
4. Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt
    (§ 3 Abs. 2 BauGB)
am 31.03.2022
5. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
    in der Zeit
vom 11.04.2022
bis 11.05.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 22.03.2022 den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), Planbereich: 35.01, festgestellt.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hanweiler.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegt südlich der Weinstraße, westlich des Dornfelderwegs, nördlich des Gewässers Trombach und östlich des Kronengässles.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 24.01.2022 zu entnehmen.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Weinstraße unterhalb der bestehenden Gebäude. Die unbebauten Wiesenflächen südlich der Weinstraße sind für eine Bebauung mit Einzelhäusern geeignet. Die Wiesenflächen befinden sich außerhalb des bestehenden Bebauungszusammenhangs. Der Bebauungszusammenhang endet entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig am letzten Baukörper. Örtliche Besonderheiten sind auch im Einzelfall nicht vorhanden und die unbebaute Grundstücksfläche prägt nicht den Siedlungszusammenhang. Die innenliegende Wiesenfläche liegt außerhalb des bestehenden Bebauungszusammenhangs, also im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Bei einer Größe von über 2.000 m² liegt eine sogenannte Außenbereichsinsel im Innenbereich vor. Die Größe der drei Grundstücke spricht gegen die Annahme einer Baulücke.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil der Einbeziehungssatzung des Stadtentwicklungsamts Winnenden, Maßstab 1 : 500, vom 23.02.2022.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung liegt mit der Begründung

vom 11.04.2022 bis 11.05.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Südlich der Weinstraße" in Winnenden-Hanweiler gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da es sich bei dieser Einbeziehungssatzung um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB handelt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.