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Aktuelle Veränderungssperren

Aktuelle erlassene Veränderungssperren finden Sie hier.

Die Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch dient dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinden. Den Gemeinden soll hierdurch ein Instrument bereitgestellt werden, mit dem verhindert werden kann, dass laufende Planungen, die regelmäßig einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, faktisch zumindest teilweise gewissermaßen unterlaufen werden, indem im künftigen Plangebiet von einzelnen Grundstückseigentümern vollendete und den Planungsabsichten zuwider laufende Tatsachen geschaffen werden.

Nicht selten ist die Einreichung eines bestimmten Bauantrages Anlass für eine Gemeinde, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten und dieses mittels Veränderungssperre zu sichern.

Wenn der Gemeinderat einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, kann zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich der Gemeinderat eine Veränderungssperre beschließen.

Für die Dauer der Veränderungssperre dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-, oder anzeigepflichtig sind, ausgeschlossen.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Der Gemeinderat kann eine Verlängerung um ein Jahr und wenn besondere Umstände es erfordern um nochmal ein weiteres Jahr beschließen. 

Sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass der Veränderungssperre weggefallen sind, ist die Veränderungssperre auch vor Fristablauf außer Kraft zu setzen. In jedem Fall tritt die Veränderungssperre außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist.

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Die aktuell erlassenen Veränderungssperren können während den allgemeinen Sprechzeiten beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306, eingesehen werden.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die Satzung mit dem Abgrenzungsplan sind online abrufbar.

Unter dem folgenden Link sind die in Kraft getretenen und gültigen Veränderungssperren aufgelistet.