Vorstellung der Entwurfsergebnisse zu Werbeanlagen in der Innenstadt und Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Die Stadt Winnenden plant zukünftig Werbeanlagen und Sondernutzungen nur dann zu genehmigen, wenn diese die Regelungsinhalte der Werbeanlagenkonzeption der Stadt Winnenden einhalten. Damit soll vor allem die Attraktivität der Innenstadt erhalten werden. Bereits im April 2018 fanden gemeinsam mit den Unternehmen in der Innenstadt ein Stadtspaziergang und eine Bürgerwerkstatt statt. Jetzt wurde der Entwurf einer Werbeanlagenkonzeption den beteiligten Geschäftstreibenden und der Öffentlichkeit im großen Sitzungssaal des Rathauses vorgestellt.
„Die Gestaltung des öffentlichen Raums in der Innenstadt ist heutzutage besonders wichtig, da es das einzige ist, was das Internet nicht bieten kann. Damit ist vor allem die Einkaufsatmosphäre und das gemütliche Bummeln und Schlendern gemeint“, eröffnete Antje Schnacke-Fürst die Vorstellung der Entwurfsergebnisse zur Werbeanlagenkonzeption der Stadt Winnenden. Sie ist Mitarbeiterin des Büros Dr. Acocella - Stadt und Regionalentwicklung aus Lörrach und hat die Werbeanlagenkonzeption für Winnenden gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsamt erarbeitet. Circa 25 Händler waren gekommen, informierten sich und diskutierten mit.

Rücksicht auf Architektur, Farbe und Form
Zukünftig soll Werbung nicht mehr willkürlich angebracht werden, sondern Rücksicht auf unter anderem die Architektur des Gebäudes, die Farben und Formen in der Umgebung nehmen. Vermieden werden sollen beispielsweise grelle Farben, Neonlichter oder blinkende Werbeanlagen. Weiter macht die Werbeanlagenkonzeption Vorschriften bezüglich der Gestaltung und Anbringung. Insgesamt sollten nur 50 Prozent des Gebäudes mit Werbeanlagen bedeckt werden. Schriften dürfen nur noch horizontal angebracht werden und Fahnen beziehungsweise Werbebanner nur 60 Zentimeter in den Straßenraum hineinragen. Bei mehreren Werbeanlagen muss ein einheitliches Konzept erkennbar sein. Was nach vielen Verboten klingt, soll dafür sorgen, dass der öffentliche Raum nicht mit Werbung überfrachtet wird. Ausnahmen in Einzelfällen sind zum Beispiel bei bestimmten Gebäudeproportionen möglich.
Warenauslagen, Kundenstopper, Möblierung
Auch die Sondernutzungen, dazu gehören Warenauslagen, Kundenstopper und Möblierung, werden in der Werbeanlagenkonzeption geregelt. Dabei ist besonders auf die Qualität der Körbe, Tische und Stühle zu achten. Ungestaltete Warenauslagen mit Lagercharakter sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Holzkisten, Körbe, welche die Waren ansprechend präsentieren dagegen schon.
Kundenstopper sind mit der Einführung der Konzeption nur noch für gastronomische Betriebe, in Form von Menütafeln, erlaubt. Ansonsten muss darauf verzichtet werden. „In Winnenden gibt es zahlreiche in der Mobilität eingeschränkte Menschen. Für diese sind Kundenstopper nur störend“, so Markus Schlecht. Antje Schnacke-Fürst ergänzt: „Außerdem sind sie keine besonders individuelle Art, um auf sein Unternehmen aufmerksam zu machen. Die meisten Menschen laufen unbemerkt daran vorbei.“
Was die Möblierung angeht, muss diese mit Zubehör und Dekoration auf Stilrichtung, Form, Material und Farbgebung aufeinander abgestimmt sein. Auch hier sollten hochwertige Materialien wie Holz, Stoffe oder Edelstahl verwendet werden. Bei Sonnen- und Wetterschutz soll auf einfarbige, matte Bespannung geachtet werden. Begrünungselemente müssen einheitlich und optisch ansprechend gestaltet sein.
Keine privaten Radabstellanlagen, zu wenige Mülleimer
In der anschließenden Diskussion hakten die Einzelhändler nach, warum keine privaten Radabstellanlagen vor den Geschäften angebracht werden dürfen. „In der unteren Markstraße gibt es nur zwei städtische, das ist zu wenig“, klagt eine Unternehmerin. Ein anderer sagt: „Wenn jemand bei mir einkauft, hat er keine Lust, seine Einkäufe durch die ganze Stadt bis zu seinem Fahrrad zu tragen.“ Markus Schlecht erklärt, dass die Radabstellanlagen einheitlich aussehen müssen und dies bei privaten Anlagen nicht möglich sei. „Dass es zu wenige gibt, bespreche ich gerne nochmals innerhalb der Verwaltung.“
Auch das Thema Mülleimer wird Markus Schlecht mitnehmen. Die Werbeanlagenkonzeption regelt, dass private Mülleimer nur schlicht und ohne Beklebungen aufgestellt werden dürfen. Optimal wäre, darauf ganz zu verzichten, und in der Innenstadt von Seiten der Stadt mehrere Mülleimer mit großem Volumen und kleinen Einwurfklappen aufzustellen.
Die vorherigen drei Berichtsentwürfe zur Werbeanlagenkonzeption vom 01. Oktober 2018 lagen im Rathaus beim Stadtentwicklungsamt, Zimmer 322, öffentlich aus und stehen zur Gegenüberstellung weiterhin zum Download zur Verfügung.
Unterlagen zum Download
- Gutachten für eine Satzung zur Regelung von Werbeanlagen in der Innenstadt von Winnenden vom Büro Dr. Acocella - Stadt- und Regionalplanung aus Lörrach vom 01.10.2018 (1,097 MB)
- Gutachten für einen Leitfaden für Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Stadt Winnenden vom Büro Dr. Acocella - Stadt- und Regionalplanung aus Lörrach vom 01.10.2018 (935 KB)
- Gutachten für eine räumliche Steuerung von Fremdwerbung im Stadtgebiet der Stadt Winnenden vom Büro Dr. Acocella- Stadt- und Regionalplanung aus Lörrach vom 01.10.2018 (3,319 MB)
Zuständige Ansprechperson
Bei Fragen zur Werbeanlagenkonzeption wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.