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10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Sammelverfahren zur Änderung von Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen

Winnenden

"Adelsbach II" (1,19 MB)
"Untere Schray" (1,061 MB)

Birkmannsweiler

"Bildstraße II" (1,616 MB)
"Bürgäcker" (1,49 MB)

Breuningsweiler

Höfen

"Hofäcker" (1,229 MB)

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 13.12.2016 / 14.12.2016
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 19.01.2017
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   (§ 3 Abs. 1 BauGB)
am 26.01.2017
4. Feststellung des Entwurfs am 21.07.2020 / 29.07.2020
5. Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt (§ 3 Abs. 2 BauGB) am 30.07.2020
6. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 10.08.2020
bis 10.09.2020

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen
 - 10. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen festgestellt.
 
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.
 
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zunächst durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darzustellen. Darüber hinaus werden durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche Wohnbauflächen in Höhe von 3,08 Hektar, deren Bedarf nachgewiesen wurde, dargestellt. Die Bedarfsermittlung ist der Begründung zu entnehmen.
 
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen aufgrund der o. g. Beschlüsse die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:
 
- Wohnbaufläche "Adelsbach II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)
- Wohnbaufläche "Bildstraße II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
- Gemischte Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)
 
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
 
- Teilfläche der Wohnbaufläche "Erweiterung Bildstraße" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
- Teilfläche der Wohnbaufläche (Planung) "Bürgäcker" in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)
- Wohnbaufläche (Planung) "Erweiterung Schütteläcker" in Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
- Teilfläche der Wohnbaufläche (Planung) "Hofäcker" in Winnenden-Höfen (2,51 ha) Winnenden
 
Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
 
Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden liegt der Änderungsentwurf des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
 10.08.2020 bis 10.09.2020 
bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr,
 
beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.09, während den folgenden Dienststunden:
 
Montag:         08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 - 12:00 Uhr und
 
beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2 - 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden Dienststunden:
 
Montag:         08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:      08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag:          08:00 - 12:00 Uhr.
 
 
Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.winnenden.de/fnp in elektronischer Form verfügbar.
 
Für die Gemeinde Berglen liegt der Änderungsentwurf mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
 10.08.2020 bis 10.09.2020 
beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 18, Zwischengebäude, im Schaukasten, während den folgenden Dienststunden:
 
Montag und Donnerstag:   08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:                              08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                              08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                                  08:30 - 13:00 Uhr
 
Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.berglen.de/index.php?id=383&L=0 in elektronischer Form verfügbar.
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
· Stellungnahmen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 02.02.2017 und 07.05.2019, des Verbands Region Stuttgart vom 16.02.2017 und 06.06.2019, des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.01.2017 und 06.05.2019, der Netze BW vom 20.12.2016, des Polizeipräsidiums Aalen vom 15.04.2019, der Gemeinde Schwaikheim vom 22.05.2019 sowie der Gemeinde Leutenbach vom 13.05.2019 mit umweltbezogenen Informationen zu den Themen Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz, Bodenschutz, kommunale Abwasserbeseitigung, Gewässerbewirtschaftung, Hochwasserschutz und Wasserbau, Straßenwesen und Verkehr, Schutzstreifen für Leitungstrassen sowie Denkmalpflege.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) nur bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden vorgenommen wird.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
 
Winnenden, den 29.07.2020
 
Hartmut Holzwarth
Verbandsvorsitzender
Gemeindeverwaltungsverband Winnenden

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.