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13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Gewerbliche Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden
Teilfläche der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler

Winnenden

"Linsenhalde II" (1,116 MB)

Birkmannsweiler

"Obere Hageläcker" (1,385 MB)

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 12.12.2018 / 26.02.2019
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 28.03.2019
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 08.04.2019
bis 08.05.2019
4. Feststellung des Entwurfs am 21.07.2020 / 29.07.2020
5. Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt (§ 3 Ab.s 2 BauGB) am 30.07.2020
6. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 10.08.2020
bis 10.09.2020

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen
 - 13. FNP-Änderung -
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen festgestellt.
 
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.
 
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zum einen durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch gewerbliche Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt und zum anderen durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche gewerbliche Bauflächen in Höhe von 1,54 Hektar, deren Bedarf nachgewiesen wurde, dargestellt. Die Bedarfsermittlung ist der Begründung zu entnehmen.
 
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen aufgrund der o. g. Beschlüsse die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:
 
- Gewerbliche Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden (2,23 ha)
 
Mit der 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
 
- Teilfläche der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler (1,59 ha)
 
Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
 
Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden liegt der Änderungsentwurf des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
 10.08.2020 bis 10.09.2020 
bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr,
 
beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.09, während den folgenden Dienststunden:
 
Montag:         08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:          08:00 - 12:00 Uhr und
 
beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2 - 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden Dienststunden:
 
Montag:         08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:      08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag:          08:00 - 12:00 Uhr.
 
 
Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.winnenden.de/fnp in elektronischer Form verfügbar.
 
Für die Gemeinde Berglen liegt der Änderungsentwurf mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
 10.08.2020 bis 10.09.2020 
beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 18, Zwischengebäude, im Schaukasten, während den folgenden Dienststunden:
 
Montag und Donnerstag:   08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:                              08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                              08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                                  08:30 - 13:00 Uhr
 
Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.berglen.de/index.php?id=383&L=0 in elektronischer Form verfügbar.
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
· Stellungnahmen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 07.05.2019, des Verbands Region Stuttgart vom 06.06.2019, des Regierungspräsidiums vom 06.05.2019 sowie der Netze BW vom 06.05.2019 mit umweltbezogenen Informationen zu den Themen Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, kommunale Abwasserbeseitigung, Straßenwesen und Verkehr, Schutzstreifen für Leitungstrassen sowie Denkmalpflege.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) nur bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden vorgenommen wird.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
 
Winnenden, den 29.07.2020
 
Hartmut Holzwarth
Verbandsvorsitzender
Gemeindeverwaltungsverband Winnenden

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.