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16. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

16. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Winnenden

"Brühl" (1,015 MB)

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 15.06.2021/
28.07.2021
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
29.07.2021
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 09.08.2021bis 09.09.2021

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 28.07.2021 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 15.06.2021 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist die bestehende Nachfrage nach Gewerbegrundstücken und die geplante Ansiedlung der Stadtwerke Winnenden GmbH / technische Betriebe der Stadt Winnenden in Winnenden.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:

-    Gewerbliche Baufläche "Brühl" (Planung) in Winnenden
-    Sonderbaufläche "Brühl" (Planung) in Winnenden.

Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet für das vorstehend genannte Änderungsverfahren in Form einer öffentlichen Planauslage bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306, in der Zeit

 vom 09.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021

während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr, statt.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden findet die öffentliche Planauslage ergänzend

beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2 - 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:       08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr
Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

statt.

Für die Gemeinde Berglen findet die Öffentlichkeitsbeteiligung auch in Form einer öffentlichen Planauslage beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Schaukasten, in der Zeit

vom 09.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021

während den folgenden Dienststunden:

Montag und Donnerstag:    08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:                        08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                       08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                          08:30 - 13:00 Uhr

statt.

Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gegeben. Es besteht ferner die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Stellungnahmen können innerhalb des oben genannten Zeitraums schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Winnenden, Stadtentwicklungsamt, Torstraße 10, Zimmer 306, abgegeben werden.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 16. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.