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Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Winnenden

für nicht öffentlich geförderte Wohnungen

Mit dem qualifizierten Mietspiegel hat Winnenden seit dem 1. August 2019 eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Stadt Winnenden in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Haus- und Grund Fellbach und Umgebung e.V., des Haus- und Grundbesitzervereins Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V., des DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V., der FEWOG-Fellbacher Wohnungsbau Genossenschaft eG, der Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH und der Baugenossenschaft Winnenden eG festgelegt wurde. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach der gesetzlichen Definition aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Stadt Winnenden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten zwei Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Mietspiegel schaffen damit Markttransparenz.

Der qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Winnenden wurde für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2023 auf der Grundlage des bundesdeutschen Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Für den Zeitraum nach ab dem 1. August 2023 wird wieder eine Stichprobenfortschreibung durchgeführt. 

Mietspiegel Winnenden 2021 (1,994 MB), gültig vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2023
(Stand: 1. Juni 2021)

Als besonderer Service kann der Online-Rechner genutzt werden.

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Mietspiegel Winnenden bis zum 31. Juli 2021

Bis einschließlich zum 31. Juli 2021 galt noch der Mietspiegel Winnenden 2019, der ab dem 1. August 2021 durch den fortgeschriebenen Metspiegel Winnenden 2021 ersetzt wurde. Für ein Mieterhöhungsverlagen verwenden Sie bitte immer den aktuell gültigen Mietspiegel.

Mietspiegel Winnenden 2019 (2,874 MB), gültig vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2021
(Stand: 6. Oktober 2020 - redaktionelle Änderungen)

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Zuständige Ansprechperson

Bei Fragen zum qualifizierten Mietspiegel wenden Sie sich bitte an Frau Wartzack,
E-Mail: birgit.wartzack@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-278.