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Elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Finanzämter sind allein dafür zuständig.

Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale – kurz ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.

Hat Ihr Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damit werden dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen (ELStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Durch die alleinige Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderungen von Lohnsteuerdaten sparen Sie sich künftig den Weg zur Meldebehörde.

Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarten und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.

Ausführlichere Informationen rund um das Thema "Lohnsteuerkarte" finden Sie in der Rubrik Behördenportal, Stichwortverzeichnis unter dem Schlagwort "Lohnsteuerkarte".