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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Winnenden ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Stadt Winnenden, die Homepage des Vereins „Attraktives Winnenden“, der Homepage der Konzerttage Winnenden und die City-App Winnenden.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite und mobile Anwendung (App) sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit§ 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG            
    • Erstellen eines Videos in Gebärdensprache

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.11.2020 erstellt. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.07.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Rückmeldungen bezüglich etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können über das Feedbackformular auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.winnenden.de abgegeben werden.

Kontakt:Emely RehbergerSachgebiet Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitMail: emely.rehberger@winnenden.deTel: 07195 13103

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobile Anwendung (App) den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Winnenden wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Winnenden nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.