Bauantrag einreichen
Bitte beachten Sie, dass alle Bauanträge ausschließlich über das virtuelle Bauamt eingereicht werden müssen. Eine Einreichung auf anderem Wege ist nicht möglich.
Elektronische Bauvorlagen sind als PDF-Dokument im PDF/A-Format (“Portable Document Format Archivable”) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

