Aufstellung bzw. Änderung verschiedener Bebauungspläne in Winnenden sowie den Stadtteilen Baach, Birkmannsweiler, Hertmannsweiler und Höfen

Mehrere Planbereiche

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 21.06.2016, am 24.09.2019, am 18.02.2020, am 28.04.2020 und am 02.02.2021 die Aufstellung bzw. die Änderung verschiedener Bebauungspläne in Winnenden sowie den Stadtteilen Baach, Birkmannsweiler, Hertmannsweiler und Höfen beschlossen.

Mit der Aufstellung bzw. der Änderung verschiedener Bebauungspläne sollen die Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts, des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts, des Vergnügungsstättenkonzepts und der Werbeanlagenkonzeption bauleitplanerisch umgesetzt werden. Dabei wird ausschließlich die Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Zulässigkeit von

  • Einzelhandelsbetrieben,
  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
  • Vergnügungsstätten und
  • Werbeanlagen zur Fremdwerbung

geregelt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Änderung und Aufstellung verschiedener Bebauungspläne in Winnenden, Höfen, Baach, Birkmannsweiler und Hertmannsweiler
Übersicht (50,8 KB)

Auf den folgenden Unterseiten ist der Abgrenzungsplan der Aufstellung bzw. der Änderung der verschiedenen Bebauungspläne in der Kernstadt von Winnenden, dem Wohnplatz Schelmenholz sowie den Stadtteilen Baach, Birkmannsweiler, Hertmannsweiler und Höfen abrufbar.

Gemarkung Winnenden

Gemarkung Baach

Gemarkung Birkmannsweiler

Gemarkung Hertmannsweiler

Gemarkung Höfen

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 21.06.2016,
24.09.2019,
18.02.2020, am 28.04.2020
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 30.06.2016,
02.10.2019,
10.10.2019,
27.02.2020 und 07.05.2020
3. Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
am 07.07.2016 und
vom 14.10.2019
bis 14.11.2019
und 09.03.2020 bis 09.04.2020 und 18.05.2020 bis 18.06.2020

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zu den Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.