Bebauungsplan "Rothenbühlstraße" in Winnenden-Hertmannsweiler

Planbereiche: 39.04 und 39.06

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hertmannsweiler

Abgrenzungsplan vom 17.11.2021

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 14.12.2021
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 23.12.2021

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans "Rothenbühlstraße" in Winnenden-Hertmannsweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hertmannsweiler.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegt am nordöstlichen Siedlungsrand, östlich der Rothenbühlstraße, zwischen dem gewerblichen Bereich Krebäcker und dem Wohngebiet westlich der Rothenbühlstraße. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 17.11.2021 zu entnehmen.

Die landwirtschaftlichen Grünlandflächen mit Streuobstbestand südöstlich der Rothenbühlstraße sind für die Ausweisung von Wohnbauflächen vorgesehen und bilden eine Erweiterung nach außen.

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.