Bebauungsplan "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler

Planbereich: 40.01

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Breuningsweiler.

Abgrenzungsplan vom 18.09.2023

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 26.09.2023
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    unter www.winnenden.de/bekanntmachungen
    (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 27.09.2023
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    durch digitale Einsichtnahme (§ 3 Abs. 1 BauGB)
    in der Zeit
vom 09.10.2023
bis 09.11.2023

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler, Planbereich 40.01 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler wurde ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler soll im Regelverfahren eingeleitet werden.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Breuningsweiler.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften liegt nördlich der Sonnenbergstraße und bildet eine Arrondierung zwischen dem Kindergarten Breuningsweiler und dem vorhandenen Gebäude Baumgartenweg 10. Der bestehende Erschließungsansatz an der Sonnenbergstraße soll mit einer Stichstraße nach Norden erweitert werden.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 18.09.2023 zu entnehmen.

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet Winnenden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Sonnenbergstraße" in Winnenden-Breuningsweiler werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfordert der Bebauungsplan eine an die örtliche Situation angepasste Regelung.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 09.10.2023 bis 09.11.2023

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.