Jagdpacht Winnenden

Winnenden beschließt Vergabeverfahren für die Jagdverpachtungen (Zeitraum 01.04.2021 – 31.03.2027)

Beschlüsse Jagdgenossenschaftsversammlung

Bei der Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.11.2020 wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den städtischen Gemeinderat übertragen.
Außerdem wurde eine Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung beschlossen. Sie wurde im Anschluss der unteren Jagdbehörde zur Prüfung vorgelegt und genehmigt. Zudem wurde beschlossen,
dass die bisherigen Verpachtungsflächen dem Grunde nach bestehen bleiben.
 
Jagdgenossenschaftssatzung (179,9 KB)

Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

In der Sitzung am 08.12.2020 des Verwaltungsausschusses wurde die Verwaltung mit der freihändigen Vergabe der genossenschaftlichen Jagdbezirke sowie der Eigenjagdbezirke für den Zeitraum vom 01. April 2021 bis zum 31. März 2027 beauftragt.
Der Mindestpachtbetrag wurde auf 14,41 €/ha Wald/Gehölz und 5,76 €/ha Feld/Verkehr/Sonstiges festgelegt.
Zum Kassen- u. Rechnungsprüfer wurde Herr Siegfried Deminie bestellt.

Der Ausschreibungszeitraum begann mit dem 11. Dezember 2020 und endet am 13. Januar 2021.

Die Vergabe der Pachtverträge für die gemeinschaftlichen Jagdbögen sowie für die Eigenjagdbezirke der Stadt Winnenden erfolgt auf freihändiger Basis.
Das bedeutet, ohne ein förmliches Verfahren. Auswahlkriterien für die Wahl der Pächter sind u.a. die jeweilige Erfahrung in Jagdbögen, ob für diesen Zeitraum ein gültiger Jagdschein vorliegt,
der Jagdpreis sowie ein Jagdkonzept, welche zusammen mit den restlichen Kriterien in der Bewerber-Matrix aufgeführt sind.
 
Bewerber-Matrix (11,9 KB)