Coronavirus
Meldungen August 2021 - Dezember 2021
Donnerstag, 30. Dezember 2021, 14:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 3008 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 70 Infektionsfälle sowie 15 Reiserückkehrende. 42 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 169,9
Dienstag, 28. Dezember 2021, 14:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2993 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 65 Infektionsfälle sowie 16 Reiserückkehrende. 40 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 162,8
Donnerstag, 23. Dezember 2021, 22 Uhr
Aktualisierte Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat wie angekündigt die Corona-Verordnung angepasst; diese tritt am kommenden Montag, den 27.12.2021 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:Für geimpfte und genesene Personen gilt:
10 Personen in Innenräumen
50 Personen im Freien.
Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
o FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
o In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.
Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst, d.h. es erfolgt eine Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
o In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
Donnerstag, 23. Dezember 2021, 14 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2964 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 183 Infektionsfälle sowie 15 Reiserückkehrende. 40 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 307,9
Dienstag, 21. Dezember 2021, 15:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2947 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 207 Infektionsfälle sowie 16 Reiserückkehrende. 39 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 399,9
Freitag, 17. Dezember 2021, 19.30 Uhr
Geänderte Corona-Verordnung
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst und die 6. Änderungsverordnung zur 11. Corona-Verordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 20. Dezember 2021 in Kraft.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Konkretisierung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind:
- Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
- Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
- Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
- Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate ist.
- Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.
Anpassung der Kontaktbeschränkungen: In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um.
- In der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit maximal 50 Personen (im Innenraum) bzw. mit maximal 200 Personen (im Freien) gestattet sind. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
- In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine Person eines weiteren Haushalts. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Personen unter 18 Jahren bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl und Haushalte unberücksichtigt.
Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
Messen und Ausstellungen werden in der Alarmstufe II untersagt. Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- u. Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern). Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
Zutritt zu kommunalen Verwaltungen (wie etwa Bürgerämtern, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämtern und Rathäusern): In den Alarmstufen ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (nicht geimpft bzw. nicht genesen) die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises erforderlich. Diese Regelung gilt erst ab dem 1. Januar 2022, die Behörden können vor Ort Ausnahmen vorsehen.
In § 17 Abs. 2 der Corona-Verordnung wird für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischer Fußpflege und ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises geregelt. In allen Stufen gilt 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst
Freitag, 17. Dezember 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2896 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 262 Infektionsfälle sowie 13 Reiserückkehrende. 38 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 502,5
Dienstag, 14. Dezember 2021, 23 Uhr
Inkrafttreten der neuen CoronaVO Absonderung am 15.12.2021
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Dienstag, 14. Dezember 2021, die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich vom morgigen Mittwoch, 15. Dezember 2021, an die Quarantäne-Regeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
o Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.
o Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.
o Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem 7. Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.
o Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.o Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Regeln für Kontaktpersonen
Dienstag, 14. Dezember 2021, 23 Uhr
Änderung der CoronaVO zum 15.12.2021 und voraussichtlich zum 20.12.2021
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut (geringfügig) geändert. Die Änderungen (5. ÄndVO der 11. CoronaVO) treten am 15. Dezember 2021 in Kraft. Inhaltlich wird die Möglichkeit zum Erlass vom Versammlungsverboten und die Möglichkeit zur lokalen Anordnung von Ausgangsbeschränkungen über den 15. Dezember 2021 hinaus aufrechterhalten.
Hintergrund ist, dass mit der am 12. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderung des § 28a Absatz 9 Satz 1 Infektionsschutzgesetz die darin enthaltene Übergangsfrist für bestimmte Maßnahmen bis zum 19. März 2022 verlängert wurde. Daher entfällt die ursprünglich bis zum 15. Dezember 2021 vorgesehene zeitliche Begrenzung für Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen in besonders betroffenen Landkreisen sowie die Möglichkeit, Versammlungen zu untersagen.
Aufgrund der zeitlichen Abläufe musste diese kleinere Änderung aus der für Ende der Woche geplanten Änderung der CoronaVO ausgekoppelt werden. Die nächste Änderung der CoronaVO voraussichtlich zum 20.12.2021 soll u.a. der Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 2. Dezember 2021 dienen.
Dienstag, 14. Dezember 2021, 14:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2836 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 331 Infektionsfälle sowie 6 Reiserückkehrende. 38 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 598,0
Freitag, 10. Dezember 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2759 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 321 Infektionsfälle sowie 10 Reiserückkehrende. 37 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 711,3
Dienstag, 7. Dezember 2021, 12:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2671 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 340 Infektionsfälle sowie 2 Reiserückkehrende. 36 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 725,4
Sonntag, 5. Dezember 2021
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus / Land nimmt Klarstellung in Begründung zur Corona-Verordnung auf
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“
Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G- Plus-Regelung ausgenommen.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Freitag, 3. Dezember 2021, 22 Uhr
Land Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln
Das Land hat weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln (144,5 KB) bereits ab dem 4. Dezember 2021 beschlossen. Die neue Verordnung wurde vorhin bekanntgemacht und tritt am 4. Dezember 2021 in Kraft. Folgendes gilt:
* Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.
* Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.
Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:
* Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
* Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
* Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
* Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
* Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G.
* In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
* Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/> festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.
Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen
Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“
Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gemeinsam-gegen-die-vierte-welle/
Freitag, 3. Dezember 2021, 11:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2559 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 315 Infektionsfälle sowie 2 Reiserückkehrende. 35 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 686,5.
Dienstag, 30. November 2021, 12:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2461 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 291 Infektionsfälle sowie 5 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 736,0.
Freitag, 26. November 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2375 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 306 Infektionsfälle sowie 8 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 640,5.
Dienstag, 23. November 2021, 17.30 Uhr
Neue Coronaverordnung gilt ab Mittwoch, 24. November 2021
Das Land hat eine neue Coroanverordnung verabschiedet. Die neuen Regeln im Überblick sind:
- In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt
- Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).
- Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.
- Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.
- In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3G.
- In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.
- Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.
- Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.
- Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen.
- Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten.
Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2254 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 249 Infektionsfälle sowie 11 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 544,9.
Freitag, 19. November 2021, 15 Uhr
Appell von Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth an alle Bürgerinnen und Bürger
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir befinden uns mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Die Infektionsfälle steigen weiter, die Auslastung der Intensivstationen kommt an ihre Grenzen und wir stehen in Baden-Württemberg und auch im Rems-Murr-Kreis vor einem Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung. Die Belastungen für das pflegerische und ärztliche Personal sind enorm.
Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine zentrale Maßnahme im Vordergrund stehen: Die Überprüfung unseres Verhaltens und die Reduzierung von Kontakten.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte ausschließlich auf das Notwendige!
Beachten Sie bei den notwendigen Zusammenkünften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Regelmäßige Schnelltests und die Selbsttestung für alle tragen im übrigen zur Erhöhung der Sicherheit bei.
Geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine Impfung sich selbst und andere vor einem schweren Verlauf schützen.
Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder unter zwölf, die wir noch nicht impfen können. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Helfen Sie uns, durch ein verantwortungsvolles Verhalten dabei, die Schulen und Kindergärten offenzuhalten.
In einem gewaltigen Kraftakt stemmt die niedergelassene Ärzteschaft mit Unterstützung des Landkreises und der Städte und Gemeinden mit mobilen Impfteams die Erhöhung des Impftempos mit zusätzlichen wohnortnahen Impfangeboten. Es geht zum einen um die noch nicht Geimpften. Aber auch alle, die früh geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster-Impfung. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder nutzen Sie die mobilen Impfangebote in den nächsten Wochen und Monaten.
Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung. Denn obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese Wahrscheinlichkeit nach aktuell herrschender Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz. Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: Wachsam und Vernünftig bleiben.
Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. Nutzen wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher noch mit der Impfung abgewartet haben. Helfen wir uns gegenseitig, geben wir aufeinander Acht, bleiben wir vorsichtig und reduzieren wir unsere Kontakte.
Häufig werde ich derzeit zum Weihnachtsmarkt nächste Woche gefragt. Augenblicklich sind Weihnachtsmärkte seitens des Landes noch erlaubt und der Veranstalter, unser Verein Attraktives Winnenden, verschärfte das Hygienekonzept nochmals deutlich, z.B. durch eine 2G-Plus-Regelung und ein Öffnungsende um 20 Uhr. Falls es so bleibt, möchte ich Sie auch hier zu einem verantwortlichen Umgang auffordern - kleine Einkäufe, ein Glas Glühwein oder eine Leckerei im Kreise der Familie - im Freien bei genügend Abstand - sind hoffentlich vertretbar.
Beste Grüße und viel Gesundheit.
Ihr Hartmut Holzwarth
Freitag, 19. November 2021, 10:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2177 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 239 Infektionsfälle sowie 7 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 516,6.
Donnerstag, 18. November 2021, 23 Uhr
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 18.11.2021
- Impfaufruf an alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger – Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.
- Ausweitung der Impfangebote durch Bund und Länder (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte, Ärzte der Gesundheitsämter oder andere Möglichkeiten); sowie die Zusage des Bundes, die Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen. Der Bund soll prüfen, ob der Kreis der Menschen, die impfen dürfen, ausgeweitet werden kann.
- Jeder soll sich spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen können. Abstimmung Länder/Kommunen zur Schaffung der erforderlichen Kapazitäten. Auch die niedergelassenen Ärzte sowie die Betriebsärzte sollen intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. Die Länder werden alle Bürger über 18 Jahre in geeigneter Weise zur „Booster“-Impfung aufrufen; zunächst sollen alle über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.
- Der MPK-Beschluss sieht vor, dass bundeseinheitlich in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen alle Mitarbeiter sowie alle Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen müssen, die nicht älter als 24 Stunden ist; es gilt zudem ein regelmäßiges Testerfordernis für geimpfte Mitarbeiter sowie ein lückenloses Monitoring-System der „Booster“-Impfungen. Ferner sprechen sich die Länder aus für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen, d.h. besonders gefährdeten Personen. Der Bund soll dies umsetzen.
- Bundesweite 3G-Reglung am Arbeitsplatz mit täglicher Kontroll- und Dokumentationspflicht der Arbeitgeber, die dafür entsprechende Auskunftsrechte erhalten. Weiterhin die Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anzubieten. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht.
- 3G-Regel im ÖPNV den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht; bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über eine Anschlussregelung des zwischen Bund und Ländern vereinbarte Rettungsschirm für den ÖPNV, der Ende 2021 ausläuft.
- Kostenlose Zurverfügungstellung von FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiterem Material zur Eindämmung der Pandemie seitens des Bundes für die Länder und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise.
- Ab einem Schwellenwert für die Hospitalisierungsrate von 3 soll flächendeckend 2G für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen gelten. Ab dem Schwellenwert von 6 soll 2G plus an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Ausnahmen sind möglich für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.
- Länderöffnungsklausel. Danach kann im jeweiligen Land ab gewissen Schwellenwerten für die Hospitalisierungsrate von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch gemacht werden.
- Die Länder wollen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen stärker kontrollieren und den rechtlichen Rahmen für Bußgelder ausschöpfen; härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung.
- Wiedereinführung des Angebots kostenloser Bürgertests.
- Länder tragen Sorge dafür, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht getestet wird.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege und erneute Leistung eines Pflegebonus insbesondere in der Intensivpflege, für die der Bund die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen soll.
- Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022.
- Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des ÖGD.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag die Änderung des IfSG und neue Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite läuft damit aus. Die Neuregelungen sehen bundeseinheitliche Maßnahmen vor. Die Länder haben trotz einer Länderöffnungsklausel nicht mehr ganz so viele Möglichkeiten wie mit der "epidemischen Lage", um über die bundesweiten Maßnahmen hinauszugehen.
Zu den möglichen Maßnahmen zählen etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Mit Zustimmung der Länderparlamente können die Länder auch weiterhin Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum anordnen. Reiseverbote, Ausgangssperren, flächendeckenden Geschäftsschließungen oder ein Beherbergungsverbot können die Länder nicht mehr verfügen.
Sport zu machen, darf nicht verboten werden, einzelne Sportveranstaltungen können gleichwohl beschränkt werden. Schulen und Kitas sollen offen gehalten werden - nur bei Corona-Ausbrüchen dürfen sie im Einzelfall geschlossen werden. Gottesdienste und Demonstrationen dürfen nicht generell untersagt werden. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist: Falls Länder noch nach der bisherigen Rechtslage tiefgreifendere Maßnahmen anordnen, könnten diese bis maximal zum 15. Dezember in Kraft bleiben.
Die notwendige Behandlung im Bundesrat findet bereits am 19.11.2021 statt, erst danach kann die Änderung in Kraft treten.
Dienstag, 16. November 2021, 14 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2101 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 221 Infektionsfälle sowie 10 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 495,4.
Dienstag, 16. November 2021, 13 Uhr
Alarmstufe in Baden-Württemberg ab 17. November 2021
Ab 17. November 2021 tritt in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe in Kraft. In vielen Bereichen gilt deshalb seit Mittwoch die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, d. h. für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises bzw. eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.
Freitag, 12. November 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 2031 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 178 Infektionsfälle sowie 19 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 421,1
Dienstag, 9. November 2021, 14:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1955 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 121 Infektionsfälle sowie 25 Reiserückkehrende. 34 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 293,7
H I N W E I S:
Infolge des Strategiewechsels des Landes bezüglich der Kontaktpersonennachverfolgung wurde seit 05.11.2021 das individuelle Fallmanagement eingestellt - damit haben wir zu den Kontaktpersonen in Quarantäne keine verlässlichen und realistischen Zahlen mehr vorliegen und können diese daher leider auch nicht mehr veröffentlichen!
Freitag, 5. November 2021, 11:45 Uhr
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind bekannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
„Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicher zu stellen“, so der Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Freitag (5. November) in Stuttgart. „Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet werden, wo Personen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen“.
Auch mit Blick auf die Belastung der Gesundheitsämter, die neben dem Infektionsschutz noch weitere Aufgaben haben, ist diese Fokussierung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagements erforderlich. Das bedeutet, dass – bis auf größere Ausbruchssituationen und Infektionsgeschehen in vulnerablen Gruppen – positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. „Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen bleibt aber bestehen, es erfolgt weiterhin eine Kontrolle durch die Ortspolizeibehörden. Wichtig ist zudem die Einhaltung der AHA+L Regeln“, betont Amtschef Lahl abschließend.
Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist. - Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
- durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
- durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
- Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
- Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Freitag, 5. November 2021, 11:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1908 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 92 Infektionsfälle, 27 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 17 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 230,0
Dienstag, 2. November 2021, 20:00 Uhr
Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus
Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen ab Mittwoch, 3. November 2021, stärkere Einschränkungen.
Am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.
In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (PDF) einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)
Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht. Paare, die in getrennten Wohnungen leben, gelten als ein Haushalt.
Dienstag, 2. November 2021, 14:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1861 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 61 Infektionsfälle, 16 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 9 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 141,5
Freitag, 29. Oktober 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1843 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 55 Infektionsfälle, 16 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 16 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 113,2
Donnerstag, 28. Oktober 2021, 11:00 Uhr
Zweite Änderung der Elften Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung (379,7 KB) angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte. Die neuen Regelungen (427,9 KB) gelten ab 28. Oktober 2021.
Dienstag, 26. Oktober 2021, 14:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1827 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 65 Infektionsfälle, 20 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 12 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 106,2
Freitag, 22. Oktober 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1812 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 57 Infektionsfälle, 21 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 21 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 127,4
Donnerstag, 21. Oktober 2021, 21:00 Uhr
Zweite Änderung der Elften Corona-Verordnung
Das Land Baden-Württemberg hat eine zweite Änderung der Elften Corona-Verordnung (379,7 KB) vorgenommen. Diese wird jedoch erst kommenden Mittwoch, den 27. Oktober 2021, im Gesetzblatt verkündet und dann am Donnerstag, 28. Oktober 2021, in Kraft treten.
- Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht in der Basisstufe in § 3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaVO für Beschäftigte.
- Einführung einer spezifischen Regelung für die Realisierung von Weihnachtsmärkten, § 11 CoronaVO.
- Verlängerung der Laufzeit bis 24. November 2021.
Dienstag, 19. Oktober 2021, 13:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1794 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 50 Infektionsfälle, 25 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 15 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 113,2
Freitag, 15. Oktober 2021, 11:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1775 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 50 Infektionsfälle, 23 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 14 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 77,8
Mittwoch, 13. Oktober 2021, 20.45 Uhr
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Elften Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet
Mit der Verordnung zur Änderung der Elften Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) (582,8 KB) werden erforderliche Anpassungen der Elften CoronaVO vorgenommen. An der grundsätzlichen dreistufigen Systematik von Basis-, Warn- und Alarmstufe wird festgehalten. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des sog. 2G-Optionsmodells, mit dem Erleichterungen verbunden sind.
Sie sieht insbesondere folgende wesentliche Änderungen vor:
- Verlängerung der CoronaVO bis zum 12. November 2021.
- Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht in der Basisstufe in § 3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaVO.
- Einschränkung der Testmöglichkeiten in § 5 Absatz 4 Nummer 1 CoronaVO dahingehend, dass ein nach § 2 Nummer 7 Buchstabe a SchAusnahmV erbrachter Testnachweis nur am Ort der Testung gültig ist.
- Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen in § 8 CoronaVO.
- Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen, sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 CoronaVO.
- Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig, vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 CoronaVO.
- Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testannahmepflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe, vgl. § 18 CoronaVO
- . Im Übrigen erfolgen redaktionelle Änderungen.
Dienstag, 12. Oktober 2021, 13:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1766 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 48 Infektionsfälle, 20 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 15 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 102,6
Freitag, 8. Oktober 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1754 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 59 Infektionsfälle, 25 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 18 Reiserückkehrende. 33 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 116,8
Dienstag, 5. Oktober 2021, 15:00 uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1736 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 51 Infektionsfälle, 7 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 23 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 77,8
Freitag, 1. Oktober 2021, 11:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1723 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 49 Infektionsfälle, 9 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 33 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 88,5
Dienstag, 28. September 2021, 12:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1710 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 55 Infektionsfälle, 23 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 17 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 120,3
Freitag, 24. September 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1694 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 54 Infektionsfälle, 16 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 19 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 113,2
Dienstag, 21. September 2021, 13:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1679 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 57 Infektionsfälle, 24 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 32 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 99,1
Freitag, 17. September 2021, 11:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1663 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 59 Infektionsfälle, 22 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 68 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 99,1
Mittwoch, 15. September 2021
Elfte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet
Mit der Elften Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) werden die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf Grundlage neuer Leitindikatoren getroffen. Diese gilt ab 16. September 2021. Das bestehende Maßnahmenpaket der Zehnten CoronaVO wird in Vorbereitung der zu erwartenden weiteren Ausbreitung der vierten Infektionswelle mit der hochansteckenden Virus-Variante B.1.617.2 (Delta-Variante), die weitgehend nicht-immunisierte Personen betrifft, im Rahmen eines dreistufigen Warnsystems erweitert und verschärft. Zugleich wird die vom Bund beschlossene Änderung des § 28a Infektionsschutzgesetzes (IfSG) berücksichtigt.
Insbesondere folgende Regelungsinhalte sind umfasst:
o Die neuen Regelungen gelten ab dem 16. September 2021.
o Einführung der neuen Indikatoren Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung der Intensivbetten (AIB) für die Ermittlung der geltenden neuen Basis-, Warn- und Alarmstufe der Schutzmaßnahmen.
o Einführung von Ausnahmetatbeständen für die in der Warn- und Alarmstufe geltenden Einschränkungen für Personen unter 18 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
o Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen werden in der Warn- und Alarmstufe beschränkt. Es sind dann nur noch Treffen eines Haushalts mit fünf bzw. einer weiteren Person gestattet. Hierbei bleiben immunisierte Personen und die o.g. genannten von den Beschränkungen ausgenommenen Personengruppen unberücksichtigt.
o Für Veranstaltungen der Kultur und des Sports, Stadt- und Volksfeste, Informationsveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern gilt ab der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe PCR-Nachweispflicht für Nicht-Immunisierte und ab Alarmstufe eine 2G-Pflicht.
o Veranstaltungen haben nun allgemein eine absolute Obergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern, es dürfen bis zur einer Größenordnung von 5.000 Besucherinnen und Besuchern die vorhandenen Kapazitäten zu 100 Prozent ausgelastet werden. Für eine Belegung über diese Schwelle hinaus hat der Betreiber die Wahl, die den Anteil von 5.000 Personen übersteigende Kapazität zu 50 Prozent auszulasten oder die maximal zulässige Obergrenze von 25.000 Personen voll auszuschöpfen, sofern nur immunisierte Besucherinnen und Besucher zugelassen werden.
o Für Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken usw.), Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Saunen, touristischen Verkehren und Freizeiteinrichtungen gilt ab der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe PCR-Nachweispflicht für Nicht-Immunisierte und ab Alarmstufe eine 2G-Pflicht.
o Der Regelungsgehalt aus der CoronaVO Bäder und Saunen zur Untersagung des Betriebs von Dampfbädern und ähnlichen Anlagen mit Aerosolbildung wurde in die Elfte Corona-Verordnung überführt.
o Für Angebote der außerschulischen Bildung und Erwachsenenbildung (Volkshochschulen u.ä.) gilt in der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe eine PCR-Test-pflicht und in der Alarmstufe eine 2G-Pflicht.
o Für Gastronomieeinrichtungen und Vergnügungsstätten, sowie Mensen und Betriebskantinen gilt in der Basisstufe eine 3G-Pflicht, in der Warnstufe eine PCR-Test-pflicht und in der Alarmstufe eine 2G-Pflicht. Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung bestellter Speisen und Getränke bleibt ohne Beschränkungen zulässig. Im Falle von Mensen und Betriebskantinen gelten die Einschränkungen nicht für Angehörige der jeweiligen Einrichtung.
o Für Beherbergungsbetriebe gilt in der Basis- und Warnstufe eine 3G-Pflicht und in der Alarmstufe eine PCR-Testpflicht. Testnachweise sind wie bisher alle drei Tage erneut vorzulegen.
o Für Beschäftigte, die direkten Kontakt zu externen Personen (Kunden, Besuchern, Dienstleistern usw.) haben, wurde eine Annahmepflicht für die durch den Arbeitgeber nach der SARS-CoV-2-ArbeitsschutzV des Bundesarbeitsministeriums anzubietenden Tests aufgenommen. Selbstständige mit ähnlichem Tätigkeitsprofil müssen die Testungen zweimal pro Woche durchführen. Hiervon ausgenommen sind immunisierte Beschäftigte.
Dienstag, 14. September 2021
Änderung der Corona-Verordnung Absonderung
Die Absonderungsdauer für absonderungspflichtige enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige wird auf zehn Tage verkürzt. Eine Freitestung ist ab dem fünften Tag mit PCR-Testung und ab dem siebten Tag mit Antigenschnelltest möglich. Bei der Privilegierung von Schülerinnen und Schülern bei einem Infektionsfall in der Klasse gilt nun auch in Bezug auf Grundschüler eine Testpflicht an fünf Schultagen. Corona-VO Absonderung. (212,7 KB)
Dienstag, 14. September 2021
Strategiewechsel bei der Kontaktpersonennachverfolgung
Die bisherige Strategie wurde im Hinblick auf die sich normalisierende Mobilität, der damit einhergehenden höheren Anzahl an Kontakten und des hohen Anteils an geimpften und damit regelmäßig nicht absonderungspflichtigen Personen verändert. Die Ermittlung von Kontakten positiv getesteter Personen wird im Ausgangspunkt auf Haushaltsangehörige und vulnerable Personengruppen begrenzt. Hinsichtlich vulnerabler Personengruppen sind insbesondere der berufliche Kontakt oder die Betreuung einer vulnerablen Gruppe zu betrachten.
Dienstag, 14. September 2021, 13:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1650 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 59 Infektionsfälle, 24 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 93 Reiserückkehrende. 32 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 102,6
Sonntag, 12. September 2021, 3.00 Uhr
Corona-VO verlängert
Die Landesregierung hat gestern Abend die Corona-Verordnung inhaltsgleich bis zum Ablauf des 20. September 2021 verlängert. Inhaltliche Änderungen in Gestalt einer Warn- und Alarmstufe werden erst geregelt, wenn der neue Leitindikator (sog. Hospitalisierungsinzidenz) im IfSG in Kraft getreten ist.
Freitag, 10. September 2021, 11:45 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1635 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 50 Infektionsfälle, 33 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 178 Reiserückkehrende. 31 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 134,5
Dienstag, 7. September 2021, 14:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1622 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 56 Infektionsfälle, 27 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 167 Reiserückkehrende. 31 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 130,9
Freitag, 3. September 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1598 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 37 Infektionsfälle, 17 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 140 Reiserückkehrende. 31 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 70,8
Dienstag, 31. August 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1582 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 27 Infektionsfälle, 11 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 175 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 63,7
Freitag, 27. August 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1579 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 32 Infektionsfälle, 11 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 168 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 67,2
Dienstag, 24. August 2021, 13:15 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1565 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 20 Infektionsfälle, 4 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 116 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 53,1
Freitag, 20. August 2021, 11:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1559 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 17 Infektionsfälle, 5 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 42 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 46,0
Dienstag, 17. August 2021, 12:15 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1551 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 10 Infektionsfälle, 4 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 23 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 21,2
Samstag, 14. August 2021, 23:30 Uhr
Neue Corona-Verordnung
Die Zehnte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) wurde am Samstagabend notverkündet. Sie gilt ab Montag, 16. August 2021.
Mit der Zehnten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) werden die bislang geltenden Regelungen im Nachgang zu dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 grundlegend überarbeitet. Der Entwurf regelt insbesondere, dass der Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen im Innenraum grundsätzlich unter der Voraussetzung geimpft, genesen („immunisierte Personen“) oder getestet („nicht-immunisierte Person“) erfolgt. Der zu verzeichnende Impfortschritt hat zudem zur Folge, dass darüberhinausgehende Beschränkungen (insbesondere Kapazitätsgrenzen) – mit Ausnahme der Basisschutzmaßnahmen („AHA-Regeln“) – weitestgehend zurückgenommen werden können.
Die in der Verordnung getroffen Maßnahmen erfolgen nunmehr unter Berücksichtigung der Belastung des Gesundheitswesens (Auslastung der Intensivbetten, AIB), der Sieben-Tage-Inzidenz, der Impfquote und der Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen).
Insbesondere folgende (Änderungs-)Regelungsinhalte sind umfasst:
- Die Verordnung tritt am 16. August 2021 in Kraft und läuft zum 13. September 2021 aus.
- Die Abstandsregel wurde zu einer Empfehlung umgestaltet. Im Übrigen bleiben die weiteren AHA+L-Regeln (Lüften, Hygiene, Maskenpflicht) erhalten.
- Differenzierung zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen. Nicht-immunisierte Personen unterliegen grundsätzlich der Testverpflichtung bei Zutritt zu Einrichtungen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen.
- Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule gelten als getestete Personen (bis zum 13. September 2021).
- Somit sind zum Beispiel Ferienprogramme für Schülerinnen und Schüler auch weiterhin ohne Testnachweis möglich.
- Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind ohne Beschränkungen zulässig.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen der 3G-Nachweispflicht. Im Freien gilt dies für Großveranstaltungen ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern und für Veranstaltungen bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Es bleibt bei der in dem CdSK-Beschluss festgelegten Obergrenze von 25.000 Personen.
- Aufnahme einer Vorschrift mit Anforderungen zur corona-konformen Durchführung der anstehenden Bundestagswahl.
- Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Messen, Ausstellungen und Kongresse usw., Angebote der außerschulischen und Erwachsenenbildung und Freizeitverkehre unterliegen einer 3G-Nachweispflicht, soweit es sich um den Zutritt zu geschlossenen Räumen handelt.
- Die Sportausübung in Sportstätten in geschlossenen Räumen unterliegt grundsätzlich der 3G-Nachweispflicht.
- Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen unterliegen der PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen.
- In der Innengastronomie sowie bei Beherbergungsbetrieben gilt eine 3G-Nachweispflicht. Bei Betriebskantinen und Mensen gilt dies nur für externe Gäste.
- Der Einzelhandel (Ladengeschäfte und Märkte) ist ohne 3G-Nachweispflicht zulässig.
- Körpernahe Dienstleistungen unterliegen generell der 3G-Nachweispflicht mit Ausnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
Freitag, 13. August 2021, 11:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1545 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 2 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 19 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 10,6
Dienstag, 10. August 2021, 13:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1544 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 6 Infektionsfälle, 5 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 23 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 17,7
Freitag, 6. August 2021, 11:30 Uhr
Aktuelle Fallzahlen für Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1542 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 11 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 30 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 14,2
Dienstag, 3. August 2021, 11:55 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Winnenden
In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1538 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 7 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 47 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 3,5
Montag, 2. August 2021, 10:45 Uhr
Änderungen der Coronavirus-Einreiseverordnung zum 1. August 2021
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.
- Ab dem 1. August 2021 sind alle Einreisenden – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.
- Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
Corona-Einreiseregeln ab 1. August 2021 (382,2 KB)