Bodenrichtwerte 2018
Seit dem 01.01.2020 besteht ein gemeinsamer Gutachterausschuss für die Stadt Winnenden und die Gemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim.
Bodenrichtwerte (§ 196 (1) BauGB) sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagerwerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter (€/m²) angegeben. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone und die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche, sie haben keine bindende Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.
Die Bodenrichtwerte werden in Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen, untergliedert nach Stadtteilen, veröffentlicht. In der Karte sind weitere Informationen und Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten enthalten.
Die Bodenrichtwertkarten der Stadt Winnenden
Die Bodenrichtwertkarten der Gemeinden
Allgemeine Sprechzeiten der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss erreichen Sie jederzeit per E-Mail unter gutachterausschuss@winnenden.de und telefonisch zu den folgenden Sprechzeiten.
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