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Bebauungsplan "Bildstraße II" in Winnenden-Birkmannsweiler

Planbereich: 41.30

Abgrenzungsplan vom 04.01.2021

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Birkmannsweiler.

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 27.02.2018
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 08.03.2018
3. Beschluss über die Erweiterung des räumlichen 
    Geltungsbereichs
am 02.02.2021
4. Bekanntmachung über die Erweiterung des räumlichen 
    Geltungsbereichs im Amtsblatt
am 11.02.2021
5. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 22.02.2021
bis 22.03.2021

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 02.02.2021 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Bildstraße II" in Winnenden-Birkmannsweiler gegenüber dem Beschluss vom 27.02.2018 beschlossen.
 
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden-Birkmannsweiler.
 
Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan "Bildstraße II" in Winnenden-Birkmannsweiler wird im Norden durch die Birkmannsweiler Straße, im Osten durch die Bebauung der Bildstraße, im Süden durch die Landesstraße L 1140 sowie im Westen durch die Schorndorfer Straße begrenzt.
 
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, Maßstab 1 : 1.000 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 04.01.2021.
 
Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für den Bebauungsplan "Bildstraße II" in Winnenden-Birkmannsweiler wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 
Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus
 
einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und
 
einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
 
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
 
vom 22.02.2021 bis 22.03.2021 
im 1. Untergeschoss des Rathauses der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, im Vorraum des ersten Untergeschosses, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr.
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Frau Müller,
E-Mail: lena.mueller@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-177.