Startseite > Bauen, Umwelt & Verkehr > Pläne und Karten > Bebauungspläne

Bebauungsplan "Seegartenstraße / Wiesenstraße" in Winnenden

Planbereiche: 02.01, 02.02 und 03.02

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden

Abgrenzungsplan vom 20.09.2021
Abgrenzungsplan vom 20.09.2021

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am: 19.10.2021
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am: 28.10.2021
3. Feststellung des Entwurfs am 19.10.2021
4. Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt
   (§ 3 Abs. 2 BauGB)
am 28.10.2021
5. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)    
    in der Zeit
vom 08.11.2021
bis 08.12.2021
6. Erneute Feststellung des Entwurfs am 01.02.2022
7. Bekanntmachung der erneuten Auslegung im Amtsblatt
   (§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB)
am 10.02.2022
8. Erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)    
    in der Zeit
vom 18.02.2022
bis 04.03.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 01.02.2022 die Entwürfe des Bebauungsplans "Seegartenstraße / Wiesenstraße" in Winnenden, Planbereiche: 02.01, 02.02 und 03.02 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan erneut festgestellt.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften befindet sich südwestlich der Wiesenstraße und nordöstlich der Seegartenstraße.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 20.09.2021 zu entnehmen.

Der neu festgestellte Entwurf des Bebauungsplans sowie einer Satzung über örtliche Bauvorschriften berücksichtigt Änderungen des Betriebskonzepts für die Objektplanung Gebäude der RIENTH GmbH & Co. KG und der i Live Immobilienverwaltung GmbH aus Aalen. Die Objektplanung Gebäude (Grobplanung) wurde geändert und ein Betriebskonzept, Vorabzug, Stand: 10.12.2021, vorgelegt. Das geplante Gebäude besteht aus 125 Einzelapartments sowie einem Gemeinschaftsbereich. 40 dieser Apartments sind baurechtlich Wohnungen mit je einem Abstellraum außerhalb der Wohnung und 85 Apartments sind baurechtlich Wohnplätze in einem Wohnheim. Durch die Änderungen im Betriebskonzept ist die Art der baulichen Nutzung zu ändern. Planungsrechtlich ist ein urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die weiteren planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sind unverändert.

Die Investoren planen ein 4-geschossiges Gebäude mit 125 Einzelapartments, die baurechtlich als Wohnheim und teilweise als Wohnungen einzustufen sind. Die Zu- und Abfahrt zu den im freien liegenden Stellplätzen und zur Tiefgarage liegt an der Wiesenstraße. Auf der südlichen Seite der Wiesenstraße wird ein Gehweg hergestellt. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt die Objektplanung Verkehrsanlagen (Vorplanung) zur Umsetzung der Radwegekonzeption (Radtangente Ost).

Maßgebend sind der zeichnerische Teil des Bebauungsplans, Maßstab 1 : 500 vom 20.09.2021 / 13.12.2021 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 20.09.2021 / 13.12.2021.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegen mit der Begründung

vom 18.02.2022 bis 04.03.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nachdem bereits in der Zeit vom 08.11.2021 bis 08.12.2021 eine öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erfolgt ist, wurde für die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird der erneute Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.