Startseite > Bauen, Umwelt & Verkehr > Pläne und Karten > Bebauungspläne

Bebauungsplan "Untere Schray" in Winnenden

Planbereich: 19.00

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Abgrenzungsplan vom 26.09.2022

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 23.07.2019
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 01.08.2019
3. Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 12.08.2019
bis 12.09.2019
4. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs am 25.10.2022
5. Bekanntmachung der Erweiterung des
    räumlichen Geltungsbereichs
am 03.11.2022
6. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§3 Abs. 1 BauGB)
vom 14.11.2022
bis 14.12.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.10.2022 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Untere Schray" in Winnenden gegenüber dem Beschluss vom 23.07.2019 beschlossen.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan "Untere Schray" in Winnenden und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden über die Marbacher Straße, die Bebauung zwischen der Marbacher Straße, der Schwaikheimer Straße sowie der Schwaikheimer Straße und dem letzten Gebäude Schwaikheimer Straße 45 begrenzt.

Anlass für die Erweiterung des Geltungsbereichs ist die fortschreitende Planung der Außenanlagen und der technischen Infrastruktur innerhalb und außerhalb des Gebietes.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, Maßstab 1 : 1.000, des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 26.09.2022.

Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für den Bebauungsplan "Untere Schray" in Winnenden wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus

einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und

einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

                                                     vom 14.11.2022 bis 14.12.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr .

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.