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Vordrucke

LBO-Vordrucke

Für die Verfahren der Landesbauordnung müssen verschiedene Vordrucke ausgefüllt werden. Meist geschieht dies durch den Architekten/die Architektin. Das Ministerium stellt diese anbei zur Verfügung. Die Dokumente sind - falls nötig - auch digital ausfüllbar.

Ansprechpersonen

Bei Fragen zu den LBO-Vordrucken wenden Sie sich bitte an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.