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Vergnügungsstättenkonzept

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 16.11.2021 den Berichtsentwurf des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Winnenden festgestellt.

Maßgebend ist der Berichtsentwurf des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts, Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten / Wettbüros für die Stadt Winnenden, vom Büro Dr. Acocella - Stadt- und Regionalplanung, vom 25.10.2021.

Das Vergnügungsstättenkonzept legt ausgewiesene Bereiche fest, in denen Vergnügungsstätten aller Art grundsätzlich zulässig sind. Im Umkehrschluss werden in den restlichen Bereichen des gesamten Stadtgebietes Vergnügungsstätten aller Art ausgeschlossen. Der Ausschluss wird durch rechtliche Vorgaben des Landesglücksspielgesetztes sowie durch städtebauliche Aspekte begründet.

Zukünftig werden in der Kernstadt Winnenden als auch im Stadtteil Birkmannsweiler Konzentrationsbereiche für Vergnügungsstätten ausgewiesen. Die ausgewiesenen Bereiche im Bebauungsplan "Langes Gewand" in Winnenden sowie im Bebauungsplan "Industriegebiet III" in Winnenden-Birkmannsweiler sind Standorte, in denen bereits Vergnügungsstätten vorhanden sind.

Zulässigkeitsbereich im Bebauungsplangebiet "Langes Gewand"
Zulässigkeitsbereich im Bebauungsplangebiet "Langes Gewand"
Zulässigkeitsbereich im Bebauungsplangebiet "Industriegebiet II"
Zulässigkeitsbereich im Bebauungsplangebiet "Industriegebiet II"

Der Berichtsentwurf des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Winnenden vom 25.10.2021 liegt

vom 06.12.2021 bis 13.01.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurfsfeststellungsbeschluss des Berichtsentwurfs des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Winnenden wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Winnenden, den 18.11.2021

Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister

Unterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Vergnügungsstättenkonzept wenden Sie sich bitte an Frau Müller,
E-Mail: lena.mueller@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-177.