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Stadtjäger

Rat und Hilfe durch unsere beiden Stadtjäger finden Sie hier.

Unsere Stadtjäger können in Fragen des Wildtiermanagements und zu Wildtieren in befriedeten Bezirken beraten und dürfen nach festgelegten Maßgaben die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Sie sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und erfüllen wichtige Aufgaben, was sowohl der Information, Beratung und Duldung von Wildtieren, als auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Siedlungsräumen dient.

Zu den Aufgaben des Stadtjägers gehört der Abbau von Überpopulationen, zum Beispiel von Ringeltauben, Kaninchen, Steinmardern, Rotfüchsen, Rabenvögeln, Nilgänsen und Stockenten sowie in steigendem Umfang auch Waschbären. Ziel des Einsetzens eines Stadtjägers ist es, den Bürgern unbürokratisch Hilfestellungen zu geben und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ein Stadtjäger kann zum Beispiel Fallen stellen, um Waschbären oder Ähnliches zu fangen. Betroffene müssen den Stadtjäger allerdings selber beauftragen und für die entstandenen Kosten aufkommen.

Klaus Pretzler und Andreas Bader übernehmen die Arbeit für vier bzw. fünf Stadtteile. Während Herr Bader die Anfragen aus Winnenden, Schelmenholz, Hanweiler und Breuningsweiler bedienen wird, kümmert sich Herr Pretzler um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus Hertmannsweiler, Höfen, Baach, Bürg und Birkmannsweiler.

Klaus Pretzler
Hertmannsweiler, Höfen, Baach, Bürg und Birkmannsweiler
E-Mail:pretzler@hotmail.de
Telefon:0178 6892637
 
Andreas Bader
Winnenden, Schelmenholz, Hanweiler und Breuningsweiler
E-Mail:andreas-bader@t-online.de
Telefon: 0170 5411391
 
 

Jagdpacht

Winnenden beschließt Vergabeverfahren für die Jagdverpachtungen (Zeitraum 01.04.2021 – 31.03.2027)

Mit Klick auf das Bild wird dieses größer. Übersicht der Jagdbögen.

Beschlüsse Jagdgenossenschaftsversammlung

Bei der Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.11.2020 wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den städtischen Gemeinderat übertragen.

Außerdem wurde eine Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung (179,9 KB)beschlossen. Sie wurde im Anschluss der unteren Jagdbehörde zur Prüfung vorgelegt und genehmigt. Zudem wurde beschlossen,dass die bisherigen Verpachtungsflächen dem Grunde nach bestehen bleiben.

Wildschäden

Wildschäden sind durch Wild verursachte Schäden an der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Geregelt sind diese im § 29 Schadensersatzpflicht des Bundesjagdgesetzes. Die Jagdgenossenschaft bzw. der Pächter des Jagdbezirks oder der Eigenjagd ist demnach dazu verpflichtet den Wildschaden zu ersetzen.

Wild- und Jagdschäden sind nach § 57 JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) innerhalb einer Woche, nachdem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dies kann formlos erfolgen. Ihnen steht aber auch dieses Dokument zum Download zur Meldung von Wildschäden (121,1 KB) zur Verfügung.

Übersicht Jagdpächter (13,6 KB)