Jagdpacht
Winnenden beschließt Vergabeverfahren für die Jagdverpachtungen (Zeitraum 01.04.2021 – 31.03.2027)
Beschlüsse Jagdgenossenschaftsversammlung
Bei der Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.11.2020 wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den städtischen Gemeinderat übertragen.
Außerdem wurde eine Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung (179,9 KB)beschlossen. Sie wurde im Anschluss der unteren Jagdbehörde zur Prüfung vorgelegt und genehmigt. Zudem wurde beschlossen,dass die bisherigen Verpachtungsflächen dem Grunde nach bestehen bleiben.
Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
In der Sitzung am 8. Dezember 2020 des Verwaltungsausschusses wurde die Verwaltung mit der freihändigen Vergabe der genossenschaftlichen Jagdbezirke sowie der Eigenjagdbezirke für den Zeitraum vom 01. April 2021 bis zum 31. März 2027 beauftragt.
Der Mindestpachtbetrag wurde auf 14,41 €/ha Wald/Gehölz und 5,76 €/ha Feld/Verkehr/Sonstiges festgelegt. Zum Kassen- u. Rechnungsprüfer wurde Herr Siegfried Deminie bestellt. Der Ausschreibungszeitraum begann mit dem 11. Dezember 2020 und endet am 13. Januar 2021.
Die Vergabe der Pachtverträge für die gemeinschaftlichen Jagdbögen sowie für die Eigenjagdbezirke der Stadt Winnenden erfolgt auf freihändiger Basis. Das bedeutet, ohne ein förmliches Verfahren. Auswahlkriterien für die Wahl der Pächter sind u.a. die jeweilige Erfahrung in Jagdbögen, ob für diesen Zeitraum ein gültiger Jagdschein vorliegt, der Jagdpreis sowie ein Jagdkonzept, welche zusammen mit den restlichen Kriterien in der Bewerber-Matrix (7,6 KB) aufgeführt sind.
Wildschäden
Wildschäden sind durch Wild verursachte Schäden an der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Geregelt sind diese im § 29 Schadensersatzpflicht des Bundesjagdgesetzes. Die Jagdgenossenschaft bzw. der Pächter des Jagdbezirks oder der Eigenjagd ist demnach dazu verpflichtet den Wildschaden zu ersetzen.
Wild- und Jagdschäden sind nach § 57 JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) innerhalb einer Woche, nachdem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dies kann formlos erfolgen. Ihnen steht aber auch dieses Dokument zum Download zur Meldung von Wildschäden (20,1 KB) zur Verfügung.
Kontakte:
Frau Luckert
Leitung Sachgebiet Steuern, Gebühren, Friedhof
Telefon 07195/13-134 E-Mail Annika.Luckert@winnenden.de
Gebäude Marktstraße 26 Raum 2. OG
Frau Combé
Telefon 07195/13-221, E-Mail carina.combe@winnenden.de
Gebäude Marktstraße 26, Raum 2. OG
Jagdpächter (13,6 KB)