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Zu den Corona-Meldungen ab 1. August 2021 - 30. Dezember 2021

Coronavirus: Archiv

Freitag, 30. Juli 2021, 14:30 Uhr

Dranbleiben Winnenden - Impfen in den Sommerferien

Für alle die sich noch gerne impfen lassen möchten, bietet die Aktion „Dranbleiben Winnenden“ weitere Impftermine an:

3. August 2021, 11:45 bis 13:30 Uhr
4. August 2021,   9:30 bis 12:45 Uhr
5. August 2021,   9:30 bis 11:30 Uhr

Geimpft wird mit dem Impfstoff BionTech in der Hermann-Schwab-Halle.
Ein Termin ist dazu nicht nötig, einfach vorbeikommen.
Die Impfung ist auch für Kinder ab 12 Jahren möglich.

Mehr Informationen zur Corona-Schutzimpfung: dranbleiben-bw.de

Freitag, 30. Juli 2021, 11:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1538 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 7 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 106 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 3,5

Dienstag, 27. Juli 2021, 13:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1537 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 4 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 134 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 0,0

Freitag, 23. Juli 2021, 23 Uhr

Neue Corona-Verordnung

Das Land hat die Erste Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 notverkündet.


- Verlängerung der 9. Corona-Verordnung bis August 2021; sie tritt am 26.07.2021 in Kraft. Änderungen bei (Sport-)Veranstaltungen (§§ 8 und 15):

- Einführung einer Begrenzung von 50 % der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 25.000 Personen/Zuschauenden. In den Inzidenzstufen 1 und 2 ist ab Überschreitung der in den §§ 8 und 15 genannten festen Personenzahlgrenzen stets ein 3G-Nachweis erforderlich.

- Die Maskenpflicht wurde konkretisiert. Die Maske darf nun im Freien abgenommen werden, wenn fest zugewiesene Sitzplätze eingenommen werden, die den Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen.

- Klarstellung des Komplexes Volksfeste/Jahrmärkte/Flohmärkte: Jahrmärkte und (auch private) Flohmärkte fallen unter die Regelung des Einzelhandels (§ 14), sofern nur der Verkauf von Waren stattfindet.  Volksfeste und Stadtfeste mit Schaustellergeschäften erhalten eine neue Spezialregelung in § 11a, die der Regelung zu stationären Freizeitparks nach § 11 Absatz 3 nachgebildet wurde. Diese müssen auf einem abgegrenzten Areal mit Zutrittskontrollen stattfinden und ein Betreiber muss die Gesamtverantwortung für das Hygienekonzept übernehmen. Bei dieser Gestaltungsform sind Festzelte und Freilichtbühnen nicht gestattet, erlaubt sind aber übliche (Außen-)Gastronomieangebote. Stadtfeste und Veranstaltungen mit reinem Festzelt- oder Freilichtbühnenbetrieb, aber mit einer unerheblichen Anzahl von Schaustellergeschäften, bleiben nach § 8 Absatz 1 zulässig. Unter den Anwendungsbereich von § 8 Abs. 1 fallen somit solche Stadtfeste, auf denen keine oder lediglich vereinzelt Schaustellergeschäfte vorzufinden sind, die für das Fest eine völlig untergeordnete Rolle spielen („unerhebliche Anzahl von Schaustellergeschäften“). Stadtfeste, die hingegen mit einer Vielzahl von Schaustellergeschäften veranstaltet werden, werden fortan in § 11a entsprechend den Vorgaben für Freizeiteinrichtungen nach § 11 Absatz 3 speziell geregelt. Hierbei ist ab sechs Schaustellerbetrieben nicht mehr von einem Stadtfest im Sinne des § 8 auszugehen. Auch Vereinsfeiern sind von der Vorschrift erfasst.

- Touristische Verkehre (Ausflugsschifffahrt, touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr) erhalten eine neue Wahlmöglichkeit in Inzidenzstufe 2. Zulässig ist eine Auslastung von 100 % der Fahrgastzahlen mit 3G-Nachweis oder 75% der Fahrgastzahlen ohne 3G-Nachweis.

- Diskotheken dürfen in Inzidenzstufe 1 nunmehr mit 30 % der zugelassenen Kapazität betrieben werden.

- Bei Prüfungen im Rahmen des Studienbetriebs und der beruflichen Ausbildung wurde eine Ausnahme von der Maskenpflicht nach Vorlage eines 3G-Nachweises eingeführt.

- Märkte im Sinne der Gewerbeordnung, damit auch Jahr- und Spezialmärkte, sind von der Quadratmeterbegrenzung und Datenverarbeitung befreit, sofern sie ausschließlich im Freien stattfinden. Dies gilt auch für private Flohmärkte.

Freitag, 23. Juli 2021, 11:50 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1536 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 5 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 89 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 7,1

Freitag, 23. Juli 2021, 11:00 Uhr

Das kommunale Testzentrum in der „Alten Kelter“ geht in eine Sommerpause

Die Stadtverwaltung Winnenden hat gemeinsam mit dem DRK Winnenden und dem Malteser Hilfsdienst Rems-Murr entschieden, dass das kommunale Testzentrum in der „Alten Kelter“ ab 29. Juli 2021 in eine unbestimmte Sommerpause geht.
 
Da der Testbedarf aufgrund der Lockerungen in der Coronaverordnung, bedingt durch die derzeit niedrigen Inzidenzen sinkt, wird das kommunale Testzentrum ab 29. Juli 2021 ruhen. Sollten die Inzidenzen und damit der Bedarf an Testangeboten im Herbst wieder steigen, kann das Testzentrum jederzeit kurzfristig reaktiviert werden.
 
Das kommunale Testzentrum „Alte Kelter“ öffnet seine Türen das vorerst letzte Mal am 28. Juli 2021.
Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich beim Förderverein Alte Kelter für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie bei den Hilfsorganisationen DRK und Malteser für die Durchführung der Testungen seit Anfang März.
 
Das Testzentrum am Marktplatz und das Drive-In-Testzentrum auf dem Schotterparkplatz am Wunnebad bleiben aber über den Sommer weiterbestehen. Somit besteht für die Winnender Bürgerschaft weiterhin ein gutes Angebot zur Durchführung eines Corona Antigen-Schnelltests.
Weiterhin aktiven Testzentren sowie die jeweilige Anmeldemöglichkeit

Dienstag, 20. Juli 2021, 13 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1538 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 3 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 85 Reiserückkehrende. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 21,2

Freitag, 16. Juli 2021, 11:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1535 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 2 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 40 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 14,2

Dienstag, 13. Juli 2021, 12:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1531 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 9  Infektionsfälle, 2 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 35 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 3,5

Freitag, 9. Juli 2021, 10:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1532 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 0 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 24 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 3,5

Dienstag, 6. Juli 2021, 14:40 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1530 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 21 Infektionsfälle, 3 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 34 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 10,6

Freitag, 2. Juli 2021, 11:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1530 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 23 Infektionsfälle, 3 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 32 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 31,8

Dienstag, 29. Juni 2021, 14:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1536 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 24 Infektionsfälle, 7 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 47 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 77,8

Samstag, 26. Juni 2021, 14:00 Uhr

Die Landesregierung hat gestern die neunte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet.

 Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet. Die Verordnung hat eine neue Struktur erhalten, mit dem Ziel die CoronaVO verständlicher und praxistauglicher zu machen.

Der Allgemeine Teil umfasst folgende Regelungen:

• § 1 Ziel, Inzidenzstufen, Verfahren

Das bisherige System der Öffnungsstufen entfällt. Neu eingeführt werden in § 1 Abs. 2 vier Inzidenzstufen:
o Inzidenzstufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von höchstens 10.
o Inzidenzstufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert über 10 und höchstens 35.
o Inzidenzstufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 35 und höchstens 10
o Inzidenzstufe 4: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 50.

• § 2 Allgemeine Abstands- und Hygieneregeln
• § 3 Maskenpflicht

Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Abs. 1), Ausnahmen hiervon, z.B. im privaten Bereich oder im Freien, werden in Abs. 2 aufgeführt.

• § 4 Geimpfte, genesene und getestete Personen, Nachweis

Die Regelungen zum Testnachweis für Schülerinnen und Schüler gelten nun auch entsprechend für Kindertageseinrichtungen.
• § 5 Hygienekonzept
• § 6 Datenverarbeitung

Teil 2 – Besondere Regelungen – orientiert sich an den verschiedenen Lebensbereichen. Die Beschränkungen gelten jeweils abhängig von den Inzidenzstufen. Hiervon umfasst sind:

• § 7 Allgemeine Kontaktbeschränkungen
• § 8 Veranstaltungen
• § 9 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
• § 10 Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
• § 11 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen
• § 12 Außerschulische, berufliche und akademische Bildung
• § 13 Gastronomie, Beherbergung und Vergnügungsstätten
• § 14 Handels- und Dienstleistungsbetriebe
• § 15 Sport und Sportveranstaltungen
• § 16 Schlachtbetriebe und der Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft

In diesem Teil wurde von umfangreichen Detailregelungen abgesehen; sofern Bedarf der Konkretisierung besteht, soll dies in der Begründung aufgegriffen oder Regelungen aus der CoronaVO in Ressort-Verordnungen überführt werden.

Die inhaltlichen Regelungen je Inzidenzstufe können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

Teil 3 enthält die Schlussvorschriften, insbesondere

• § 17 Weitergehende Maßnahmen, Einzelfallentscheidungen, Modellvorhaben
• § 18, 19 und 20 Verordnungsermächtigungen
• § 21 Ordnungswidrigkeiten
• § 22 Übergangsvorschrift

Für die Zählung der maßgeblichen Tage zum Wechsel der Inzidenzstufen werden die fünf vor dem 28.06.2021 liegenden Tage mitgezählt.

• § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft und gilt bis 26. Juli 2021.

Hier finden Sie die Verordnung (371,1 KB) sowie den Stufenplan auf einen Blick (1,602 MB)

Freitag, 26. Juni 2021, 11:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1529 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 30 Infektionsfälle, 18 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 52 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 74,3

Dienstag, 22. Juni 2021, 15:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1514 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 42 Infektionsfälle, 27 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 77 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 42,5

Sonntag, 20. Juni 2021 13:00 Uhr

Änderung der CoronaVO Schule zum 21. Juni 2021, Maskenpflicht, Lagerung von Antigentests

Die Verordnung zur Änderung der CoronaVO Schule wurde am Samstag notverkündet. Folgende Änderungen gelten ab 21. Juni 2021:

o Die Maskenpflicht im Freien entfällt bei Inzidenz unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen.

o In Unterrichts- und Betreuungsräumen entfällt die Maskenpflicht bei Inzidenz 35 (an fünf aufeinanderfolgenden Tagen) und wenn zusätzlich innerhalb der letzten 14 Tage kein positiver PCR Test an der Schule festgestellt wurde.

Auf den Gängen, im Treppenhaus und auf den Toiletten von Schulen gilt weiterhin inzidenzunabhängig Maskenpflicht. Aus Gründen der Gleichberechtigung besteht bei Prüfungen inzidenzunabhängig keine Maskenpflicht.

Die Änderungsverordnung sowie die konsolidierte Fassung stehen auf der Website des Kultusministeriums zum Abruf.

Änderung CoronaVO zum 21. Juni 2021

Am Freitagabend wurde die zweite Änderung der achten CoronaVO (629,4 KB) notverkündet. Sie setzt den Beschluss des VGH um.

Ab 21. Juni 2021 ist der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 erlaubt.

Pro zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche ist maximal eine Kundin bzw. ein Kunde erlaubt. Räumlichkeiten, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.

Freitag, 18. Juni 2021, 11:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1505 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 41 Infektionsfälle, 34 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 73 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 70,80.

Mittwoch, 16. Juni 2021, 15:00 Uhr

Mobiles Impfteam in Winnenden

Ü50-Jährige können am 23. Juni mit 84 weiteren Impfdosen von BionTECH/Pfizer durch ein mobiles Impfteam in der Hermann-Schwab-Halle geimpft werden.
Die Zweitimpfung erfolgt am 4. August 2021. Ermöglicht wird das vom Land Baden-Württemberg.

Die Terminvergabe erfolgt per E-Mail mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, vollständiger Adresse und einer Telefonnummer an: impfen@winnenden.de. Der Eingang der E-Mail wird automatisch bestätigt.

Impftermine werden fortlaufend vergeben und bis spätestens Montag, 21. Juni 2021, 14:00 Uhr per E-Mail bestätigt. Liegt bis dahin keine Rückmeldung vor, war ein Termin nicht möglich.
 
Die Hermann-Schwab-Halle ist eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
Um Menschenansammlungen in Warteschlangen zu vermeiden, sollte der Impftermin punktgenau ohne zeitlichen Vorlauf eingehalten werden.

Bitte folgende Dokumente zum Impftermin mitbringen:

 Personalausweis / Reisepass
 Impfpass, falls vorhanden
 Versichertenkarte
 Allergienachweise
 ggf. Medikamentenplan

Sofern bereits eine Erstimpfung erfolgte, ist es leider nicht möglich, das Angebot des mobilen Impfteams zu nutzen. In diesem Fall sollte der Termin für die Zweitimpfung im vereinbarten Impfzentrum wahrgenommen werden.

Dienstag, 15. Juni 2021, 14:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1501 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 46 Infektionsfälle, 40 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 92 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 116,80.

Freitag, 11. Juni 2021, 11:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1485 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 38 Infektionsfälle, 38 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 186 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 92.

Dienstag, 8. Juni 2021, 15:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1491 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 46 Infektionsfälle, 24 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 237 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 74,3.

Freitag, 4. Juni 2021, 12 Uhr

Sinkende Inzidenzen, weitere Lockerungen:

Geänderte Corona-Verordnung der Landesregierung tritt am 4. bzw. 7. Juni in Kraft

„Lockerungen immer abhängig vom Infektionsgeschehen“

Auch in Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Landeskabinett am Donnerstag (3. Juni) eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten stufenweise heute (638 KB) und am Montag, den 7. Juni 2021 (628 KB) in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektions-geschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen.
Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

• Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.
Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.
Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4.    Juni 2021.

Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.

• Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

• Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:

Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).

• Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme:
Tanzveranstaltungen) - hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.

• Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.

Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
 
• In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.

• Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
 
• Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

Änderungen auf einem Blick (7,895 MB)

Freitag, 4. Juni 2021, 11 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1462 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 38 Infektionsfälle, 25 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 262 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 81,4.

Mittwoch, 2. Juni, 9 Uhr

7-Tage-Inzidenz wieder knapp über 50

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rems-Murr-Kreis am Dienstag, 1. Juni, bei genau 50,1.
 
Damit lag die Inzidenz nicht fünf Tage in Folge stabil unter 50 und es gibt vorerst keine weitere Lockerungen nach dem Stufenplan des Landes. Es gelten weiterhin die Regelungen von Öffnungsschritt 1.
 
Wenn die Inzidenz wieder unter 50 fallen sollte, beginnt die 5-Tages-Zählung von vorne.

Montag, 31. Mai 2021, 15: 00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1444 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 47 Infektionsfälle, 31 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 155 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 88,5.

Donnerstag, 27. Mai 2021, 16:30 Uhr

Schritt für Schritt in Richtung Normalität – Lockerungen mit Bedacht kommen

Die Inzidenz liegt im Rems-Murr-Kreis erstmals unter 100. Zahlreiche Lockerungen sind voraussichtlich ab dem 31. Mai 2021 möglich.

Die Eindämmung des Coronavirus entwickelt sich im Rems-Murr-Kreis insgesamt positiv. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nun seit einigen Tagen unter 100. Das Landratsamt rechnet damit, dass im Idealfall ab dem 31. Mai 2021 zahlreiche Lockerungen mit Bedacht in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens möglich sind. Die Öffnungen und der Besuch der Einrichtungen sind nur mit einem negativen, tagesaktuellen Corona-Test, Hygienemaßnahmen sowie Kontaktdokumentationen gestattet.

Voraussichtliche Öffnungen ab dem 31. Mai 2021:

Einzelhandel:
Click&Meet
Ein Kunde pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.
Zwei Kunden pro 40 m² ohne Voranmeldung mit Testkonzept.
 
Hochschulen und Akademien:
Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen.
 
Volkshochschule:
Kurse innen bis 10 Personen.
Kurse außen bis 20 Personen (ausgenommen Tanz- und Sportkurse).
 
Mensen, Cafeteria und Betriebskantinen:
1,5 Meter Abstand muss eingehalten werden.
 
Nachhilfeunterricht:
Mit bis zu 10 Schülerinnen und Schülern.
 
Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen:
Mit bis zu 10 Schülerinnen und Schülern (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht.)
 
Büchereien, Archive und Bibliotheken:
Eine Person pro 20 m².
 
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport:
Bis zu 20 Personen in Sportanlagen und Sportstätten draußen.
 
Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports:
Bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.
 
Veranstaltungen zur Religionsausübung:
Ohne Anmeldung.
 
Kulturveranstaltungen:
Außen mit bis zu 100 Personen.
 
Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten, Museen:
Eine Person pro 20 m².
 
Freizeiteinrichtungen außen:
Minigolf, Hochseilgarten. Bootsverleih bis 20 Personen.
 
Außenbereich von Schwimmbädern und Badeseen:
Kontrollierter Zugang, Eine Person pro 20 m².
 
Gastronomie
Innen: 6 bis 21 Uhr, ein Gast pro 2,5 m².
Außen: Unter Einhaltung der AHA-Regeln.
 
Beherbergungsbetriebe:
Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen.
 
Touristischer Verkehr:
Reisebusse, Seilbahnen, Ausflugsschiffe.
Start- und Zielort muss seit fünf Tagen eine Inzidenz unter 100 haben.
 
Tierpflege:
Tiersalons, Tierfriseurbetriebe.
Eine Person pro 20 m².

Negativen Schnelltest mit der RMK-COSIMA App dokumentieren

Die RMK-COSIMA App bietet die Möglichkeit, gemachte Schnelltests zu dokumentieren. Die App bindet auch die Ergebnisse von überwachten Selbsttests ein, die in Schulen oder im Betrieb gemacht werden –oder auch direkt beim Friseur oder zukünftig in der Außengastronomie. Landrat Dr. Richard Sigel erklärt: „Wir haben uns bewusst auf die Öffnungen vorbereitet und mit der App eine digitale Eintrittskarte entwickelt. Auf diese Weise können im Rems-Murr-Kreis Öffnungen mit mehr Sicherheit und funktionierenden, digitalen Abläufen möglichgemacht werden.“
Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth ergänzt: „Wenn Sie eines unserer acht Schnelltestzentren nutzen, dann können Sie bequem und sicher die Winnender Gastronomie genießen und unsere vielfältigen Läden entspannt besuchen. Das gilt auch, wenn Sie vollständig geimpft oder genesen sind.“

Was wäre wenn die Zahlen wieder steigen?

Wird der Schwellenwert 100 an drei Tagen in Folge überschritten, dann müssen die Lockerungen zurückgenommen werden. Daher die Bitte an alle, sämtliche Lockerungen mit Bedacht zu machen.

Dienstag, 25. Mai 2021 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1419 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 71 Infektionsfälle, 42 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 68 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 95,5.

Freitag, 21. Mai 2021 11:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1414 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 95 Infektionsfälle, 92 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 96 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.
7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 130,9.

Dienstag, 18. Mai 2021 12:40 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1393 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 100 Infektionsfälle, 71 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 78 Reiserückkehrer. 30 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Freitag, 14. Mai 2021, 9 Uhr

Achte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet

Die Landesregierung hat soeben die achte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet. Hiermit wird auf die bundesrechtliche Regelung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (siehe anbei) zu Erleichterungen für Genesene und Geimpfte reagiert, zudem werden nach der „dritten Welle“ der Pandemie erste Öffnungsschritte ermöglicht. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung, somit den 14.05.2021, in Kraft und gilt zunächst bis zum 22.06.2021. Neben redaktionellen Anpassungen sind Insbesondere folgende Regelungsinhalte umfasst:

  • Schnelltest, geimpfte und genese Personen (§  5): Mit der Achten Corona-Verordnung vom 13. Mai 2021 reagiert die Landesregierung auf die SchAusnahmV der Bundesregierung. Mit dieser Verordnung hat die Bundesregierung die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene vereinheitlicht und bundesweit einen Grundstandard gesetzt. Auf Landesebene waren bereits zuvor seitens der Landesregierung die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Personen, die einen vollständigen Impfschutz oder den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung erbringen konnten, in den jeweiligen Corona-Verordnungen berücksichtigt worden.
  • Private Zusammenkünfte (§ 10 Abs. 1 S. 3): Bei Zusammenkünften zwischen Haushalten bleiben Geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 5 Absätze 2 und 3 als Haushalt unberücksichtigt.
  • Sonstige Veranstaltungen (§ 11): Bei standesamtlichen Eheschließungen zählen Geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 5 Absätze 2 und 3 nicht zur erlaubten Personenhöchstanzahl hinzu und können somit zusätzlich zur ansonsten erlaubten Höchstzahl teilnehmen.
    Darüber hinaus sind nach den Maßgaben des § 11 ebenfalls
    - die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und sonstigen beruflichen Fortbildungen sowie von Sprach- und Integrationskursen (Nr. 7) sowie
    - die Durchführung der praktischen und theoretischen Fahr-, Boots- und Flugschulausbildung und der praktischen und theoretischen Prüfung sowie die Durchführung von Aufbauseminaren nach § 2b Straßenverkehrsgesetz und Fahreignungsseminaren nach § 4a Straßenverkehrsgesetz (Nr. 8)
    wieder möglich.
  • Stufenkonzept und Öffnungsschritte (§ 21): Es wird zudem ein Stufenkonzept für Öffnungen von Betrieben und Einrichtungen sowie für zulässige Veranstaltungen neu geregelt. Die Regelung sieht drei Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen je 100.000  Einwohner vor. Die Öffnungsschritte können frühestens ab dem 15. Mai vollzogen werden.
    Die drei Stufen unterscheiden sich grundsätzlich wie folgt:
     
    Öffnungsstufe 1 - Inzidenz fünf Tage stabil unter 100.
    Öffnungsstufe 2 - 14 Tage später nach Öffnungsstufe 1 wenn Inzidenz stabil unter 100 und Tendenz weiter fallend.
    Öffnungsstufe 3 - 14 Tage später nach Öffnungsstufe 2 wenn Inzidenz stabil unter 100 und Tendenz weiter fallend.
     
    Öffnungsstufe 1 wird für alle Stadt- und Landkreise eröffnet, in denen die Maßnahmen des § 28b IfSG (sog. „Bundesnotbremse“) nicht greifen (Inzidenz fünf Tage stabil unter 100). Der Übergang in die weitergehenden Öffnungsstufen 2 und 3 setzt eine im 14-tägigen Durchschnitt fallende Sieben-Tage-Inzidenz voraus. Dies gilt zum Ausgleich auch für Stadt- und Landkreise deren Inzidenzwerte steigen, allerdings nur bis die Schwelle von 50 Neuinfektionen überschritten wird.
     
    Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass über das bisher veröffentlichte Stufenkonzept des Landes eine Öffnung sowohl der Außen- als auch der Innengastronomie bereits im ersten Öffnungsschritt ermöglicht wird. Es gilt dabei die Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Anzahl der Kundinnen und Kunden auf zugehörigen Außenflächen; der Betrieb ist zwischen 6 und 21 Uhr erlaubt und die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.
     
    Der Zutritt zu den geöffneten Einrichtungen und zu den zulässigen Veranstaltungen ist grundsätzlich nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV des Bundes möglich. Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen gilt grundsätzlich die qualifizierte Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung, sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. Es sind in den meisten Fällen Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. 
    Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen vor. Im Rahmen von Click and Meet können statt einem Kunden pro 40 qm auch zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.
     
    Weitere Öffnungsschritte sollen erfolgen, wie es bereits zuvor in der Siebten Corona-Verordnung geregelt war, ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, dies betrifft insbesondere
    - die Höchstzahl der Personen bei privaten Zusammenkünften,
    - den wieder allgemeinen Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten im Sinne der §§ 66 und 68 GewO sowie
    - der wieder allgemeine Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.
     
    Eine grafische Übersicht zu den Änderungen sowie zu den Öffnungsschritten finden Sie anbei („auf einen Blick“). Über etwaige weitere Anpassungen und Verschriftlichungen in Baden-Württemberg, insbesondere zum Umgang mit Modellkommunen und -projekten, werden wir Sie in gewohnter Weise schnellstmöglich informieren. Weitere Informationen und erste FAQ finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
     
TypNameDatumGröße
pdf Massnahmen zur Pandemiebekaempfung ab 14. Mai 2021.pdf (4,378 MB) 14.05.2021 4,378 MB
pdf Stufenplan fuer sichere Oeffnungsschritte ab 14. Mai 2021.pdf (4,266 MB) 14.05.2021 4,266 MB
pdf 210513 8. CoronaVO Neuerlass.pdf (620,4 KB) 14.05.2021 620,4 KB

Donnerstag, 13. Mai 2021, 20.15 Uhr

Inzidenz fünf Mal unter 165: Schulen und Kitas können am Montag, 17. Mai, wieder öffnen

Gesundheitsamt informiert Schulen, Kitas und Träger / Landkreis ist mit RMK-COSIMA und PCR-Testzentrum gewappnet

Die 7-Tages-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis liegt am fünften Werktag in Folge unter 165. Rein rechnerisch könnten Schulen und Kitas somit am Brückentag wieder öffnen. Da viele Einrichtungen ohnehin am 14. Mai geschlossen haben, ergibt eine Öffnung an diesem Tag aus organisatorischen Gründen nur wenig Sinn. Deshalb haben das Gesundheitsamt und die Schulämter die Einrichtungen darüber informiert, dass Schulen und Kitas am Montag, 17. Mai, wieder öffnen können – im Wechselunterricht bzw. in der Regelbetreuung. Die Schulen und Kitas haben in diesem Zuge auch einen neuen Handlungsleitfaden für das Auftreten von Corona-Fällen vom Gesundheitsamt erhalten.

„Für Kinder und Jugendliche ist diese dritte Welle besonders hart, deshalb bin ich froh, dass Schulen und Kitas wieder öffnen können“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Mir war immer wichtig, die Schulen und Kitas bestmöglich in der Pandemie zu unterstützen. Die erneute Schließung haben wir daher genutzt: Mit der Umwandlung des Schnelltestzentrums in Winnenden in ein PCR-Testzentrum, mit der App RMK-COSIMA und neuen Handlungsleitfäden für Schulen und Kitas“, sagt Landrat Sigel.

Inzwischen werden in Schulen, Kitas und in Unternehmen regelmäßig Schnelltests durchgeführt. Gleichzeitig steigt aufgrund der zahlreichen Schnelltests nicht nur in Schulen und Kitas der Bedarf an PCR-Tests, da ein positives Schnelltestergebnis über diese laborgestützten Tests überprüft wird. Dank gute Abstimmung konnten und können die PCR-Nachtestungen meist schnell in den jeweiligen Arztpraxen oder der Fieberambulanz erledigt werden. Inzwischen sind die Arztpraxen nicht nur in die bei der Impfkampagne gefordert, auch an Sonn- und Feiertagen war die PCR-Nachttestungen immer nur sehr begrenzt möglich.

Seit Montag, 10. Mai, können in folgenden Fällen PCR-Tests im Testzentrum beim Rems-Murr-Klinikum Winnenden gemacht werden:

  • Nach einem positiven Schnelltest können Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen PCR-Test machen. Nachweis: positiver Schnelltest (z.B. über COSIMA oder COSAN).
  • Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen mit Nachweis.
  • Wer aus anderen Gründen einen PCR-Test braucht – zum Beispiel im Kontext einer Reise – kann diesen ebenfalls im Winnender Testzentrum machen lassen – allerdings als Selbstzahler. Die Kosten liegen bei 89 Euro.
  • Wer Symptome hat, die auf das Coronavirus hinweisen könnten, meldet sich bitte weiterhin telefonisch beim Hausarzt oder am Wochenende bei der Corona-Ambulanz an der Rems-Murr- Klinik Schorndorf.

Anmeldung und Auswertung

Die PCR-Testung ist von Montag bis Sonntag jeweils von 7:30 bis 12 Uhr mit Termin möglich. Termine erhält man in nur wenigen Klicks über das Schnelltestportal COSAN: www.rems-murr-kreis.de/schnelltest 
Das eigene Labor der Rems-Murr-Kliniken ermöglicht eine schnelle Auswertung der Tests. Das Ergebnis wird in der Regel am selben Tag über COSAN per E-Mail oder über die neue App RMK-COSIMA mitgeteilt. 
Ergebnis aus dem Testzentrum auch bequem und digital in RMK-COSIMA anzeigen
 
Die RMK-COSIMA-App ist mit dem COSAN-Portal vernetzt. Wer häufiger im Rems-Murr-Kreis in Schnelltestzentren geht, sollte sich deshalb die App RMK-COSIMA herunterladen. Bei allen Schnelltests, die wie gewohnt über die Termin-Plattform des Landkreises gebucht werden, kommt das Ergebnis dann direkt aufs Handy und ist als Nachweis überall dabei. Dazu muss man sich lediglich bei der Buchung eines Termins im Schnelltestportal COSAN mit dem Zugang aus RMK-COSIMA anmelden. Die neue App RMK- COSIMA ergänzt also das Schnelltest-Angebot im Landkreis. 
App RMK-COSIMA ist jetzt auch in Schulen voll einsatzfähig
 
In einer Pilotphase testen Schulen die App RMK-COSIMA zur digitalen Erfassung von Selbst-Schnelltests. Die App erleichtert den Schulen nicht nur die Abwicklung der Tests – etwa durch den bequemen Import von Klassenlisten. Die App übermittelt zudem positive Testergebnisse automatisch ans Gesundheitsamt und hilft damit Betroffenen, schnell und unkompliziert einen PCR-Test machen zu können. 
Außerdem können die Schulen die nötige Dokumentation – inklusive Berichte an das Kultusministerium – bequem per Datenexport in Excel erledigen und auf viel Zettelwirtschaft verzichten. Diese Lösungen hat der Rems-Murr-Kreis bewusst in die App integriert, um die Schulen bei der Abwicklung der Testungen mit digitalen Lösungen zu entlasten. Nach der Erprobung bei Frisören und in Unternehmen ist die App damit auch in Schulen voll einsatzfähig. Weitere Informationen finden Sie unter www.rems-murr- kreis.de/corona

Donnerstag, 13. Mai 2021, 20 Uhr

Bundes.Coronavirus-Einreiseverodnung

Sozialministerium: Notverkündung Aufhebung der Landes-Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne; Inkrafttreten der Bundes-Coronavirus-Einreiseverordnung (881,4 KB) zum 13.05.2021
Das Sozialministerium hat gestern Abend die Verordnung zur Aufhebung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) notverkündet (siehe anbei). Die CoronaVO EQ wird somit ab dem 13. Mai von der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes abgelöst. Diese hat das  Bundeskabinett am Mittwoch (12. Mai) beschlossen, die bereits am heutigen Donnerstag bundesweit in Kraft tritt. Damit wird die Quarantänepflicht nach Einreise bundeseinheitlich geregelt. Die in Baden-Württemberg bereits geltenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet für geimpfte und genesene Personen gelten nun bundesweit. Insbesondere folgende Regelungsinhalte „neu“:
 
Geimpfte und genesene Personen sind solchen Personen mit einem negativen Testnachweis gleichgestellt. Dies gilt allerdings nicht bei Einreisenden, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Diese benötigen bei der Einreise zwingend einen Negativtest, zudem gelten strengere Regelungen bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Die Quarantänedauer beträgt zwar weiterhin grundsätzlich zehn Tage, allerdings kann die Quarantäne bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet vor dem Ablauf von zehn Tagen von genesenen, geimpften oder getesteten Personen beendet werden, wenn diese den entsprechenden Nachweis über das Einreiseportal übermittelt haben. Nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt grundsätzlich eine Quarantänedauer von 14 Tagen. In Baden-Württemberg gilt ab dem 13. Mai „wieder“ die sogenannte 24-Stunden-Regelung ohne Einschränkungen, sodass eine quarantänefreie Einreise grundsätzlich möglich ist. Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet für weniger als 24 Stunden muss allerdings bei der Einreise ein Negativtest mitgeführt werden.
 
Darüber hinaus ergeben sich in Baden-Württemberg keine wesentlichen Änderungen bei der Frage, wer sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet in Quarantäne begeben muss. Auch die zuvor bereits bundesweit geltenden Regelungen zur

Montag, 10. Mai 2021, 14 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1338 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 111 Infektionsfälle, 106 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 25 Reiserückkehrer. 29 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 10. Mai 2021, 11 Uhr

Wie geht es weiter mit den Öffnungen, wenn die Fallzahlen weiter fallen?

Die Zahl der an Covid-19 Infizierten nimmt weiterhin ab. Doch wie lange dauert es bis bestimmte Aktivitäten wieder möglich sind?
In der Übersicht des Sozialministeriums Baden-Württembergs sind die einzelnen Öffnungsschritte (558,1 KB) aufgeführt.

Sonntag, 9. Mai 2021, 0 Uhr

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Die Bundesregierung hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erlassen. Diese sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Grund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, den 9. Mai, in Kraft getreten.

Welche Erleichterungen gibt es?
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt.
- Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
- Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
- Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
- Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten. 
- Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?
- Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Das Land Baden-Württemberg will im Laufe der Woche seine Corona-Verordnung den neuen Vorgaben des Bundes noch anpassen.
 

Freitag, 7. Mai 2021, 11:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1312 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 111 Infektionsfälle, 113 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 55 Reiserückkehrer. 29 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 4. Mai 2021, 14:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1280 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 109 Infektionsfälle, 97 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 50 Reiserückkehrer. 29 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 3. Mai 2021, 13:45 Uhr

Ein Impfvideo der Initiative Ausbildungscampus Stuttgart beantwortet in verschiedenen Sprachen Fragen rund um das Thema Covid-19-Impfung

Die Initiative Ausbildungscampus hat Impfvideos nicht nur auf Deutsch, sondern darüber hinaus in weiteren Sprachen wie bspw. Englisch, Französisch, Türkisch oder Farsi gedreht. Das Video informiert über alles wichtige im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung.
(c) Ausbildungscampus Stuttgart

Samstag, 1. Mai 2021, 20.00 Uhr 

Neue Coronaverordnung

Die 7. CoronaVO (605,9 KB) wurde geändert: Neue Regelungen zur Bescheinigung über das negative Ergebnis eines COVID-19-Schnelltests wurden in § 4a Abs. 1 CorornaVO getroffen. Im Einzelnen: 

Zusätzlich zu den Teststellen oder Testzentren nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (Nr. 1) können nun auch Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen der Beschäftigten (Nr. 2), Dienstleistungsanbieter im Rahmen der Inanspruchnahme durch die jeweiligen Kundinnen / Kunden oder Patientinnen / Patienten (Nr. 3) oder eine Schule oder Kindertageseinrichtungen für die besuchenden Schülerinnen und Schüler sowie das dort beschäftigte Personal (Nr. 4) Bescheinigungen über das negative Ergebnis eines COVID-19-Schnelltests ausstellen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Test durch fachkundige oder in der Anwendung der jeweiligen eingesetzten Tests geschulte Personen vorgenommen wird. Über das negative Ergebnis von Selbsttests kann ein Nachweis ausgestellt werden, sofern ein geeigneter Beschäftigter oder ein geeigneter Dritter die Probeentnahme überwacht und das Ergebnis bescheinigt. 



Durch diese Änderung ist es möglich, dass die in Betrieben und Schulen / Kitas durchgeführten Tests auch zur Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt an ein Negativtest geknüpft ist, eingesetzt werden können. 

Die Verordnung tritt am Montag, 3. Mai 2021, in Kraft.

Dienstag, 27. April 2021, 13:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1215 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 94 Infektionsfälle, 151 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 28 Reiserückkehrer. 28 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Sonntag, 25. April 2021, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1213 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 94 Infektionsfälle, 154 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 28 Reiserückkehrer. 28 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Freitag, 23. April 2021, 23 Uhr

Die Coronaverordnung wurde aktualisiert

Die Dritte Änderungsverordnung zur Siebten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) (602,7 KB) notverkündet. Damit  werden die bestehenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie grundsätzlich bis zum 22. Mai 2021 verlängert. 
 
Zudem werden die erforderlichen Anpassungen aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung der „Notbremse“ in § 28b IfSG vorgenommen

Die Corona-Verordnung wird verlängert bis zum 22. Mai 2021. Insbesondere folgendes gilt nun:

Ausgangsbeschränkung: Es gelten zwischen 22 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen (mit Ausnahmen für die Berufsausübung etc.).
 
Schul- und Kitabetrieb: Schulen, Kitas, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzbetrieb einstellen. 
 
Betrieb von Einrichtungen: Die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätzen, von Einrichtungen wie Badeanstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentrensowie Saunen, Solarien und Fitnessstudios, von Einrichtungen wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetrieben, gewerblichen Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten, ist untersagt.
 
Ladengeschäfte und Märkte: Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt. Ausnahmen: Der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel sind mit den unter Abs. 1 Nr. 4 lit. a) – c) genannten Einschränkungen zulässig. Ab einem Inzidenzschwellenwert von 100 je 100.000 Einwohner ändert sich ebenfalls die Verkaufsfläche pro Kunde. So gilt nun nach IfSG ab besagtem Schwellenwert für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wobei es den Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung der konkreten Raumverhältnisse grundsätzlich möglich sein muss, beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
Click&Collect: Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig, wobei Maßnahmen vorzusehen sind, die, etwa durch gestaffelte Zeitfenster, eine Ansammlung von Kunden vermeiden.
Click&Meet: Bis zum Schwellenwert 150 (übernächster Tag, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert überschritten hat), ist auch die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig, wenn die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, die Kundin oder der Kunde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt hat und der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erhebt.
 
Sport: Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Weiterhin bei der Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter gewissen Einschränkungen.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
 
Dienstleistungen: Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt; wobei Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zweck sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege jeweils, mit den nachfolgenden Maßgaben, dennoch möglich sind:
Tragen einer Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) und vor Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Freitag, 23.04.2021, 10 Uhr

Die Bundesnotbremse gilt im Rems-Murr-Kreis ab 24. April 2021

Da die 7-Tages-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über 100 und auch über 165 gelegen hat, gilt ab Samstag, 24. April 2021 die vom Bund im geänderten Infektionsschutzgesetz (60,5 KB) beschlossene Bundesnotbremse. Das Land Baden-Württemberg will nach bisherigem Stand die Regelungen am Wochenende vollständig in die Corona-Verordnung übernehmen.

Das bedeutet unter anderem:

Die Ausgangssperre gilt, sobald die Anpassung erfolgte, voraussichtlich dann nicht von 21 Uhr, sondern von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Ab Montag, 26. April 2021 können die Kindertagesstätten und Schulen im Rems-Murr-Kreis daher keinen Regelbetrieb und Präsenzunterricht mehr anbieten.
Eine Notbetreuung für Eltern mit definiertem Bedarf wird jedoch eingerichtet.

Dienstag, 20. April 2021, 14:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1160 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 68 Infektionsfälle, 52 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 44 Reiserückkehrer. 28 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 17. April 2021, 23.00 Uhr 

Aktuelle Coronaverordnung

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis zum 16. Mai (611 KB) verlängert. Zusätzlich setzt die Landesregierung mit der Anpassung der Corona-Verordnung die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten um. Damit ergeben sich ab dem 19. April 2021 folgende Änderungen:

Schulen:  Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen. Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.

Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen: 

Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen.
Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für die folgenden Zwecke verlassen werden:  Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen. Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz. Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen. Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien. Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts. Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender. Zur Versorgung von Tieren, bspw. Gassi gehen. Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe. Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.  Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich.  Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden). 
Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen. Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.

Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung: Definitionen für geimpfte und genesene Personen (§ 4a) Anpassungen bei den Testpflichten in unterschiedlichen Bereichen für geimpfte und genesene Personen.

Freitag, 16. April 2021, 23.00 Uhr 

Die CoronaVO Absonderung, CoronaVO Einreise-Quarantäne sowie CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurden geändert.

Sie sind auf der Website des  Sozialministeriums zu finden. In den Änderungen werden die Empfehlungen des RKI zum Umgang mit vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen umgesetzt. 

Demnach ist für enge Kontaktpersonen mit vollständigem Impfschutz sowie Personen die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. 

Auch sind auch Personen, die eine höchstens sechs Monate zuvor durchgemachte COVID-19-Erkrankung nachweisen können, von den Regelungen erfasst.

Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können ebenfalls Erleichterungen vorgenommen werden. 

Die Änderungen treten ab Montag, 19. April 2021 in Kraft.

Freitag, 16. April 2021, 11:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1137 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 57 Infektionsfälle, 56 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 67 Reiserückkehrer. 28 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 13. April 2021, 14:20 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1122 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 47 Infektionsfälle, 72 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 95 Reiserückkehrer. 28 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 13. April 2021, 11:00 Uhr

Rems-Murr-Kreis beschließt nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch, 14. April 2021

Zum ersten Mal in diesem Jahr lagen im Rems-Murr-Kreis am Sonntag die Neuinfektionen an sieben Tagen über 150 je 100.000. Nicht nur im Rems-Murr-Kreis, auch in den benachbarten Landkreisen steigen die Infektionszahlen an. Trotz Schulferien sind die Zahlen nicht signifikant gesunken. Deshalb macht der Rems-Murr-Kreis zeitgleich u. a. mit den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Ostalb öffentlich bekannt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung (92,8 KB) der Verbreitung des Coronavirus besteht. Das heißt ab dem 14. April 2021 00:00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. (92,8 KB) Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft ist damit in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Mehr unter: www.rems-murr-kreis.de

Freitag, 9. April 2021, 11:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1103 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 40 Infektionsfälle, 70 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 85 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 8. April 2021, 18:00 Uhr

Geänderte CoronaVO Schulbetrieb nach Ostern

Die CoronaVO wurde heute zur Umsetzung der bereits angekündigten Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen vom 12. bis 18 April 2021 geändert. Nur Abschlussklassen haben die Möglichkeiten für Präsenzunterricht. Die „indirekte Testpflicht“, die das Kultusministerium bereits gegenüber den Schulen für ab dem 19. April 2021 angekündigt hat, wird in einer späteren Änderung erwartet.

Dienstag, 6. April 2021, 13.00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1086 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 38 Infektionsfälle, 77 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 55 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 1. April 2021, 16.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1074 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 67 Infektionsfälle, 169 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 71 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 30. März 2021, 13.45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1065 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 74 Infektionsfälle, 168 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 71 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 30. März 2021, 13 Uhr

Geänderte CoronaVO Einreise-Quarantäne

Ab 30. März 2021 gilt eine geänderte CoronaVO Einreise-Quarantäne (79,2 KB). Diese hat das Sozialministerium Baden-Württemberg enrlassen.

Dienstag, 30. März 2021, 12 Uhr

Geänderte CoronaVO Absonderung

Ab 30. März 2021 gilt eine geänderte Corona VO Absonderung (116 KB). Diese hat das Sozialministerium Baden-Württemberg enrlassen.

Sonntag, 28. März 2021, 19.00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1051 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 67 Infektionsfälle, 157 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 55 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 27. März 2021, 23.00 Uhr 

Das Land Baden-Württemberg hat sie soeben die Siebte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)  verkündet. Diese wird am Montag, 29. März in Kraft treten.

Die Verordnung (599 KB) setzt den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin vom 22. bzw. 24. März 2021 um. Sie verfolgt dabei insbesondere das Ziel, dass die bereits in der Sechsten Corona-Verordnung geregelte inzidenzabhängige Notbremse konsequent zur Anwendung kommt.
 
Die neugefasste Verordnung sieht insbesondere folgende Änderung vor (599 KB):
Umsetzung einer „Notbremse“ für Regionen mit über 100 Neuinfektionen zu 100.000 Einwohnern, die in Kernbereichen die bis zum 7. März 2021 geltenden Einschränkungen, insbesondere die Betriebsschließungen für den Kundenverkehr, wiederherstellt und die Möglichkeit von Ausgangsbeschränkungen für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorsieht.

Freitag, 26. März 2021, 11:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden und dem Rems-Murr-Kreis

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1040 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 61 Infektionsfälle, 132 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 68 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Zahlen für den Rems-Murr-Kreis Stand: 25. März 2021, 16:23 Uhr
Sieben Tage Inzidenz: 108, Infizierte in Quarantäne: 559, Infizierte insgesamt: 13.859 Covid-19-Todesfälle 309. 

Donnerstag, 25.03.2021, 15:00 Uhr

Testzentrum Alte Kelter am Karfreitag und Ostermontag geöffnet!

Am Karfreitag und Ostermontag hat das Testzentrum in der Alten Kelter von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr für die Winnender Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Im April besteht dann die Möglichkeit sich
von Montag bis Freitag, 17.00 bis 20.30 Uhr und
am Sonntag von 17.00 bis 20.30 Uhr in der Alten Kelter testen zu lassen.

Die Anmeldung ist immer mit  maximal 14-tägigem Vorlauf, ansonsten ohne Frist möglich.

Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth appelliert an die Bevölkerung: “Nutzen Sie die Möglichkeit, sich vor Ihren Besuchen bei Verwandten testen zu lassen, damit sie beruhigt hingehen können.“ Nur durch intensives Testen können Infektionsketten unterbrochen und das Steigen der Fallzahlen zurückgedrängt werden.

Besonders Sonntage bieten eine gute Chance, um nach möglichen Kontakten am Wochenende größere Gewissheit für die kommende Woche zu haben.


Wer ist zum Schnelltest in der Alten Kelter Winnenden berechtigt?

Dienstag, 23. März 2021, 15:00 Uhr

Anordnung Friedhof der Stadt Winnenden

Die Landesregierung hat Änderungen der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verabschiedet, die am 22. März 2021 in Kraft treten. Die Ausnahme für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre bei der Maskenpflicht entfällt. Anstatt einer sogenannten Alltagsmaske müssen nun auch Kinder ab 6 Jahren eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
Aktuelle Anordnung Friedhof (52,6 KB)

Dienstag, 23. März 2021, 14:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden und dem Rems-Murr-Kreis

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 1010 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 57 Infektionsfälle, 157 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 48 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Zahlen für den Rems-Murr-Kreis Stand: 22. März 2021, 16:17 Uhr
Sieben Tage Inzidenz: 71, Infizierte in Quarantäne: 331, Infizierte insgesamt: 13.532 Covid-19-Todesfälle 309. 

Dienstag, 23. März 2021, 3.00 Uhr

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

1.) Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig und werden bis 18. April 2021 verlängert.

2.) Die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse bei einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Land oder Region soll konsequent umgesetzt werden. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum scheiden auch unterhalb der Inzidenzschwelle aus.

3.) Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 werden zusätzliche Maßnahmen umsetzen. Insbesondere können dies sein:
a) Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;b) Verpflichtende tagesaktuelle Schnelltests für Orte, an denen Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht konsequent eingehalten werden können.c) Ausgangsbeschränkung;d) verschärfte Kontaktbeschränkungen.
4.) Eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ soll durch weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle durchbrechen. Am Gründonnerstag (1. April) und Ostersamstag (3. April) sollen deshalb zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf max. fünf Personen (außer Kinder bis 14 Jahre) beschränkt. Geöffnete Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet; Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Religiöse Versammlungen sollen möglichst virtuell durchgeführt und kostenlose Testangebote genutzt werden.

5.) Für die Bürgertests sollen weiterhin ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Die flächendeckenden Tests in Schulen und Kitas werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern sowie von Beschäftigten im Kitabereich angestrebt. Inwieweit geimpfte Personen in die Testkonzepte einbezogen werden müssen, soll vom RKI bis zur nächsten MPK berichtet werden.

6.)  In zeitlich befristeten Modellprojekten können in einigen ausgewählten Regionen mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.

7.) Die Unternehmen sollen durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause zur Reduzierung von Kontakten beitragen. Ihren in Präsenz Beschäftigten sollen sie regelmäßige Tests, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Wochen, angeboten und bescheinigt werden. 

8.) Unternehmen, die besonders schwer und lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird vom Bund eine ergänzendes Hilfsinstrument entwickelt.

9.) Eindringlicher Appell an die Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Von den Fluglinien werden konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug aus Urlaubsländern erwartet. Das Infektionsschutzgesetz soll für eine generelle Testpflicht vor Abflug geändert werden.

10.) Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert.

11.) Die Gesundheitsministerkonferenz wird gebeten, Empfehlungen zur Normalisierung der Situation in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorzulegen. Hygiene- und Testkonzepte sind weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden.

Die nächste Beratung ist für den 12. April 2021 vorgesehen. Zum vollständigen Beschluss.

Montag, 22. März 2021, 8:00 Uhr

Seit heute entspannter Stadtbummel trotz „Click & Meet“

Seit heute gelten veränderte Rahmenbedingungen im Einzelhandel. Einkaufen ist weiterhin auch spontan vor Ort möglich, unsere Einzelhändler sind weiterhin für Sie da – mit ausgezeichnetem Service und durchdachten Hygienekonzepten.
Aber was bedeutet „Click & Meet“ genau? Die Kurzversion: Einkaufen mit Kontaktverfolgung und Terminbuchung. Die ausführliche Erklärung: Die Fachgeschäfte sind auch weiterhin geöffnet, Termin im Internet buchen oder einfach vor dem Laden anmelden - und dann shoppen. Ab kommender Woche ist Terminshopping, das sogenannte "Click & Meet" auch im Rems-Murr-Kreis angesagt. Vor Betreten des Geschäfts geben Kunden ihre Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung an, danach ist Shopping mit Abstand möglich. Die Begrenzung der Personenzahl liegt bei 40 Quadratmetern pro Kunde. Größere Geschäfte dürfen somit auch mehrere Kunden gleichzeitig im Fachgeschäft beraten. Als Kunde ändert sich daher nicht viel: Man kann entweder vorab einen Termin beim Fachgeschäft buchen, um sicher für die gewünschte Uhrzeit Einlass zu bekommen oder aber man schaut beim Stadtbummel spontan, ob das jeweilige Fachgeschäft zu dem Zeitpunkt „freie Termine“ hat. Vor dem Betreten Kontaktdaten angeben und dem entspannten Einkaufen mit „Privatshopping-Feeling“ steht nichts mehr im Wege. Die gewohnten Hygienemaßnahmen wie Abstand und Maske sind weiterhin einzuhalten.
Fazit:
Einkaufen im Winnender Einzelhandel ist einfach, unkompliziert und kontaktfrei. Termine können direkt an der offenen Ladentüre „gebucht“ werden! Spontanem, sicherem und entspanntem Einkaufen steht nichts im Wege. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Bummeln und Einkaufen in Winnenden.
Ausnahmen:
Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte sind weiterhin wie gewohnt unter Hygieneauflagen geöffnet.  

Freitag, 19. März 2021, 20 Uhr

6. Corona-Verordnung

Die 6. Corona-Verordnung (591,8 KB) erhält Änderungen:
- Nachhilfe-Unterricht mit bis zu 5 Schülerinnen und Schüler ist möglich
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen in beschränktem Rahmen unterrichten
- Autokinos, Autokonzerte und Autotheater sind zulässig
- Im Sport können sanitäre Anlagen genutzt werden und mehrere Gruppen sind auf Außenanlagen möglich
- In den Grundschulen müssen alle Maske tragen, in Kitas und Horten das Personal, außer im Kontakt mit Kindern
- Maske muss auch in Kunst-, Kultur- und Kinos getragen werden
- kein Schnelltest bei körpernahen Behandlungen, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.
Darüber hinaus keine weiteren Lockerungen, die ursprünglich bei sinkender Inzidenz geplant waren, weil die Inzidenz nicht rückläufig, sondern steigend ist.

Freitag, 19. März 2021, 19 Uhr

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin

In einer Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde die zusätzliche Impfung in Hausarztpraxen ab Ostern vereinbart, zunächst in kleinerem Rahmen wegen des knappen Impfstoffs. Grenznahe Regionen erhalten zudem zusätzliche Impfstoffe. Die Impfzentren und die mobilen Impfteams werden weiterhin benötigt.

Freitag, 19. März 2021, 19.00 Uhr

DRK-Impftruck

DRK-Impf-Truck ist da! Der mobile Impf-Laster des Rems-Murr-Kreises ist nun in Winnenden. Dort erhalten an diesem Wochenende 268 Winnenderinnen und Winnender über 80 Jahre ihre erste Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontec/Pfizer. Alle Termine wurden Anfang der Woche bereits über die Impf-Hotline des Rathauses vergeben.

Donnerstag, 18. März 2021, 14 Uhr

Aktuelle Coronazahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 986 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 57 Infektionsfälle, 117 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 62  Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. 7-Tages-Inzidenz für Winnenden: 173,4

Montag, 15. März 2021, 19:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden und im Rems-Murr-Kreis

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 968 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 45 Infektionsfälle, 121 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 45 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Zahlen für den Rems-Murr-Kreis Stand: 15. März 2021, 15:16 Uhr
Sieben Tage Inzidenz: 45, Infizierte in Quarantäne: 209, Infizierte insgesamt: 13.208 Covid-19-Todesfälle 307. 

Dienstag, 9. März 2021, 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden und im Rems-Murr-Kreis

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 933 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 20 Infektionsfälle, 73 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 50 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Zahlen für den Rems-Murr-Kreis Stand: 9. März 2021, 15:39 Uhr
Sieben Tage Inzidenz: 47, Infizierte in Quarantäne: 233, Infizierte insgesamt: 13.038 Covid-19-Todesfälle304. 

Sonntag, 7. März 2021, 14.30 Uhr 

6. Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat die 6. Corona-Verordnung (615,8 KB) mit den zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 3. März 2021 beschlossenen Öffnungsschritten heute verabschiedet. Das Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die an die Inzidenzen gebunden sind und kann zu Öffnungen, aber auch deren Rücknahme, und auch Verschärfungen führen, je nach Lage. Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab zu nehmen. Die Maßnahmen gelten ab Morgen, 8. März, bzw. im Schulbereich und in der Jugendarbeit ab dem 15. März bis zum 28. März 2021.

Freitag, 5. März 2021, 17 Uhr

Sieben-Tage-Inzidenz-Regelungen für den Rems-Murr-Kreis

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rems-Murr-Kreis liegt seit Tagen stabil unter dem Grenzwert von 50 und erlaubt nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt in einem ersten Schritt Öffnungen im Einzelhandel. Bund und Länder haben am 3. März 2021 im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass mögliche Corona-Lockerungen umgesetzt werden sollen – je nach regionalem Infektionsgeschehen. Auch in Baden-Württemberg wird dieser Beschluss umgesetzt: Bei einer stabilen Sieben-Tages- Inzidenz unter 50 treten Lockerungen in Kraft und können 14 Tage später noch erweitert werden, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin stabil unter 50 liegt. Die Regierungsfraktionen der Landesregierung haben sich darauf verständigt, sich gerade nicht an einem landesweiten Inzidenzwert zu orientieren, sondern auf die Landkreisebene abzustellen.Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rems-Murr-Kreis liegt seit Tagen unter dem Grenzwert von 50. Damit ist für die Landrat Dr. Richard Sigel klar, dass es ab Montag Lockerungen geben muss, auch wenn die maßgebliche Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch nicht bekannt ist. „Der Einzelhandel braucht Planungssicherheit. Es ist nicht praktikabel, Öffnungen von der Inzidenz am Sonntagnachmittag abhängig zu machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Öffnungen Vorbereitung brauchen und die Vorbereitungszeit ohnehin knapp genug bemessen ist. Ich habe großes Vertrauen in den Einzelhandel und gerade auch den Fachhandel, der seit Wochen in den Startlöchern steht, um mit ausgefeilten Hygienekonzepten zu öffnen, um endlich wieder für seine Kunden da sein zu können.“ So groß die Freude über diesen Lichtblick bei Landrat Dr. Sigel ist, er mahnt dennoch zu Vorsicht und Verantwortung: „Die Öffnung des Einzelhandels könnte zu einem kurzen Intermezzo werden, wenn die Inzidenzwerte wieder steigen. Bei einem mehrtägigen Überschreiten der 50-er-Inzidenz müsste erneut über Schließungen nachgedacht werden.“

Donnerstag, 04. März, 2021, 10.30 Uhr

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 3. März 2021

  • Für Ende März/Anfang April ist der Übergang in die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie vorgesehen. In dieser Phase sollen die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden.
  • Die nationale Teststrategie wird um folgende Maßnahmen ergänzt, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen:
    • Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest
    • Selbiges Vorgehen ist für die Mitarbeiter in Präsenz für Unternehmen geplant. Dazu wird die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten.
    • Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum,  bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund.
  • Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten dürfen wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen – wie bei Kosmetik oder Rasur – nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
  • Es soll zukünftig an Inzidenzwerte gekoppelte Öffnungsschritte geben. Die einzelnen Schritte bieten verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung. Grundsätzlich kann es im Fall einer stabilen Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 je 100.000 Einwohner zu Öffnungen im Einzelhandel, in Museen, Galerien, zoologischen und botanische Gärten, Gedenkstätten und für Sport in Gruppen geben. Bereits bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von stabil unter 100 pro 100.000 Einwohner können im Handel sog. Verkaufsvorgänge mit vorheriger Terminanmeldung ermöglicht werden (je 40 m² pro Verkaufsfläche). Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten, sowie Gedenkstätten können für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Ebenfalls wird Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Sportanlagen ermöglicht. Bezüglich der weiteren optionalen Öffnungsschritte verweisen wir auf den Wortlaut des Beschlusses.
  • Über die Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage beraten.
     
  • Die entsprechende Verordnung zum Umgang mit Home-Office wird bis zum 30. April 2021 verlängert: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
  • Der Länder- und Kommunalanteil an dem im Jahr 2021 einmalig gezahlten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind wird den Ländern vom Bund nachträglich erstattet.
     
     

Dienstag, 2. März 2021, 14:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 911 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 13 Infektionsfälle, 31 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 53 Reiserückkehrer. 27 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-24 verstorben.

Freitag, 26. Februar 2021, 23.00 Uhr 

9. Änderung der Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat die neunte Änderungs-Verordnung (549,1 KB) notverkündet. Darin wird die Öffnung bestimmter Verkaufsstellen zum Verkauf von Pflanzen und gartenbaulichen Erzeugnissen geregelt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Betrieb von Fahrschulen umgesetzt und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. für Besucherinnen und Besucher von Gemeinderatssitzungen erweitert. Die Änderungs-Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Donnerstag, 25. Februar 2021, 14.45 Uhr

Änderung der CoronaVO Einreise-Quarantäne und CoronaVO Absonderung

Das Sozialministerium hat die Änderung Verordnungen zur Einreise-Quarantäne (167,8 KB) und Absonderung notverkündet. Beide Verordnungen sind heute, 25. Februar 2021 in Kraft getreten. Durch die neuartigen Virusvarianten, die signifikant ansteckender sind als der bekannte „Wildtyp“ des Virus wurde die Quarantäneregeln angepasst. Die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird von zehn auf 14 Tage verlängert. Das gilt ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person und von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusmutation. Die Einzelfallverfügungen sind damit künftig nicht mehr erforderlich! Schüler können sich erst ab dem fünften Tag freistesten lassen, sobald feststeht, dass bei der positiv getesteten Person keine neuartige Virusvariante festgestellt wurde. Die Regeln für die Einreise-Quarantäne wurden dahingehend geändert, dass Einreisende aus einem Hochinzidenzgebiet sich nicht mehr freitesten lassen können. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne verbleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Von einer Infektion Genesene waren bisher für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit. Da die Virusmutanten jedoch eine neue Variante darstellen, wird die Befreiung auf drei Monate reduziert

Dienstag, 23. Februar 2021, 14:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 901 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 17 Infektionsfälle, 11 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 75 Reiserückkehrer. 26 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 22. Februar, 8 Uhr

Aktualisierte Coronaverordnung

Seit heute, 22. Februar, gilt die nächste Änderung der Corona-Verordnung. (576,6 KB) Kitas öffnen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. An Grundschulen ist Präsenzunterricht im Wechselbetrieb und die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Weiterhin gibt es Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. Für die Abschlussklassen sind Sonderregelungen möglich und werden individuell festgelegt.

Dienstag, 16. Februar 2021, 16:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 893 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 18 Infektionsfälle, 4 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 46 Reiserückkehrer. 24 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-24 verstorben.

Sonntag, 14. Februar 2021, 18 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 892 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 20 Infektionsfälle, 5 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 39 Reiserückkehrer. 24 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 13. Februar 2021, 18.30 Uhr

Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Aktuelle Corona-Verordnung ab dem 15. Februar 2021  (573,2 KB)
Verlängerung der Verordnung bis 7. März 2021.Kitas und Schulen bleiben bis zum 21. Februar 2021 geschlossen.Grundschulen sollen ab dem 22. Februar im Wechselunterreicht starten. Die Präsenzpflicht bleibt aber weiterhin ausgesetzt. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, bekommen von der Schule Lernmaterialen für den Heimunterricht.Kitas und Kinderbetreuung sollen ab dem 22. Februar in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten.Weiterführende Schulen bleiben zunächst bis zum 7. März im Fernunterricht.Die Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird weiterhin angeboten.Friseurbetriebe, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind, sollen ab 1. März wieder öffnen können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Kund*innen und Angestellte müssen medizinische Masken oder FFP2-/KN95-/N95-Masken tragen.Bei erlaubten körpernahen Dienstleistungen wie medizinischer Fußpflege muss eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden.In allen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben müssen Kund*innen und Angestellte medizinische Masken oder FFP2-/KN95-/N95-Masken tragen.Bei Angeboten der beruflichen Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft muss eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden.Im Präsenzbetrieb durchzuführende berufliche Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn im aktuellen Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung oder eine Abschlussprüfung erfolgt, sowie im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sind möglich. Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, das keinen Kontakt zu Bewohner*innen oder Patient*innen hat, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Maskenpflicht ausgenommen.Regelungen für den Ablauf von Wahlen wurden festgelegt.
 

Mittwoch, 10. Februar 2021, 21.30 Uhr

Das Land hat die Corona-Verordnung  zum 11. Februar 2021 erneut geändert.

Das Land hat die Corona-Verordnung (565,2 KB) zum 11. Februar 2021 erneut geändert. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben. Damit setzt das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um.

Die Gesundheitsämter vor Ort können allerdings weiterhin eine nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung dann erlassen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. 

Dienstag, 9. Februar 2021, 15:15

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 886  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 19 Infektionsfälle, 10 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 35 Reiserückkehrer. 23 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 8. Februar 2021, 15:30 Uhr

Ausgangssperre aufgehoben

Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die coronabedingten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben. In einem am Montag in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt.

Zum letzten Mal findet die Maßnahme demnach in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.

Dem Beschluss zufolge ist die von 20 bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.

Montag, 8. Februar 2021, 8:00 Uhr

Covid-19: Erste Nachweise der Variante B.1.1.7 im Rems-Murr-Kreis

Betroffen ist ein Patient, der aktuell auf der Intensivstation der Rems-Murr-Kliniken behandelt wird / Zudem wurde die englische Variante bei zwei früheren Fällen in Fellbach festgestellt

In Baden-Württemberg häufen sich die Meldungen über Nachweise der englischen sowie der südafrikanischen Variante des Coronavirus. Zwischenzeitlich sind dem Landesgesundheitsamt 967 Fälle mit Virusvarianten aus 42 Stadt-und Landkreisen Baden-Württembergs übermittelt worden (Stand 6.2.). 
Nun ist die englische Variante B.1.1.7 zum ersten Mal im Rems-Murr-Kreis nachgewiesen worden: Bei einem Patienten, der mit einer Covid-19-Erkrankung auf der Intensivstation der Rems-Murr-Kliniken liegt, wurde die Variante am Samstag, 6. Februar, festgestellt. Dieser Patient wird zwar im Rems-Murr-Kreis behandelt, wohnt aber im Landkreis Ludwigsburg. 

Ebenfalls am Samstag wurde die englische Variante auch bei zwei Fällen von Ende Januar in Fellbach nachgewiesen. Hintergrund ist, dass inzwischen Proben von bereits positiv getesteten Bürgerinnen und Bürgern verstärkt auf die Varianten untersucht werden.

Das Gesundheitsamt steht mit den Rems-Murr-Kliniken und den zuständigen Behörden in Kontakt – auch mit Blick auf die besonderen Quarantäne-Bestimmungen bei einem Nachweis der Virus-Variante. 

Landrat Dr. Richard Sigel: „Wir sind einer der letzten Landkreise in Baden-Württemberg, in dem die Virus-Mutation nachgewiesen wurde - von daher war es zu erwarten. Wir haben uns aber gut vorbereitet und sind nicht zuletzt mit unserer Infektionsstation gut gerüstet. Das Auftreten der Virus-Varianten wird sicherlich auch für die weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen sein.“

Dr. Marc Nickel, Geschäftsführer der Rems-Murr-Kliniken: „Durch verstärkte Sequenzierung war zu erwarten, dass Mutationen erkannt werden. Wichtig ist: Unser therapeutisches Personal der Priorität 1 ist größtenteils geimpft. Mit Inbetriebnahme der Infektionsstation am Montag werden wir die Sicherheit für unsere Patienten und Mitarbeiter nochmals erhöhen.“

Dr. Torsten Ade, Chefarzt der Interdisziplinären Notaufnahme: „Der Fall zeigt, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Rems-Murr-Kliniken funktionieren. Durch umfassende Antigen-Testung und sofortige Isolation konnte das Risiko einer Übertragung zu Mitpatienten und Mitarbeitern verhindert werden, so dass es keine Kontaktpersonen der Kategorie 1 gibt.“

Sonntag, 7. Februar, 21:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 883 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 22 Infektionsfälle, 18 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 33 Reiserückkehrer. 23 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 2. Februar, 14:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 875  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 23 Infektionsfälle, 12 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 35 Reiserückkehrer. 23 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 30. Januar 2021, 15 Uhr 

6. Coronaverordnung erlassen

Das Land hat eine aktualisierte Corona-Verordnung (565,9 KB) erlassen. Geändert sind die geltende Dauer der Kita- Schulschließungen nun bis zum 14. Februar. Durch die anschließenden Schulferien ergibt sich damit eine Schulschließung bis mindestens 21. Februar. Weiter wurden die Vorgaben zum Antikörpertest und für eine FFP2-Masken für Klinikbesucher bzw. die FFP2-Maskenpflicht für sonstige Personen in Kliniken geschärft. Der Betrieb von Wettannahmestellen ist nun wieder allgemein kontaktlos zugelassen. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt nicht nur für Gottesdienste, sondern auch für Trauerfeiern.

Mittwoch, 27. Januar 2021, 19:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 869  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 44 Infektionsfälle, 25 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 46 Reiserückkehrer. 23 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 26. Januar 2021, 16:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 862  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 40 Infektionsfälle, 27 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 46 Reiserückkehrer. 22 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 25. Januar 2021, 19:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 863 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 46 Infektionsfälle, 24 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 48 Reiserückkehrer. 22 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Sonntag, 24. Januar 2021, 18:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 856 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 45 Infektionsfälle, 21 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 40 Reiserückkehrer. 21 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 23. Januar 2021, 12.30 Uhr

5. Coronaverordnung

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes (83,5 KB) wurde heute bei der Maskenpflicht und einigen weiteren Punkten geändert und gilt überwiegend ab 25. Januar, in einem Punkt (geändertes Alkoholverbot) ab 27. Januar.

Änderungen bei der Maskenpflicht:

In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen:

- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.

- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

- Im Einzelhandel

- In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.

- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.

- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.

- Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

Weitere Änderungen:


  *   Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen sind Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden.
  *   Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege dürfen ihre Dienstleistungen anbieten. Dabei muss das Tier vom Kunden abgegeben und nach der Behandlung wieder abgeholt werden. Die Betreiber*innen müssen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Abgabe und Abholung der Tiere kontaktarm und innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren. Der Tierbesitzer darf bei der Behandlung nicht anwesend sein.
  *   Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von den zuständigen Behörden festgelegten Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt. (ab 27. Januar 2021)

Freitag, 22. Januar 2021, 8:30 Uhr

Start des Kreisimpfzentrums: DRK bietet kreisweiten Fahrservice für ältere und hilfsbedürftige Menschen an

Heute beginnt die Schutzimpfung gegen COVID-19 im Rems-Murr-Kreis beginnen. Der DRK-Kreisverband Rems-Murr e.V. bietet für Personengruppen, die Hilfe bei der Beförderung benötigen, einen Fahrdienst zum Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Rundsporthalle Waiblingen an. Bei Bedarf begleiten die speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Dienste des DRK-Kreisverbandes die zu impfende Person auch bis ins Impfzentrum und sorgen somit für einen sicheren Besuch und bringen die Menschen anschließend auch wieder nach Hause. Das Angebot gilt für den gesamten Kreis. Die Außenstellen der Mobilen Dienste befinden sich in Backnang, Murrhardt und Weinstadt.
Die Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Die modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen auch Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Das Angebot richtet sich an körperbehinderte und geistig behinderte Menschen sowie Personen, die aufgrund notwendiger Unterstützung keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können.

Weder das Landratsamt noch das Gesundheitsamt können Impftermine vergeben. Die Vergabe der Termine läuft ausschließlich und zentral über die Rufnummer 116 117 und die zugehörige Plattform www.impfterminservice.de.
 
Kontakt:
Mobile Dienste Backnang
Wanne 3/2
71522 Backnang
Ansprechpartner: Fabian Frasch
Tel.: 07191 88311
Fax: 07191 953690
mobiledienste.backnang@drk-rems-murr.de

Mobile Dienste Murrhardt
Steinberger Str. 2
71540 Murrhardt
Ansprechpartner: Dieter Söhnle
Tel.: 07192 3933
Fax: 07192 933965
mobiledienste.murrhardt@drk-rems-murr.de

Mobile Dienste Remstal
Großheppacher Str. 62
71384 Weinstadt
Ansprechpartner: Ronny Growe
07151 2002-69
Fax: 07151 8204985
mobiledienste.remstal@drk-rems-murr.de

www.drk-rems-murr.de/fahrdienst

Mittwoch, 20. Januar 2021, 20:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 844 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 53 Infektionsfälle, 42 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 104 Reiserückkehrer. 21 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 19. Januar, 23 Uhr

Beschlüsse der Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder

 
In einer Videokonferenz haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ein weiteres Mal über die aktuelle Corona-Lage und geeignete Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung beraten und folgenden Beschluss gefasst: 
 
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-01-19-mpk-data.pdf?download=1

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte dazu: 



„Ganz wesentliche Sorgen machen aber vor allem die Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV2-Virus...da die Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde. Deshalb gebietet es das Vorsorgeprinzip, den weiteren Eintrag nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen in Deutschland möglichst weitgehend zu unterbinden.“
 
Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie wird erarbeitet.
 
Der Beschluss umfasst des Weiteren Maßnahmen zu folgenden Aspekten:
- private Zusammenkünfte
- Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften
- Kontaktreduzierung im Öffentlichen Personennahverkehr
- Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, Kindertagesstätten
- Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Gottesdienste
- Arbeiten im Homeoffice
- Umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen
- Impfungen
- Sequenzierung
- Gesundheitsämter
- SORMAS
- Überbrückungshilfe III des Bundes
- Beschränkungen bei der Einreise

 
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Abend zum Einen auf die offensichtliche Wirkung der bisher getroffenen Maßnahmen verwiesen, so sei es gelungen, die 7-Tage-Inzidenz seit Anfang Dezember von über 200 auf etwas über 100 zu halbieren. Zum anderen weist er auf eine mögliche rasante Ausbreitung der mutierten Virusvariante sowie die damit verbundenen Gefahren hin. Die Lage könnte sich akut verschärfen, wenn sich die Mutante auch bei uns ausbreiten würde. Zum Ziel von Bund und Ländern betont der Ministerpräsident: 



„Wir müssen die Infektionszahlen so schnell wie möglich und so weit wie möglich nach unten bringen.“
 
Hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen und Schulen bleibt auch in Baden-Württemberg die Präsenzpflicht ausgesetzt. Ab 1. Februar 2021 wird die Landesregierung Kitas und Schulen, 
„vorsichtig und Schritt für Schritt wieder öffnen, wenn es die Infektionslage zulässt“. 



Die Kultusministerin ist gebeten, Konzepte zur Wiederöffnung zu entwickeln. Eine Entscheidung zur möglichen Öffnung soll in der nächsten Woche getroffen werden. Berufsschulen und weiterführende Schulen bleiben weiterhin geschlossen.



Der Ministerpräsident appelliert ein weiteres Mal an die Menschen im Land, sich an die geltenden Regeln zu halten: 



„Unsere Maßnahmen können nur wirken, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger sich daran halten. Wenn Sie Verantwortung für das Ganze übernehmen und nicht nach Schlupflöchern in den Beschränkungen suchen, sondern helfen, diese Schlupflöcher zu schließen. […] Gemeinsam werden wir jetzt diese schwere Zeit noch weitere Monate durchstehen und das Virus besiegen.“
 
Zur konkreten Umsetzung des Beschlusses in Baden-Württemberg wird   das Land in dieser Woche entsprechende Regelungen treffen. 

Dienstag, 19. Januar 2021, 15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 835 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 53 Infektionsfälle, 18 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 144 Reiserückkehrer. 21 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Sonntag, 17. Januar 2021, 18.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 823 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 59 Infektionsfälle, 33 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 136 Reiserückkehrer. 20 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 16. Januar 2021, 15 Uhr

Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird notverkündet

Mit der 4. Änderungsverordnung (366 KB) wird die CoronaVO nachjustiert. Ziel ist es, die Untersagung des Präsenzbetriebes an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu verlängern und die Maßnahmen zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen anzupassen. Dabei geht es zum Beispiel um die Testpflicht für Besucher und externe Dritte im Rahmen des Besuchs von Pflegeeinrichtungen und bei Krankenhäusern um die Regelung, wonach ein Besuch nur mit einem negativen Antigentest oder einer FFP2 Maske möglich ist. Die Testpflicht für Pflegepersonal in stationären Einrichtungen wird aus Gründen des Infektionsschutzes auf drei Testungen pro Woche erhöht. Für das Pflegepersonal wird eine Vorlagepflicht des Testergebnisses auf Verlangen der Einrichtung aufgenommen. Zur Klarstellung wird geregelt, dass die Einrichtungen die Testungen organisieren müssen.

Dienstag, 12. Januar 2021, 16:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 797 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 54 Infektionsfälle, 43 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 88 Reiserückkehrer. 19 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 12. Januar 2021, 8:00 Uhr

Das Sozialministerium hat auf seiner Internetseite die Neufassung der CoronaVO Absonderung und die Neufassung der CoronaVO Einreise-Quarantäne und Testung veröffentlicht

Das Sozialministerium hat auf seiner Internetseite die Neufassung der CoronaVO Absonderung (70,9 KB) veröffentlicht. Die Verordnung ersetzt die bisherige gleichnamige Verordnung.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

• Das Ende der Absonderungspflicht für mittels Antigentest positiv getestete Personen wird nunmehr allgemein geregelt (§ 3 Abs. 4). Es wird damit klargestellt, dass die Absonderungspflicht unabhängig von der behördlichen Kenntnis greift.
• Die Ausnahme von der Absonderungspflicht für Haushaltsangehörige, Kontaktpersonen der Kategorie I und Cluster-Schüler nach einer eigenen Infektion greift nur noch, wenn die eigene Infektion durch PCR-Test bestätigt wurde und höchstens sechs Monate zurückliegt (§ 4 Abs. 1, 2 und 3).
• Wenn bei Haushaltsangehörigen während des Absonderungszeitraums ein weiterer Haushaltsangehöriger positiv getestet wird, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Absonderungspflicht (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2).
• Für Cluster-Schüler kann die Absonderungszeit im Einzelfall trotz eines ab dem fünften Tag durchgeführten Test mit negativem Ergebnis auf zehn Tage verlängert werden, wenn im zugehörigen Cluster ein verstärktes Infektionsgeschehen aufgetreten ist (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2).
• Die Möglichkeit einer Ausnahme von der Absonderungspflicht aus wichtigem Grund wird nunmehr auch für Kontaktpersonen der Kategorie I, Haushaltsangehörigen und Cluster-Schülern eingeführt (§ 4 Abs. 4 Satz 5).
• Eine Bescheinigung ist (auch) bei positivem Antigentest auszustellen, wenn die Behörde von dem Testergebnis Kenntnis hat (§ 5 Abs. 1).
• Die Ordnungswidrigkeiten wurden erweitert. Ahndbar ist insbesondere auch ein Verstoß gegen das Besuchsempfangsverbot (§ 6 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2).


Das Sozialministerium hat ebenfalls die Neufassung der CoronaVO Einreise-Quarantäne und Testung (64,8 KB) veröffentlicht. Die Verordnung ersetzt die bisherige CoronaVO Einreise-Quarantäne.

Mit der Neufassung setzt das Sozialministerium insbesondere Punkt 12 Sätze 1 bis 3 des MPK-Beschlusses vom 05. Januar 2021 um.

Die der Einreise-Quarantäne unterfallenden Personen werden verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer (Antigen- oder PCR-)Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen. Das auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer
oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden können (§ 1 Abs. 1 Sätze 3 bis 5).

Von der Testpflicht nicht betroffen sind Einreisende, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind (§ 2).

Die bestehenden Ausnahmen werden in Randbereichen erweitert: Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind nunmehr (auch) Personen, die selbst infiziert waren, wenn
die Infektion durch PCR-Test bestätigt wurde und höchstens sechs Monate zurückliegt
(§ 2 Abs. 2 Nr. 2). Ausgenommen sind ferner (auch) Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen, die aus dem Einsatz oder aus einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3).

Freitag, 8. Januar 2021, 23:55 Uhr.

Die Corona-Verordnung vom 30. November 2020 wurde zum dritten Mal durch Notverkündung geändert.

Die neu verfügten Maßnahmen treten zum 11. Januar in Kraft (363,3 KB) und sind bis zum 31. Januar befristet.

Die Regelungen der §§ 1b bis 1h gehen den übrigen Regelungen der Corona Verordnung und zur Corona Verordnung speziellen und sie ergänzenden Verordnungen vor, soweit sie davon abweichende Regelungen enthalten. Im Wesentlichen wurden – aufgrund des MPK-Beschluss vom 5. Januar 2021 – folgende Regelungsinhalte beschlossen:

- Weitere Einschränkung privater Zusammenkünfte (§ 9): Es ist künftig nur eine Zusammenkunft von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts zulässig. Hierbei werden Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahre weiterhin nicht mitgezählt. Das Verwandtenprivileg wurde aufgehoben.
-  Auch erlaubt ist unter diesen Maßgaben die Betreuung von Kindern im wechselseitigen, unentgeltlichen und nicht geschäftsmäßigen Verhältnis, soweit dies in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erfolgt und Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.

-  Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f): Gemäß dem MPK-Beschluss sollen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen im Bereich des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bis Ende Januar verlängert werden (Schließung oder Aufhebung der Präsenzpflicht).
- In Baden-Württemberg soll daher ein abgestuftes Vorgehen erfolgen. Die Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in der Präsenz an Grundschulen sowie die Schließung von Kindertagesstätten (aktuell gibt es nur ein Notbetreuungsangebot) sollen gegebenenfalls bereits ab dem 18. Januar 2021 schrittweise gelockert werden, sofern die Infektionszahlen es zulassen. Eine Entscheidung dazu ist für Donnerstag, 14. Januar 2021 angekündigt.

In jedem Fall ist – vorbehaltlich der Ausnahmen in § 1f Abs. 2 – bis zum Ablauf des 17. Januar 2021 folgendes untersagt:
1. Der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und den entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft.
2. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege.
3. Der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen
Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule.
An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt der Fernunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schularten ab der Jahrgangsstufe 5. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule werden analog oder digital Lernmaterialien durch ihre Lehrkräfte zur Verfügung gestellt (Abs. 3).

Weiterhin zu gewährleisten ist die Notbetreuung für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Grundschulförderklassen, der Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulkindergärten.

Die Frage zum Umgang mit Elterngebühren während der Schliesszeiten durch die aktuelle Verordnung befindet sich aktuell in Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Land.

- Zulässigkeit von Abholangeboten im Einzelhandel (click and collect; §1d Abs. 2): Künftig ist auch die Abholung von bestellten Waren im Ladengeschäft möglich. Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren.

- Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen im Sinne des § 11 (§ 1b Abs. 2): Die für die Parlaments- und Kommunalwahlen erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, sind zulässig.
Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere Verteilung von Flyern oder Plakatierung oder Informationsstände vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, sind ebenfalls grundsätzlich zulässig (§ 1c Nr. 18).

- Betriebskantinen (§ 1d Abs. 5):Betriebskantinen im Sinne des § 25 Absatz 1 Gaststättengesetz sind zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort zu schließen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern der Verzehr auf dem Betriebsgelände in geeigneten Räumlichkeiten erfolgt.

Die FAQ zur geänderten Corona-Verordnung sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.

Donnerstag, 7. Januar 2021, 20:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 771 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 53 Infektionsfälle, 39 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 53 Reiserückkehrer. 18 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 7. Januar 2021, 16:00 Uhr

Notbetreuungen in Kindertageseinrichtungen und Schulkindbetreuung bis zur Öffnung der Schulen

Mit Schreiben vom 6. Januar 2021 hat das Kultusministerium darüber informiert, dass die Schließung der Kindertageseinrichtungen ab 11. Januar 2021 zunächst bis mindestens 17. Januar 2021 fortgeführt wird.
Für Kita-Kinder wird im Zeitraum der Schließung an den regulären Öffnungstagen weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung organisiert der jeweilige Träger der Kindertageseinrichtung.

Für Kinder der Schulkindbetreuung wird ebenfalls im Zeitraum der Schließung an den regulären Öffnungstagen eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schulkindbetreuung betreut worden wäre. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn dies zwingend erforderlich ist, da mit dieser Maßnahme die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll.
 
Hier finden Sie weitere Informationen:
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und was ist zu tun? (52,2 KB)
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung der Schulkindbetreuung bis zur Öffnung der Schulen und was ist zu tun? (35,9 KB) 

Dienstag, 5. Januar 2021, 21 Uhr 

In der heutigen Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden mit dem Ziel, die 7-Tages-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, folgende Maßnahmen beschlossen: 

1. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3. Betriebskantinen werden geschlossen, die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt zulässig.

4. Dringende Bitte an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.

5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Insziden von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um die Wohngemeinde, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar.

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierfür sollen Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in den Einrichtungen angeworben und geschult werden.

7. Der Eintrag von neuen Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland soll stark eingedämmt werden. Dazu wird das Bundesministerium der Gesundheit eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in diesen Fällen verstärkt und mit besonderer Priorität wahrgenommen wird. 

8. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.

9. Die aktuellen Regelungen der Länder zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden bis Ende Januar 2021 verlängert. Baden-Württemberg will lt. Ministerpräsident Kretschmann eine frühere, eventuell nur teilweise Betriebsaufnahme allerdings im Laufe der kommenden Woche für ab dem 18. Januar nochmals prüfen.

10. Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen aufgrund pandemiebedingter Schließung eine Betreuung des Kindes zu Hauseerforderlich wird.

11. Im Rahmen der finanziellen Hilfsprogrammeerfolgen Auszahlungen aus der Überbrückungshilfe III des Bundes durch die Länder.

12. Für Einreisen aus Risikogebieten wird neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis vorzeitig beendet werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen (CoronaVO Einreise-Quarantäne) umgesetzt.

13. Am 25. Januar 2021 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs über die Maßnahmen ab dem 1. Februar 2021 beschließen.
 
Der vollständige Beschluss ist angefügt und kann unterhttps://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1834306/75346aa9bba1050fec8025b18a4bb1a3/2021-01-05-beschluss-mpk-data.pdf?download=1 abgerufen werden.
 
Die Umsetzung der Beschlüsse in Baden-Württemberg wird wohl durch eine Änderung der geltenden Corona-Verordnung am kommenden Wochenende erfolgen. 

Montag, 4 Januar 2021, 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 751 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 39 Infektionsfälle, 26 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 56 Reiserückkehrer. 17 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 4. Januar 2021, 9:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 749 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 40 Infektionsfälle, 29 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 37 Reiserückkehrer. 17 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 22. Dezember, 22 Uhr

Änderung der CoronaVO Einreise-Quarantäne

Die Landesregierung hat, die Einreise-Quarantäne -VO (45,8 KB) geändert. Anlass ist die Vermutung, dass durch den regen Einkaufs- und Freizeitverkehr an den Grenzen zur Schweiz und zu Frankreich unkalkulierbare Einträge des Virus in unser Land erfolgen. Auch der befürchtete Skitourismus an den Feiertagen droht zu einer größeren Infektionsgefahr zu werden, da die Schweizer Skigebiete offenbar nicht geschlossen werden sollen für Ausländer.

Dienstag, 22. Dezember 2020, 7 Uhr

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2(Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und nach Anhörung des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und des Verbands der Privaten Krankenversicherung die (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) (54,5 KB) erlassen.

Montag, 21. Dezember 2020, 16 Uhr

Merkblatt "Kinder und Quarantäne –Hinweise für den Familienalltag"

Der Rems-Murr-Kreis hat das Merkblatt: "Kinder und Quarantäne – Hinweise für den Familienalltag" (97,2 KB) veröffentlicht.

Montag, 21. Dezember 2020, 13 Uhr

Bekanntmachung der Stadt Winnenden für die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Die Landesregierung hat Änderungen der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verabschiedet. Diese treten am 16. Dezember 2020 in Kraft. Für die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind diese Änderungen bzw. Regelungen (54,5 KB) von Bedeutung.

Dienstag, 15. Dezember 2020, 23:50 Uhr

Zweite Änderungsverordnung der Landesregierung zur Änderung der 5. CoronaVO notverkündet

Die Landesregierung hat die zweite Änderungsverordnung der Landesregierung zur Änderung der 5. CoronaVO  notverkündet. Die  Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) (358,5 KB) auf Basis der Beschlüsse des Bundes tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft.
 
Die FAQ des Landes wurden auf die geänderte Verordnung angepasst und können auf der Website des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abgerufen werden.
 

Dienstag, 15. Dezember 2020, 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 593 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 73 Infektionsfälle, 172 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 19  Reiserückkehrer. Zehn Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 15. Dezember 2020, 10:30 Uhr

Winnender Rathaus geht in den Krisenmodus - Stadtverwaltung ist ab 16. Dezember im Notbetrieb

Bund und Länder haben weitere Maßnahmen getroffen um das derzeit exponentielle Wachstum der Infektionszahlen einzudämmen. Auch Betriebe und Behörden sind aufgefordert, den Betrieb herunter zu fahren. Daher sind das Landratsamt und die Rathäuser und Verwaltungsstellen der Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis ab dem 16. Dezember bis mindestens 10. Januar für den Präsenzverkehr geschlossen. Durchgehend über die Feiertage findet jedoch die Krisenbearbeitung durch die Ordnungsämter weiterhin statt. So auch in Winnenden. Die städtischen Ämter haben eine Notbesetzung geregelt.
 
Von Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ist das Rathaus Winnenden mit allen Verwaltungsgebäuden für den Besucherverkehr geschlossen. Dringende und unabdingbare Anliegen sollten die BürgerInnen zunächst telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweiligen Amt klären. Eine Erledigung der Angelegenheiten erfolgt dann möglichst kontaktlos. Sollte ein persönlicher Termin jedoch unvermeidbar sein, werden die Bürgerinnen und Bürger vom jeweiligen Sachbearbeitenden am Seiteneingang des Rathauses abgeholt. Der Aufzug wird bis U1 in Betrieb sein, so dass in der Mobilität eingeschränkte Personen über die Tiefgarage im U1 das Rathaus verlassen können. Natürlich macht das Corona-Virus über die Feiertage keine Pause. Das Rathaus ist deshalb für die Aufgaben der Krisenbewältigung im Notbetrieb durchgehend besetzt und arbeiten nach Dringlichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen.
 
Die Kontaktnummern zur Terminvereinbarung mit den jeweiligen städtischen Ämtern sind:

Hauptamt: 13-101
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung:
          Ordnungsrechtliche Angelegenheiten: 13-181
          Standesamt: 13-370
Bürgerservicestelle mit Ausländerbehörde: 13-185
Coronavirus-Hotline: 13-280
Amt für Schulen, Kultur und Sport: 13-141
Stadtentwicklungsamt: 13-162
Amt für Grundstücksverkehr und Wirtschaftsförderung: 13-231
Rechnungsprüfungsamt: 13-114
Amt für Jugend und Familien: 13-151
Stadtbauamt: 13-241
Amt für Soziales, Senioren und Integration: 13-159
Stadtkämmerei: 13-314
 
Die telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr gegeben.

Folgende Verwaltungsgebäude des Rathauses bleiben geschlossen:

Rathaus „Bengelstraße“
Rathaus „Haus Rössler“
Rathaus „Altes Rathaus“
Rathaus „Volksbank-Gebäude“
Rathaus „Lidl-Gebäude“
Stadtarchiv Birkmannsweiler
Stadtbücherei
I-Punkt am Rathaus

Montag, 14. Dezember 2020, 13:20 Uhr

Schließung der Schulen und Kindergärten

Im Rahmen des von Bund und Ländern beschlossenen „Lockdown“ ist eine Schließung der Schulen und der Kinderbetreuungseinrichtungen ab Mittwoch, den 16.12.2020 vorgesehen. Es soll hierbei während der regulären Öffnungstage bzw. Schultage einen Notbetreuung angeboten werden.
Wer diese Notbetreuung in Anspruch nehmen kann bzw. wie die Regelungen im Einzelnen ausgestaltet sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Sobald wir diesbezüglich nähere Informationen von Seiten des Landes bekommen, werden wir hierüber informieren.

Sonntag, 13. Dezember 2020, 12:00 Uhr

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 13.12.2020 wurden unter anderem nachfolgende Regelungsinhalte vereinbart:

*   Private Zusammenkünfte: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

  *   Weihnachtsfeiertage: Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- gilt während dieser Zeit auch Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.

  *   Silvester: Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.

  *   Einzelhandel: Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember – vorbehaltlich der genannten Ausnahmen (Lebensmittel, Weihnachtsbaumverkauf etc.) – bis zum 10. Januar geschlossen.

  *   Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

     *   Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.


  *   Schulen: Schulen und Kindertagesstätten werden in diesem Zeitraum grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.

  *   Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter den im Beschluss genannten Vorgaben zulässig (u. a. Mindestabstand, Maskenpflicht, kein Gesang).

  *   Hotspotstrategie: Für besonders betroffene Regionen soll es auch weiterhin verschärfende Regelungen (u. a. Ausgangsbeschränkung) anhand der Inzidenzwerte geben.

  *   Reisen: Erneuter Appell auf nicht notwendige Reisen weitestgehend zu verzichten.


  *   Überbrückungshilfen: Die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe werden auch weiterhin finanziell unterstützt; dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit.

Freitag, 11. Dezember 2020, 23:30 Uhr

Land erlässt neue Coronaverordnung ab 12. Dezember 2020

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) (265,4 KB) geändert. Die Änderungen treten am Samstag, den 12. Dezember 2020 in Kraft.

Freitag, 11. Dezember 2020, 9:00 Uhr

Das Ministerium für Soziales und Integration II stellt zur CoronaVO Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung

Hier finden Sie Erklärungen zur CoronaVO in Leichter Sprache. Es wird vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden laufend aktualisiert und unterstützen Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder unzureichenden Deutschkenntnissen.

Freitag, 11. Dezember 2020, 8:00 Uhr

Zusätzlicher Entschädigungsanspruch im lfSG regelt welche Sorgeberechtigten im Rahmen der SARS-CoV-2-Epidemie bei Einrichtungsschließung Anspruch auf einen Verdienstausfall haben

Mit § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz (lfSG) ist zum 30. März 2020 ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch im lfSG (2,899 MB) aufgenommen worden. Er regelt, dass erwerbstätige Sorgeberechtigte, die aufgrund der vorübergehenden Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der derzeitigen SARS-CoV-2-Epidemie einen Verdienstausfall erleiden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.

Donnerstag, 10. Dezember 2020, 19:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 555 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 97 Infektionsfälle, 225 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 19  Reiserückkehrer. Zehn Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 8. Dezember 2020, 16:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 535 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 78 Infektionsfälle, 238 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 27 Reiserückkehrer. Neun Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 7. Dezember 2020, 12:30 Uhr

Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Die Quarantänepflicht muss dringend eingehalten werden!

Personen, welche Quarantäne behördlich angeordnet bekommen haben, müssen diese dringend einhalten. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist diese Maßnahme zwingend erforderlich und wird bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld geahndet.
Die Ministerien haben die Ortspolizeibehörden aufgefordert, am 9. und 10. Dezember 2020 flächendeckend Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Quarantänemaßnahmen durchzuführen. Zielgruppe sind hierbei vor allem Infizierte und enge Kontaktpersonen, aber auch Reiserückkehrer werden kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und überwiegend telefonisch. Wer gegen die Quarantäneanordnung verstößt, muss mit Bußgeldern und gegebenenfalls einer Strafanzeige rechnen.

Donnerstag, 3. Dezember 2020, 19:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 490 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 98 Infektionsfälle, 239 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 19 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 1. Dezember 2020, 18:00 Uhr

Landesregierung passt Corona-Verordnung Absonderung an - Häusliche Quarantäne wird ab dem 2. Dezember auf grundsätzlich 10 Tage festgelegt

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen.  Die Corona-Verordnung Absonderung (173,1 KB) wird in diesen Punkten angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.
 
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Dienstag, 1. Dezember 2020, 15:40 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 466 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 82 Infektionsfälle, 224 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 26 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 30. November 2020, 17:00 Uhr

Die Landesregierung hat heute die Neufassung der CoronaVO notverkündet, welche am 01.12.2020 in Kraft tritt.Das sind die aktuellen Entwicklungen:

Die Landesregierung hat heute die Neufassung der CoronaVO (256,2 KB) notverkündet, welche am 01.12.2020 in Kraft tritt. Die CoronaVO ist (256,2 KB) – sowie alle Unterverordnungen – aufgrund eines Landtagsbeschlusses zunächst bis zum 27. Dezember befristet; eine Verlängerung scheint derzeit allerdings nicht ausgeschlossen. Die § 13 Absätze 2 bis 4 treten bereits mit Ablauf des 20. Dezembers 2020 außer Kraft.
 
Insgesamt wurden die bisherigen verschärfenden Regelungen des § 1a CoronaVO weitestgehend in die jetzt neu gefasste CoronaVO (256,2 KB) überführt und teilweise ausgeweitet. Im Wesentlichen wurden – aufgrund des Ministepräsidentenkonferenz-Beschluss vom 25.11.2020 folgende Regelungsinhalte beschlossen:
 
Maskenpflicht (§ 3 Abs. 1): Die Maskenpflicht wird weiter ausgeweitet, u. a. gilt die Maskenpflicht verpflichtend vor Ladengeschäften sowie auf den diesen räumlich zugeordneten Parkflächen (Nr. 4).
Grundsätzlich hat jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die zuständige Behörde kann zudem auf Wegen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe d Straßengesetz ebenfalls eine Maskenpflicht verfügen.
 
Für Schulen gilt eine Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht.
 
Ansammlungen und private Veranstaltungen (§ 9): Nach Abs. 1 Nr. 2 darf sich eine Person (Ausgangsperson) mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt und mit den Angehörigen aus einem weiteren Haushalt sowie mit Verwandten in gerader Linie treffen, sofern sich insgesamt nicht mehr als 5 Personen treffen. Kinder dieser Haushalte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (d.h. einschließlich 14 Jahre) werden hierbei nicht mitgezählt. Die Person (Ausgangsperson) selbst oder die Angehörigen aus dem weiteren Haushalt bzw. Verwandten in gerader Linie dürfen – im Rahmen der zulässigen 5 Personen – jeweils ihre Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mitbringen. Das bedeutet, dass die Personen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen können, wenn die oben genannten Kriterien zutreffen.
 
Während der Weihnachtsfeiertage  –  in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 – sind Ansammlungen und private Veranstaltungen nur gestattet mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen aus verschiedenen Haushalten; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Darüber hinaus ist es in dieser Zeit ebenfalls gestattet entsprechende Übernachtungen zu Familienbesuchen in Beherbergungsbetrieben (Hotels etc.) wahrzunehmen.
 
Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen (§13): Die ursprünglichen Betriebseinschränkungen des § 1a 6 CoronaVO („November-Lockdown“) wurden weitestgehend in § 13 überführt: Kunst- und Kultureinrichtungen: Neben Theatern, Opern, Konzerthäusern und Kinos werden auch Museen und alle anderen Einrichtungen, in denen entgeltlich oder unentgeltlich Kunst- und Kulturangebote dargeboten werden, von der Untersagung umfasst. Der Probebetrieb in Theatern,  Opern, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen wird aufrechterhalten, so dass den Betreibern die nahtlose Wiederaufnahme des Betriebs nach Ablauf der befristeten Maßnahmen möglich ist. Nicht gestattet ist dagegen der Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur. Ausgenommen vom diesem Verbot sind Bibliotheken, Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen. Diese sind als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders bedeutsamen Bereichs „Schule und Bildung“ nicht von den vorübergehenden Maßnahmen erfasst. Musikschule in diesem Sinne ist auch der Musikverein, während er Musikunterricht anbietet und wenn die gleichen Standards eingehalten werden, die auch für Musikschulen gelten. Chorproben sind definitiv untersagt. 

Freizeiteinrichtungen: Auch das Angebot von Freizeitparks sowie zoologischen und botanischen Gärten sowie sonstigen besonderen Freizeiteinrichtungen (z.B. Tierparks, touristische Ausflugsschiffe, mobile Eisbahnen, Kletterparks, Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze oder Trampolinhallen) ist untersagt.

Sportanlagen und Sportstätten: Die Ausübung sportlicher Aktivitäten, an denen zeitgleich mehr als zwei Personen beteiligt sind, die nicht zu einem Haushalt gehören, ist in allen hierfür vorgesehenen Anlagen und Einrichtungen – unabhängig ob öffentlich oder privat – untersagt. Diese personenbezogene Einschränkung gilt für die gesamte Sportanlage, das heißt bei Tennishallen mit mehreren Tennisplätzen, dass auch hier maximal zwei Personen spielen dürfen, die nicht einem Haushalt angehören. Im Umkehrschluss ist die Benutzung von Sportanlagen für gleichzeitig bis zu zwei individualsportlich aktiven Personen zulässig. Nur im Freien dürfen weitläufige Sportanlagen und Sportstätten, wie z.B. Golfplätze oder Reitplätze, auch zeitgleich von mehreren individualsportlich aktiven Personen im Sinne dieser Nummer genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.
 
Die Nutzung von Anlagen für den Reha-Sport, Schul-, Spitzen- und Profisport ist von der Untersagung ausgenommen.
 
Bäder und Saunen: der Betrieb von Bädern, Badeseen und Saunen ist untersagt.
 
Die Nutzung von Anlagen (abgesehen der Saunen) ist für den Reha-Sport, Schul-, Spitzen- und Profisport ist von der Untersagung ausgenommen.
 
Einzelhandelsbetriebe und Märkte“: Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung, soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden, haben die Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden in Abhängigkeit von der Größe der Verkaufsflächen nach den Nr. 1 – 3 zu beschränken.
 
Zu beachten ist, dass im Lebensmitteleinzelhandel die Messgröße 10 m² pro Kunde unabhängig von der Gesamtfläche des Handelsgeschäfts fortgelten wird.
 
Wie bereits aufgeführt tritt der § 13 Abs. 2 bis 4 bereits mit Ablauf des 20. Dezembers 2020 außer Kraft. Auch hier kommt es im Vorfeld zu einer Neubewertung; eine Verlängerung wird abhängig von der Infektionslage sein und ist zumindest derzeit nicht unwahrscheinlich.
 
Weitergehende Maßnahmen, insb. „Hotspotstrategie“ (§ 20): In Absatz 1 wird auch weiterhin klargestellt, dass das Recht der nach dem Infektionsschutzrecht zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, von dieser Verordnung und von subdelegierten Verordnungen unberührt bleibt.
 
In Absatz 3 werden die Möglichkeiten einer sogenannten „Hotspotstrategie“ aufgezeigt. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Hierfür wird das Sozialministerium ermächtigt, die zuständigen örtlichen Behörden mittels Erlass zur Umsetzung der Hotspotstrategie anzuweisen. Der Erlass soll zeitnah veröffentlicht werden und beinhaltet konkrete Umsetzungsmaßnahmen zum Eindämmen der Pandemie in den entsprechenden „Hotspots“.

Freitag, 27. November 2020, 20:00 Uhr

Das Sozialministerium hat die neue CoronaVO Absonderung verkündet.

Durch die Entwicklung des Infektionsgeschehen in den letzten Wochen konnte eine unmittelbare Absonderung von mit dem Coronavirus-infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen durch die Verfügung der Gesundheitsämter bzw. Ordnungsämter nicht immer gewährleistet werden. 

Daher wurde - auf kommunale Anregungen - vom Sozialministerium heute die Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung (234,5 KB)) verkündet. 

Sie tritt ab morgen, Samstag, 28. November 2020 in Kraft. Die Verordnung samt Begründung (57 KB) finden Sie hie (234,5 KB)r bzw. in der Rubrik Rechtsverordnungen.
 
Die CoronaVO Absonderung (234,5 KB) beschleunigt das Vorgehen bei Isolationspflichten und enthält auch klare Anforderungen an diese. Sie gilt unmittelbar. 
 
So müssen sich nach § 3 Krankheitsverdächtige unverzüglich in Absonderung begeben. Positiv getestete Personen, die sich nicht bereits in Absonderung befinden, müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses in Absonderung begeben. 
 
Einzelverfügungen der Gesundheitsämter bzw. der Ordnungsämter zur Absonderung sind somit ab Samstag 28. November 2020 nicht mehr erforderlich! 

Donnerstag, 26. November 2020, 17:10 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 438 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 104 Infektionsfälle, 145 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 20 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 25. November 2020, 18:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 409  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 87 Infektionsfälle, 145 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 19 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 24. November 2020, 15:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 388  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 73 Infektionsfälle, 166 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 9 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 23. November 2020, 18:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 373  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 61 Infektionsfälle, 159 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 7 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Freitag, 20. November 2020, 9:00 Uhr

Neue Beschilderung zu Abstand und Maske in der Kornbeckstraße und Unterführung am Kronenplatz Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll hier – muss aber nicht – Maske getragen werden.

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht aufgehoben, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag eines Stuttgarter Anwalts stattgegeben hat, der sich gegen die angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sogenannten Verdichtungszonen - konkret in Winnenden - gewandt hatte, da er sich bei seinen Mandantenbesuchen unzulässig eingeschränkt fühlte.
Seit Donnerstag, den 19. November, gilt in Winnenden daher die Pflicht zum Maske-Tragen ausschließlich entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Das heißt: In Fußgängerzonen muss verpflichtend immer dann eine Maske getragen werden, wenn der erforderliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, an Bahnhöfen und Bushaltestellen gilt dagegen eine generelle Maskenpflicht. Außerhalb der Fußgängerzone und des Bahnhofs bleibt es bei einer Empfehlung.
 
Die Stadt Winnenden hat dementsprechend die Beschilderung zwischen dem Bahnhof und der Marktstraße, entlang der Kornbeckstraße und der Unterführung am Kronenplatz geändert. Zukünftig wird hier, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, empfohlen eine Maske zu tragen. Das wird in der Kornbeckstraße und der Unterführung am Kronenplatz besonders immer dann der Fall sein, wenn S-Bahnen und Züge aus Richtung oder in Richtung Stuttgart zu Berufsverkehrszeiten am Bahnhof in Winnenden halten.

Donnerstag, 19. November 2020, 19:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 346  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 70 Infektionsfälle, 294 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 12 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 18. November 2020, 18:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 336  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 64 Infektionsfälle, 287 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 16 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr

Rems-Murr-Kreis hebt Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf

Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Eilverfahren / Allgemeinverfügung zur Sperrstunde wird auch aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 10. November dem Antrag eines Bürgers stattgegeben, der sich gegen eine vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sognannten Verdichtungszonen - konkret in Winnenden - gewandt hatte (Az.: 16 K 5206/20).

Im Landratsamt hat man den Beschluss geprüft und sich nun dazu entschieden, die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht und zur Sperrstunde aufzuheben. Eine entsprechende Aufhebungsverfügung wird zeitnah bekanntgemacht. Das bedeutet: Maskenpflicht gilt im Rems-Murr-Kreis dann entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Das heißt wiederum: In Fußgängerzonen ist eine Maske zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann – auch in Winnenden. Die Regelung gilt ab Donnerstag, 19. November.

„Uns war bei der Regelung, die wir als Rahmen für eine entsprechende Ausgestaltung durch die Kommunen verstehen, wichtig, dass mit den Städten und Gemeinden selbst die Ortskundigen dort zusätzlich Zonen ausweisen können, wo es wegen erfahrungsgemäß hohem Publikumsverkehr sinnvoll ist“, betont Linda Port, stellvertretende Dezernentin Ordnung, Gesundheit und ÖPNV.

„Angesichts des Beschlusses des Verwaltungsgerichts heben wir nun unsere Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Interesse einer landeseinheitlichen Regelung auf. Dasselbe gilt für die Allgemeinverfügung zur Sperrstunde, die durch die Schließung der Gastronomie überflüssig geworden ist“, so Port weiter.
Der Rems-Murr-Kreis wird jedoch – auch nach Rücksprache mit der Stadt Winnenden – in Richtung Land adressieren, dass bei einer Aktualisierung der Corona-Verordnung eine Regelung der Maskenpflicht auf Märkten im Freien hilfreich wäre. Ebenso wäre es aus Sicht des Rems-Murr-Kreises wünschenswert, wenn
das Land über seine Verordnung die Möglichkeit schaffen würde, dass die Kommunen mit ihrer Ortskenntnis und Erfahrung Verdichtungszonen ausweisen können.

Winnendens Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth ergänzt: „Die Rücknahme nach dem Stuttgarter Urteil ist vernünftig, da es ja noch die landeseinheitliche Regelung gibt. Im Bereich Kornbeckstraße/Unterführung, wo diese nicht gilt, appellieren wir nun an die Bevölkerung mit dem Schlagwort ‚Kein Abstand möglich, dann Maske“.

Hintergrund:
Die Maskenpflicht hilft im Kampf gegen das Coronavirus, das ist aktuell Stand der Forschung. Wichtig ist: Das Urteil stellt nicht die Maskenpflicht an sich in Frage. Es geht hier vielmehr um ein Detail, das den Städten und Gemeinden eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen sollte. Der Rems-Murr-Kreis war in Sachen Maskenpflicht über die Verordnung des Landes hinausgegangen.

Mittwoch, 18. November 2020, 13:30 Uhr

Ab heute gilt die neue CoronaVO Einreise-Quarantäne

Seit dem 18. November gilt die neue Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (82,9 KB) – CoronaVO EQ)

Dienstag, 17. November 2020, 16:00 Uhr

Ab morgen gilt die neue CoronaVO

Mit Beschluss vom 17. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 18. November 2020 in Kraft.

Dienstag, 17. November 2020, 14:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 321  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 51 Infektionsfälle, 332 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 16 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 16. November 2020, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 321  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 65 Infektionsfälle, 423 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 16 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 12. November, 19:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 302  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 97 Infektionsfälle, 293 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 15 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 10. November, 16:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn  274 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 72 Infektionsfälle, 231 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 13 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Sonntag, 8. November 2020, 19:50 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn  252  Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 63 Infektionsfälle, 233 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 10 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Samstag, 7. November 2020, 18:00 Uhr

Ab morgen gilt die neue CoronaVO Einreise-Quarantäne - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (140,4 KB)gilt ab Sonntag, 8. November 2020 
 
Das sind die wichtigsten Neuerungen:

-Nur noch 10 statt 14 Tage Quarantänepflicht
-Keine generelle Befreiung von der Quarantänepflicht mehr durch Vorlage eines
 negativen Testergebnisses bei Einreise
-Künftig ist jedoch eine Verkürzung der Quarantänedauer durch Vorlage eines
 negativen Testergebnisses möglich, dieser Test darf aber frühestens am fünften
 Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Achtung:
Es gibt diverse Ausnahmeregelungen!

Donnerstag, 5. November 2020, 18:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn  231 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 56 Infektionsfälle, 195 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 12 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 5. November 2020, 10:00 Uhr

Appell an die Bevölkerung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bei der Bewältigung der Corona-Pandemie läuft es trotz der ansteigenden Zahlen momentan in Winnenden noch recht ordentlich. Wir können mit unserem Ordnungsamt und in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen zumeist noch zügig schaffen.

Wichtig ist jetzt die wirkliche Einschränkung der Kontakte von uns allen auf das Allernötigste. Dies ist von Bund und Land bis Ende November vorgegeben und auch sinnvoll, da wir so die Zahl der der Neuinfektionen am besten reduzieren können.

Dabei sind Kitas und Schulen weiterhin geöffnet, was natürlich anspruchsvoll ist. Bis jetzt fallen zwar immer wieder einzelne Gruppen oder Klassen wegen Infektionsketten aus. Aber der Betrieb ist bisher dank der Umsicht aller weitgehend noch möglich.

Besonders schwer trifft der Teil-Lockdown derzeit die Gastronomen, allgemein die Kulturschaffenden, aber auch die Veranstaltungsbranche. Es wird dafür ein finanzieller Ausgleich (75 % Umsatz) bezahlt. Trotzdem ist es schwer für die Betroffenen, da sie alle mit viel Aufwand Hygiene-Konzepte umgesetzt haben und ihre Arbeit mit den Kunden oder dem Publikum mit großer Überzeugung leben. Aber: es geht jetzt nicht um diese tolle Leistung, sondern um die Kontaktvermeidung.

Wenn wir diesen Betroffenen nun wirklich helfen wollen, beteiligen wir uns an den notwendigen Kontaktbeschränkungen so gut wir können. Denn wenn die Infektionszahlen wieder sinken, ist auch die Öffnung dieser Bereiche wieder möglich.

Dort, wo unsere Gastronomen einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, und dort wo Online-Angebote im Kulturbereich möglich sind, möchte ich Sie bitten, diese unbedingt wahrzunehmen. Bleiben wir füreinander da!

Ich wünsche Ihnen viel Zuversicht und natürlich: vor allem Gesundheit.

Ihr

Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister

Mittwoch, 4. November 2020, 17:50 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn  223 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 46 Infektionsfälle, 179 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 9 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 3. November, 17 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn  214 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 41 Infektionsfälle, 131 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 7 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Sonntag, 1. November 2020, 15.00 Uhr

Verschärfung der Corona-Maßnahmen vom 2. November bis 30. November 2020

Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen (+ 2.048 am Vortag), die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land (75 %) und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.

Die Regelungen der geänderten Corona-Verordnung treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.

Übersicht über die Verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche (PDF)

Folgende Hinweise zu den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:
 
Schulen und Kitas (auch freier Träger) bleiben zu den bisher geltenden Regelungen weiterhin geöffnet.
 
Volkshochschulangebote, Musikschulen, Kunstschulen, Jugendkunstschulen und ähnliche Bildungsangebote sind zulässig. Sport-, Tanz- oder Yogakurse sind nicht erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen aus unterschiedlichen Räumen nicht auf Gängen, im Foyer oder Vorplätzen durchmischen. Der Infektionsschutz und die AHA+L-Regeln sind unbedingt einzuhalten.

Schwimm- und Hallenbäder dürfen nur noch für den Spitzen- und Profisport sowie den Schulunterricht und Studienbetrieb (Hochschulen) genutzt werden. Thermal und Spaßbäder sowie Badeseen und Saunen müssen schließen. Sportanlagen und Bolzplätze können nur durch Individualsportler, zu zweit oder haushaltsweise genutzt werden. Spielplätze bleiben geöffnet; die Beschränkungen des Zusammentreffens in der Öffentlichkeit auf zwei Haushalte und max. 10 Personen gelten auch hier.

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 184 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 32 Infektionsfälle, 137 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 12 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 12:00 Uhr

Konzerte der städtischen Kulturreihen im November abgesagt - Karten behalten vorerst ihre Gültigkeit

Aufgrund der bundesweiten Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus sind ab 2. November 2020 bis Ende November unter anderem kulturelle Veranstaltungen untersagt. Dies betrifft leider auch zwei Konzerte der städtischen Kulturreihen. Das Schlosskonzert am 7. November und der wort+ton-Abend am 23. November können daher nicht stattfinden. Die Stadtverwaltung steht bereits mit den KünstlerInnen in Kontakt, um gemeinsam nach einem Ersatztermin zu suchen. Die Konzerte sollen noch in der aktuellen Saison im kommenden Jahr nachgeholt werden. Die Karten behalten ihre Gültigkeit

Mittwoch, 28. Oktober 2020, 21:00 Uhr

Am 28. Oktober 2020 erfolgten die Teil-Lockdown-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin um zügig die stark steigenden Infektionszahlen zu reduzieren.

Die Maßnahmen sollen bis zum 2. November länderübergreifend umgesetzt werden und sind bis Ende November befristet. 

Eine geänderte Corona-Verordnung ist seitens des Landes hierfür angekündigt. Darin soll gelten:
 
Kontaktbeschränkung:
Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.

Reisen:
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten .

Schließung von Einrichtungen:
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:
    a) Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
    b) Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen
        und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
        Einrichtungen, 
    c) Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
    d) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein,
        zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und
        privaten Sportanlagen,
    e) Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
    f) Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen: 
Der Unterhaltung dienliche Veranstaltungen werden untersagt.

Gastronomie: 
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: 
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, ebenfalls Friseursalons unter Auflagen.

Groß- und Einzelhandel: 
Bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen / KiTa:
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Entsprechende weitergehende Hygienemaßnahmen werden ggf. (noch) festgelegt.

Kontrollen:
Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.

Mittwoch, 28. Oktober 12:45

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 176 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 35 Infektionsfälle, 128 Personen sind als Kontaktperson in Quarantäne, sowie 12 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 27. Oktober 14:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 170 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 29 Infektionsfälle, 109 Personen in Quarantäne, sowie 14 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Freitag, 23. Oktober 13:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 159 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 19 Infektionsfälle, 91 Personen in Quarantäne, sowie 19 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 22. Oktober, 15:00 Uhr

Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Die Quarantänepflicht muss dringend eingehalten werden!

Personen, welche Quarantäne behördlich angeordnet bekommen haben, müssen diese dringend einhalten. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist diese Maßnahme zwingend erforderlich und wird bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld geahndet.
Die Ministerien haben die Ortspolizeibehörden aufgefordert, am 21. und 22. Oktober 2020 flächendeckend Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Quarantänemaßnahmen durchzuführen. Zielgruppe sind hierbei vor allem Infizierte und enge Kontaktpersonen, aber auch Reiserückkehrer werden kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und überwiegend telefonisch. Wer gegen die Quarantäneanordnung verstößt, muss mit Bußgeldern und gegebenenfalls einer Strafanzeige rechnen.

Im Überblick: welche Verschärfungen gelten seit dem 18./19. und 20. Oktober durch die neuen Regelungen Land, Kreis und Stadt?

Wo müssen wir nun überall Masken tragen?
 
Bisher galt die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Öffentlichen Personennahverkehr sowie Bahnsteigen und Bushaltestellen. Nun müssen zusätzlich überall dort Masken getragen werden, wo ein Mindestabstand von 1,50 m unterschritten wird und sich viele Menschen begegnen. Das gilt sowohl für geschlossene Räume als auch im Freien. Das Land hat hierbei bereits die Fußgängerzonen also solche Bereiche definiert – also in Winnenden die Marktstraße mit Nebenstraßen, soweit sie in der Fußgängerzone liegen, samt Marktplatz.
 

Dies bedeutet, dass künftig die Maskenpflicht auch wieder auf dem Wochenmarkt gilt. Sowohl für Marktbeschicker, für Marktbesucher und Passanten im Marktbereich. Ein Face-Shield ist als Mund-Nasen-Schutz nicht geeignet. Geeignete bauliche Maßnahmen können von den Standbetreibern jedoch eingesetzt werden.
 
Kann ich noch im Restaurant etwas Essen gehen oder mich in der Kneipe treffen?
 
Ja, Essen gehen oder ein Kneipenbesuch sind nach wie vor möglich. Allerdings müssen Gäste, so lange sie sich noch nicht an ihren Tischen befinden, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen ebenso wie das Personal beim Kundenkontakt. Weiterhin müssen die Besucher weiterhin namentlich mit Adresse und Rufnummer erfasst werden, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist die Sperrzeit neu geregelt und gilt für alle Gastronomiebetriebe um 23.00 Uhr und endet - soweit für das Ende keine anderweitige Regelung besteht – um 6.00 Uhr. Während der Sperrzeit gilt zudem für die Gastronomie ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Welche Veranstaltungen darf ich besuchen?
 
Veranstaltungen besuchen ist natürlich noch weiterhin möglich, allerdings gelten schärfere Regeln. So dürfen an privaten Veranstaltungen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen. Gehören diese Personen maximal zwei Haushalten an, oder bei Verwandten in gerader Linie und Geschwistern sowie den jeweiligen Partnern kann die Zahl überschritten werden. Darüber hinaus gilt ein Tanzverbot.
 
Mit wem darf ich mich noch treffen?
 
Treffen dürfen sich maximal zehn Personen, außer es sind Mitglieder aus zwei Haushalten oder bei Verwandten in gerader Linie und Geschwister sowie deren jeweilige Partner.
 
Was gilt in Schulen?
 
In der Schule gilt nun auch die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 und für alle auf dem Schulhof und Verkehrsflächen.
 
Was gilt bei Trauerfeiern?
 

An Trauerfeiern dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. In der Aussegnungshalle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, diese sollte auch im Freien getragen werden. Aufgrund der Abstandsregelung gelten für die Aussegnungshallen in Winnenden folgende maximale Personenzahlen:
 
Stadtfriedhof:       26 Personen
Waldfriedhof:       35 Personen
Birkmannsweiler: 20 Personen
Höfen:                  16 Personen
 
Alle Teilnehmenden haben sich in eine Liste einzutragen, um eine eventuelle Nachverfolgung zu ermöglichen. Zudem kann vom aufgebahrten Leichnam nur einzeln Abschied genommen werden. Die Trauerfeier darf maximal eine Stunde betragen und darf musikalisch nur von Solisten begleitet werden.
 
Wonach richten sich die Maßnahmen und wie lange gelten sie?
 
Maßgeblich für die jetzt getroffenen Maßnahmen sind das kreisweite Überschreiten des Indizes von 50 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen auf 100.000 Einwohner.  
 
Aus diesem Grund gilt die Regelung mindesten für sieben Tage und kann weiter angeordnet werden, wenn die Neuinfektionen weiter steigen oder konstant bei 50 Neuinfektionen pro Woche bleiben.
 
Die CoronaVO vom Land Baden-Württemberg ist zunächst bis 30. November 2020 befristet.
 
Was geschieht, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
 
Alle genannten Regelungen, insbesondere das Einhalten der Maskenpflicht werden kontrolliert. So kann bei Nichttragen einer Maske ein Bußgeld in Höhe von 250,- € verhängt werden. Natürlich wird im Fall des Falles zunächst ein Hinweis gegeben bzw. ermahnt, bevor bei fortgesetzter Weigerung das Bußgeld zur Anwendung kommt. Bitte helfen Sie mit und halten Sie sich zum Wohle aller an die Vorgaben.

Donnerstag, 22. Oktober 2020, 9:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 154 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 16 Infektionsfälle, 76 Personen in Quarantäne, sowie 16 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 20. Oktober 2020, 17:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 152 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 16 Infektionsfälle, 66 Personen in Quarantäne, sowie 17 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 20. Oktober 2020, 17:00Uhr

Verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

1. Maßnahmen des Landes ab dem 19. Oktober in ganz Baden-Württemberg

2. Maßnahmen des Rems-Murr-Kreises ab dem 18. Oktober im Kreisgebiet

Landes- und kreisweit wurde die Schwelle von 35 Corona-Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen auf 100.000 Einwohner in den letzten Tagen bereits weit überschritten. Im Rems-Murr-Kreis wurde die Schwelle von 50 Neuinfektionen am 17. Oktober ebenfalls erreicht und er wird daher zurzeit als Risikogebiet geführt. 

Das Land wiederum hat am 17. Oktober die „Pandemiestufe 3“ nach dem Landeskonzept zum Umgang mit der zweiten Infektionswelle zum 19. Oktober ausgerufen. 

Verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden daher vom Land nun noch in einer geänderten Corona-Verordnung festgelegt, die ab Montag, 19. Oktober gilt. Bereits zum 18. Oktober hatte der Rems-Murr-Kreis in seiner Zuständigkeit einige Verschärfungen geregelt, die am 20. Oktober angepasst wurden.

Grundlage dafür sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 14. Oktober. 

Demnach sind private Feiern auf 10 Personen begrenzt. Die Zahl darf aber dann überschritten werden, wenn die Teilnehmer entweder aus maximal zwei Haushalten oder in gerader Linie Verwandte, oder Geschwister und deren Nachkommen sind, einschließlich der jeweiligen Partner/innen.


Für den Schulbereich gilt die Maskenpflicht durch eine neue Fassung der CoronaVO Schule ab Montag, 19. Oktober, nun auch im Unterricht ab Klasse 5.

Das Beherbergungsverbot für Hotelgäste aus Risikogebieten wurde im Übrigen vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim bereits am 15. Oktober 2020 verworfen.

Montag, 19. Oktober 2020, 17:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 150 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 14 Infektionsfälle, 50 Personen in Quarantäne, sowie 6 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:00 Uhr

!! Corona-Update !! Verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

Maßnahmen des Rems-Murr-Kreises ab dem 18. Oktober im Kreisgebiet (102,4 KB)
 
Zusätzliche Maßnahmen des Landes ab dem 19. Oktober in ganz Baden-Württemberg
 
Landes- und kreisweit wurde die Schwelle von 35 Corona-Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen auf 100.000 Einwohner in den letzten Tagen bereits überschritten. 
 
Im Rems-Murr-Kreis wurde die Schwelle von 50 Neuinfektionen am 17. Oktober ebenfalls erreicht und er wird daher als Risikogebiet geführt. (FAQ zu den neuen Coronaregelungen im Rems-Murr-Kreis) (212,4 KB)
 
Das Land wiederum hat am 17. Oktober die „Pandemiestufe 3“ nach dem Landeskonzept zum Umgang mit der zweiten Infektionswelle zum 19. Oktober ausgerufen. 
 
Verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden vom Land nun noch in einer geänderten Corona-Verordnung (325,9 KB) festgelegt, die ab Montag, 19. Oktober gilt. Bereits zum 18. Oktober hat der Rems-Murr-Kreis in seiner Zuständigkeit einige Verschärfungen geregelt.
 
Grundlage dafür sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 14. Oktober. 
 
Demnach sind private Feiern auf 10 Personen begrenzt. Die Zahl darf aber dann überschritten werden, wenn die Teilnehmer entweder aus maximal zwei Haushalten oder in gerader Linie Verwandte, oder Geschwister und deren Nachkommen sind, einschließlich der jeweiligen Partner/innen.
 
Für Fußgängerzonen, Marktplätze und öffentliche Einrichtungen gilt auf den Publikumsflächen nun eine Maskenpflicht.
 
Der Rems-Murr-Kreis hat in übrigen auch eine Allgemeinverfügung über die Begrenzung der Teilnehmerzahl privater Feierlichkeiten (302,8 KB) auf 10 Personen erlassen (CoronaAV Feierlichkeiten II) (302,8 KB) - sie gilt ab Sonntag, 18. Oktober, 5.00 Uhr. 
 
Des Weiteren hat der Rems-Murr-Kreis eine Allgemeinverfügung über eine Sperrstunde (Corona AV Sperrstunde) (296,3 KB) ab 23 Uhr in der Gastronomie erlassen. Sie gilt ebenfalls ab Sonntag, 18. Oktober, 5.00 Uhr.
 
Ebenfalls hat der Rems-Murr-Kreis eine Allgemeinverfügung (CoronaAV (364,6 KB)) erlassen, die das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen (364,6 KB) auf allen Märkten, bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien mit mehr als 10 Personen und in allen beengten Situationen sowie in sogenannten Verdichtungszonen regelt. 
 
Die Verdichtungszonen sind Bereiche, wo der Mindestabstand in der Regel nicht eingehalten werden kann und sie werden von den Städten und Gemeinden durch entsprechenden Aushang vor Ort definiert.
 
Die Stadt Winnenden definiert daher die Fußgängerzone in der Innenstadt als Verdichtungsbereich, in dem ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Der entsprechende Aushang erfolgt zu Wochenbeginn. Weitere stark frequentierte öffentliche Bereiche können noch nach Bedarf als Verdichtungsbereich definiert werden.
 
Für den Schulbereich gilt die Maskenpflicht durch eine neue Fassung der CoronaVO Schule ab Montag, 19. Oktober, nun auch im Unterricht ab Klasse 5.
 
„Alle diese Maßnahmen haben das Ziel, uns alle, besonders aber diejenigen Menschen mit einer gesundheitlichen Gefährdung, vor einer Infektion zu schützen. Sie sollen auch das erneute Herunterfahren der Wirtschaft sowie des Bildungs- und Betreuungssystems verhindern“ betonte Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth in einer ersten Stellungnahme. 
 
Er bittet die Bevölkerung um die Beachtung der Maßnahmen und jeden Einzelnen um die nun noch mehr notwendige Vorsicht und Zurückhaltung, damit es gelingt, die Infektionszahlen wieder einzudämmen.
 
Das Beherbergungsverbot für Hotelgäste aus Risikogebieten wurde im übrigen vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim bereits am 15. Oktober 2020 verworfen.

Freitag, 16. Oktober 2020, 14:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 143 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 9 Infektionsfälle, 45 Personen in Quarantäne, sowie 11 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 14. Oktober, 17 Uhr

Neue CoronaAV Feierlichkeiten

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Gesundheitsamt – erlässt gem. § 28 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs.1, 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 20 der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO)
für alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis folgende Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis über die Begrenzung der Teilnehmerzahl privater Feierlichkeiten (CoronaAV Feierlichkeiten) (296,9 KB)

Dienstag, 13. Oktober 2020, 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 140 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 8 Infektionsfälle, 38 Personen in Quarantäne, sowie 9 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 12. Oktober 2020, 18:20 Uhr

Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Seit heute gilt die neue Corona-Verordnung. Alle Neuerungen sind hier nachzulesen.

Montag, 12. Oktober 2020, 17:40 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 139 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 7 Infektionsfälle, 36 Personen in Quarantäne, sowie 6 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 8. Oktober 2020, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 136 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 7 Infektionsfälle, 27 Personen in Quarantäne, sowie 7 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 7. Oktober 2020, 9:30 Uhr

Landesregierung ruft zweite Pandemiestufe aus

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat in Baden-Württemberg gestern die zweite Pandemiestufe ausgerufen. Grund dafür ist die Infektionslage im Land. Weiterhin gilt: umsichtig sein und AHA-Regeln einhalten. https://t1p.de/xpbx

Montag, 5. Oktober 2020, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 133 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 6 Infektionsfälle, 23 Personen in Quarantäne, sowie 6 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 5. Oktober 2020, 12:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 132 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 23 Personen in Quarantäne, sowie 5 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Freitag, 2. Oktober 2020, 10:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 132 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 20 Personen in Quarantäne, sowie 5 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 30. September 2020, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 131 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 17 Personen in Quarantäne, sowie 18 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 29. September 2020, 16:45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 130 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 13 Personen in Quarantäne, sowie 26 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 28. September 2020, 13:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 128 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 3 Infektionsfälle, 9 Personen in Quarantäne, sowie 24 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Freitag, 25. Septmeber 2020, 12:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 127 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 8 Personen in Quarantäne, sowie 19 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 24. September 2020, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 127 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 7 Personen in Quarantäne, sowie 20 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 23. September 2020, 18:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 126 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 10 Personen in Quarantäne, sowie 24 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 23. September 2020, 14:00 Uhr

Neue CoronaVO ab 30. September 2020 - Das ändert sich:

Die aktuelle CoronaVO tritt am 30. September 2020 außer Kraft. Aufgrund der derzeitigen Infektionslage beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung die Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 30. November 2020 sowie folgende Änderungen:
 
- Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird insgesamt verschärft:

     -In Gaststätten, Restaurants, Bars etc. besteht nun auch für Besucher eine
      Maskenpflicht, sofern sie sich nicht an ihrem Platz befinden (§ 3 Abs. 1 Nr. 7).
    - Die Maskenpflicht gilt auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in
      geschlossenen Räumen und in Wartebereichen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8).
    - Beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugunterricht, einschließlich der jeweiligen
      praktischen Prüfung ( § 3 Abs. 1 Nr. 9) ist nun ebenfalls eine Maske zu tragen.
    - Ausnahmen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung benötigen nun „in der Regel
      eine ärztliche Bescheinigung“. Diese Formulierung ist ein Regelbeispiel, eine andere
      Glaubhaftmachung ist jedoch möglich. Die Auflistung dieses Regelbeispiels soll
      bewirken, dass der von bestimmten Gruppierungen in der Vergangenheit
      vorgenommene Aufruf zum Boykott zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
      gerade nicht mit der Rechtslage vereinbar ist (§ 3 Abs. 2).

- Verantwortliche von Einrichtungen und Geschäften müssen über die Maskenpflicht
   informieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 8).
- Die typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankungen wurden an den neuesten
  Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts angepasst (§ 7 Abs. 1 Nr. 2).
- Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht besteht nun ein Zutritts- und Teilnahmeverbot
   (§ 7 Abs. 1 Nr. 3).
- Die Untersagung von Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bleibt über den
  30. September 2020 hinaus bestehen (§ 10 Abs. 3).
- Die §§ 4 bis 8 gelten künftig auch für Boots- und Flugschulen (§ 14 Nr. 5).
 
Die Verordnung tritt am 30. September in Kraft.
 
Die Vorabveröffentlichung der Verordnung dient lediglich der Information und ist keine Verkündung im juristischen Sinne.

Dienstag, 22. September 2020, 16:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 126 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 8 Personen in Quarantäne, sowie 32 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 21. September 2020, 9:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 126 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 5 Infektionsfälle, 9 Personen in Quarantäne, sowie 27 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 17. September 2020, 18:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 126 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 8 Infektionsfälle, 33 Personen in Quarantäne, sowie 32 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Mittwoch, 16. September 2020, 17:15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 126 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 11 Infektionsfälle, 31 Personen in Quarantäne, sowie 27 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Dienstag, 15. September 2020, 15:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 124 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 10 Infektionsfälle, 32 Personen in Quarantäne, sowie 32 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 14. September 2020, 8:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 121 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 7 Infektionsfälle, 34 Personen in Quarantäne, sowie 47 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 10. September 2020, 18 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 120 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 8 Infektionsfälle, 42 Personen in Quarantäne, sowie 50 Reiserückkehrer. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Donnerstag, 10. September 2020, 9.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 118 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 6 Infektionsfälle, 37 Personen in Quarantäne, sowie 54 Reiserückkehrer.

Dienstag, 8. September 2020, 10.00 Uhr

Anpassung Bußgeldkatalog Corona VO Einreise-Quarantäne und Testung sowie CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Das Sozialministerium teilt mit, dass die Bußgeldkataloge zur CoronaVO Einreise-Quarantäne und Testung sowie CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (334,8 KB)überarbeitet wurden. So wurden die weiteren Tatbestände für eine Ordnungswidrigkeit in der CoronaVO Einreise-Quarantäne und Testung in dem Katalog mit aufgenommen und der Bußgeldrahmen für das Unterlassen der unverzüglichen Kontaktaufnahme mit der Behörde bei Einreise (§ 6 Nr.6 i.V.m. § 3 abs. 3 S. 2 CoronaVO EQT) erhöht.
 
Wesentliche Neuerung ist die Einführung eines Regelsatzes, welcher sich ca. 30% über dem unteren Bußgeldrahmen orientiert und bei vorsätzlichem Erstverstoß greift. Dies soll eine landesweit einheitlichen Verwaltungspraxis fördern.
 
Ergänzend wurden zum Bußgeldrahmen und Regelsatz Hinweise zur Bemessung der Bußgeldhöhe aufgenommen. Rechtsgrundlage für die Bußgeldfestsetzungen ist § 73 Abs. 1a Nummer 24 IfSG i.V.m. § 19 CoronaVO.

Dienstag, 8. September 2020, 9:00 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 115 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 4 Infektionsfälle, 20 Personen in Quarantäne, sowie 31 Reiserückkehrer.

Donnerstag, 3. September 2020, 18.30 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 114 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 14 Infektionsfälle, 26 Personen in Quarantäne, sowie 59 Reiserückkehrer.

Mittwoch, 2. September 2020, 14.00 Uhr

Ab sofort: Corona-Hotline beantwortet Fragen zu Covid-19

Für Fragen zu Covid-19 hat die Stadt Winnenden eine Corona-Hotline eingerichtet.
Die Corona-Hotline ist telefonisch unter 07195/13-280 zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Freitag     9 bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr

Mittwoch, 2. September 2020, 10.30 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 114 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 14 Infektionsfälle, 20 Personen in Quarantäne, sowie 60 Reiserückkehrer.

Dienstag, 1. September 2020, 14.30 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 112 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 12 Infektionsfälle, 20 Personen in Quarantäne, sowie 64 Reiserückkehrer.

Montag, 31. August 2020, 10.30 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 112 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 18 Infektionsfälle, 21 Personen in Quarantäne, sowie 84 Reiserückkehrer.

Dienstag, 25. August 2020, 16.45 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 108 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es 16 Infektionsfälle, 19 Personen in Quarantäne, sowie 59 Reiserückkehrer.

Dienstag, 25. August 2020, 8.00 Uhr

Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnung für Teilgebiete Frankreichs aus

Reisewarnung für Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur, Frankreich verzeichnet wieder steigende COVID-19 Infektionszahlen.

Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, dort insbesondere das Départements Paris 75, und Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA), dort insbesondere die Départements Bouches-du-Rhône 13 und Alpes-Maritimes 06 an der Mittelmeerküste.
In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender zurzeit noch kostenlosen PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.

Am 14. August 2020 wurden Paris und Bouches-du-Rhône bereits von der französischen Regierung als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.

Auch in den Départements Herault in der Region Languedoc-Roussillon und Sarthe in der Region Pays-de-la-Loire ist die Zahl der Neuinfizierten erheblich angestiegen.

Montag, 24. August, 14.30 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 98 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es sechs Infektionsfälle, 9 Personen in Quarantäne, sowie 62 Reiserückkehrer.

Montag, 24. August 2020, 13.00 Uhr

Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

In Baden-Württemberg sind Sommerferien. Viele Familien verreisen und kehren teilweise aus Risikogebieten zurück nach Hause. Um die Verbreitung des Virus trotzdem so gering wie möglich zu halten hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne erlassen. Im Folgenden kurz zusammengefasst, welche Schritte beachtet werden müssen. (83,9 KB)

Mittwoch, 19. August 2020, 17.00 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 94 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es fünf Infektionsfälle, 20 Personen in Quarantäne, sowie 39 Reiserückkehrer.

Mittwoch, 19. August 2020, 15.00 Uhr

Stadt Winnenden führt zweistufiges Hygienekonzept auf dem Wochenmarkt ein

Um den Winnender Wochenmarkt sicher durchführen zu können, legt die Stadt ein zweistufiges Hygienekonzept (47,4 KB) fest.
Die erste Stufe des Hygienekonzeptes (47,4 KB) gilt bereits ab Donnerstag, den 20. August 2020 und wird entsprechend von den Marktbeschickern umgesetzt.

Hintergrund für das Hygienekonzept ist die CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung. Die Veranstalter von Märkten müssen aufgrund der Verordnung ein Hygienekonzept erstellen, die Hygieneanforderungen sind daraufhin entsprechend einzuhalten, dazu gehören auch die Arbeitsschutzanforderungen der Marktbeschicker.

Nach der CoronaVO gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für alle, die sich nicht an die Regeln halten. Darüber hinaus regelt die CoronaVO, dass sich bis einschließlich dem 31. Oktober nicht mehr als 500 Besucher gleichzeitig auf dem Marktgelände aufhalten dürfen.

Sollten die Fallzahlen im Rems-Murr-Kreis weiterhin stark steigen wird die zweite Stufe des Hygieneplans umgesetzt, zu der unter anderem gehört, wieder Masken auf dem Wochenmarkt zu tragen.

Montag, 17. August 2020, 16.45 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 93 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Acht Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es vier Infektionsfälle, 17 Personen in Quarantäne, sowie 25 Reiserückkehrer.

Donnerstag, 13. August 2020, 12.30 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 89 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sieben Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es zwei Infektionsfälle, 12 Personen in Quarantäne, sowie zehn Reiserückkehrer.
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass auch in Winnenden die Fallzahlen wieder steigen.

Donnerstag, 6. August 2020, 9.00 Uhr

Neue Corona Verordnung regelt Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und auf gewerblichen Märkten in geschlossenen Räumen

Seit heute gilt die neue Fassung der Corona-Verordnung –CoronaVO (323,6 KB). Neu sind die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen außerhalb der Unterrichtsräume Sportstätten und Erleichterungen für gewerbliche Märkte.

Montag, 27. Juli, 16.00 Uhr

Gesundheitsamt des Rems-Murr-Kreises rät dringen von Reisen in Risikogebiete ab

Wer in einem Risikogebiet war, muss für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Urlaubszeit steht bevor und viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf freie Tage am Meer, in den Bergen oder bei Familie oder Freunden. Wer eine Urlaubsreise ins Ausland plant, sollte sich vor Beginn und vor Ende der Reise gründlich darüber informieren, ob das Reiseziel unter die vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete fällt
Gesundheitsamt des Rems-Murr-Kreises rät dringen von Reisen in Risikogebiete ab und weist auf Quarantänepflicht (84,1 KB) hin. Hier geht zu den Regelungen. (84,1 KB)

Montag, 27. Juli, 15.00 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 84 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sieben Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es keinen Infektionsfall, keine Personen in Quarantäne, jedoch elf Reiserückkehrer.

Freitag, 17. Juli 2020 11.00 Uhr

Welche Urlaubsländer gehören zu den Risikogebieten - Aktuelle CoronaVO Einreise Quarantäne regelt Einreisebestimmungen

Durch die Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen gegen COVID-19 sind Urlaube im Ausland wieder möglich. Unkritisch ist das derzeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Schwedens), den anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Vereinigten Königreich. Andere Länder sind jedoch als Risikogebiete eingestuft, in denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, sich mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu infizieren.
 
Die aktuelle Liste der Länder oder Landesteile, die als Risikogebiete gelten, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Ministeriums für Soziales und Integration vollständig abrufbar: 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/
 
Zu den Risikogebieten, die das RKI veröffentlicht hat und die das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellen bis 31. August 2020 befristeten Einreisequarantäneverordnung jeweils dynamisch nach den RKI-Änderungen anpasst, zählen z.Zt. u.a.:

Ägypten, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegovina, Costa Rica, Dominikanische Republik, Kosovo Kuba, Marokko, Namibia, Nordmazedonien, Russische Föderation Schweden (als einziger EU-Mitgliedstaat), Serbien, Südafrika, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika in den US-Bundesstaaten bzw. US-Territorien:
Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, District of Columbia, Kalifornien, Florida, Georgia, Iowa, Louisiana, Maryland, Mississippi, Nebraska, Nevada, North Carolina, Oklahoma, Oregon, Puerto Rico, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Vermont, Virginia
  
Nach den „Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ des Bundesministeriums für Gesundheit sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne (sog. Absonderung) zu begeben.
 
In Baden-Württemberg gilt seit 15. Juli 2020 hierzu die bis zum 31. August 2020 befristete Einreisequarantäneverordnung, die bei den vorgenannten RKI-Risikogebieten eine symptomlose Wiedereinreisequarantäne bei Einreise nach Baden-Württemberg vorsieht. Alternativ muss unaufgefordert ein max. 48 Stunden altes ärztliches Zeugnis mit einem anerkannten molekularbiologischen Testergebnis vorgelegt werden, das die Anforderungen des RKI erfüllt und nachweist, dass keine Infektion vorliegt und es muss zugleich Symptomfreiheit bestehen. Weitere Informationen dazu in der CoronaVO Einreise Quarantäne (126 KB)

Unabhängig hiervon bestehen weiterhin zahlreiche pandemiebedingte Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel bei Schweden als EU-Mitglied nicht identisch sind mit den RKI-Risikogebietsklassifizierungen.
Alle pandemiebedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bis 31.August 2020 finden Sie aktuell in einer Übersicht unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus

Die Johns Hopkins University hat eine dynamische Karte mit der Übersicht und Zahlen aller weltweit von Covid-19 betroffenen Ländern hinterlegt.

Donnerstag, 16. Juli 2020, 16.00 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 84 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sieben Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es keinen Infektionsfall, zwei Personen sind in Quarantäne, sowie vier Reiserückkehrer.

Dienstag, 14. Juli 2020, 15.00 Uhr

Die Landesregierung hat sich auf eine Teststrategie an Schulen und Kitas im kommenden Schuljahr 2020/2021 geeinigt. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann nimmt dazu Stellung:

„Wir haben uns auf eine Teststrategie geeinigt, die dem wichtigen Anliegen des Gesundheits- und Infektionsschutzes an Schulen und Kindertageseinrichtungen Rechnung trägt. Erstens ermöglichen wir, dass sich das Personal an Schulen und Kitas im Zeitraum von Mitte August bis Ende September zweimal freiwillig testen lassen kann. Dies gilt also nicht nur für die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte, sondern auch für den Hausmeister, die Schulsekretärin sowie alle weiteren Beschäftigten. Dieser Einstieg in freiwillige Testmöglichkeiten für die Beschäftigten in Kitas und Schulen ist mir im Zuge der Öffnung der Schulen und Kitas ein sehr wichtiges Anliegen gewesen. Wir sind zufrieden, dass wir das Sozialministerium hiervon überzeugen konnten. Zweitens bieten wir im Fall einer Corona-Infektion in einer Einrichtung an, dass sich alle dort anwesenden Personen freiwillig testen lassen können, unabhängig davon, ob sie zuvor unmittelbar in Kontakt mit der infizierten Person standen oder nicht. Und drittens gilt nach den Sommerferien an den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf die Pflicht, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen - auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, etwa auf den Fluren, auf dem Schulhof und auf Toiletten. Damit kommen wir einer berechtigten Forderung der Lehrerverbände nach. Für mich sind dies drei wichtige Bausteine, um den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen gerade auch an den weiterführenden Schulen möglichst sorgenfrei wiederaufnehmen zu können. Klar ist aber: Solange es kein Impfstoff gibt, bleibt leider ein Restrisiko, sich anzustecken - in Schulen wie in anderen Lebensbereichen auch. Wir werden das Infektionsgeschehen weiter ganz genau beobachten und über das Vorgehen zum Schutz des Personals an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Herbst erneut entscheiden.“

Montag, 6. Juli 2020, 16.00 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind seit Pandemie-Beginn 81 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sieben Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben. Aktuell gibt es einen Infektionsfall, zwei Personen sind in Quarantäne, sowie fünf Reiserückkehrer.

Dienstag, 1. Juli 2020, 11.00 Uhr

Aktualisierte Fassung der Coronaverordnung zu Quarantänemaßnahmen nach der Einreise aus einem Risikogebiet

 Das Sozialministerium hat die Verordnung zu den Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende (9,4 KB) zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 aktualisiert. Die aktuellen Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts. Zu den Risikogebieten gehören auch die Türkei, Iran und zahlreiche US-amerikanische Bundesstaaten.

Montag, 29. Juni 2020, 9.00 Uhr

Die Stadt Winnenden regelt ab dem 1. Juli 2020 die Vorgehens- und Verhaltensweisen auf den Friedhöfen der Stadt weiter

Unter anderem gilt bei Bestattungen für die Friedhöfe der Stadt Winnenden ab dem 1. Juli 2020 folgendes:
 
Bei Aufbahrungen in Leichenhallen u.ä. ist eine Besichtigung durch mehrere Personen gleichzeitig nicht möglich.
Bläserbegleitung bei der Trauerfeier ist nur unter freiem Himmel gestattet. Hierbei ist ein Abstand von mindestens 20 Metern zur Trauergemeinde zu wahren. Zwischen den Bläsern ist ein Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten.
 Aufgrund der Abstandsregelung ist die Personenanzahl in den Aussegnungshallen wie folgt begrenzt (Geistliche und Trauerredner sind mitzuzählen; Bestatter und weitere Mitarbeiter sind nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen):

Aussegnungshalle Stadtfriedhof:        maximal 26 Personen
Aussegnungshalle Waldfriedhof:        maximal 35 Personen
Aussegnungshalle Birkmannsweiler: maximal 20 Personen
Aussegnungshalle Höfen:                   maximal 16 Personen
 
Zwischen den Teilnehmenden ist in alle Richtungen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu wahren. Von der Abstandsregelung sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, ausgenommen. Diese dürfen direkt nebeneinandersitzen.
 
Gesang findet nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und in verkürzter Form statt.
 
Vokal- und Instrumentalchöre kommen nicht zum Einsatz. Solisten (instrumental oder Gesang) sind nur im Abstand von 4 Metern zur Trauergemeinde einsetzbar.
 
Die Trauerfeier in der Aussegnungshalle darf maximal 1 Stunde dauern.

Die ganze Verordnung in der die Stadt Winnenden in Ausübung ihres Hausrechts aufgrund der Corona-Prävention die folgenden weiteren Vorgehens- und Verhaltensweisen auf den Friedhöfen der Stadt Winnenden ab dem 1. Juli 2020 verfügt finden Sie hier.

Dienstag, 23. Juni 2020, 16 Uhr

Aktualisierte Coronaverordnung

Folgende Änderungen haben sich bei der am 23. Juni 2020 beschlossenen und bekannt gegebene Neufassung der Corona-Verordnung (292,9 KB), die ab dem 1. Juli 2020 in Kraft tritt, ergeben:
 
Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.

Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept  mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.

Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.

Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.

Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
Vergnügungsstätten
Kosmetik und medizinische Fußpflege
Beherbergungsbetriebe
Freizeitparks
Gaststätten
Bordgastronomie
Veranstaltungen
Private Veranstaltungen
Indoor-Freizeitaktivitäten
Maskenpflicht in Praxen

Donnerstag, 18. Juni 2020, 17.00 Uhr

Regelbetrieb im Rathaus weiterhin mit Terminvereinbarung - aber ab 29. Juni 2020 ohne Lotse

Der Zutritt zum Rathaus ist derzeit durch Einlasslotsen geregelt und nur mit einem Termin möglich. Dies soll einen schnellen Service ohne Wartezeiten von vielen Menschen auf engem Raum sicherstellen. Dies hat bisher sehr gut funktioniert, und daraus wird nun die Konsequenz gezogen.
Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth erklärt dazu: „Auch zukünftig wollen wir die Anliegen unserer Bürgerschaft mit einer Terminvereinbarung bearbeiten. Dies hat sich für einen reibungslosen Ablauf einfach bewährt und es lassen sich auch Arbeitsspitzen besser planen. Wartezeiten können so vermieden werden. Die erforderlichen Unterlagen werden zuvor telefonisch oder per Mail abgesprochen, so dass auch Wege und Zeit gespart werden.“
Da im Rathaus täglich viele Menschen aufeinandertreffen, wird dort auch weiterhin empfohlen eine Maske zu tragen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist grundsätzlich einzuhalten. Termine in der Bürgerservicestelle werden telefonisch unter 07195/13-0 oder 13-333 bzw. per E-Mail unter rathaus@winnenden.de vereinbart. Alle anderen Termine müssen direkt beim jeweiligen Fachamt vereinbart werden, die Telefonnummern der Fachämter finden Sie unter www.winnenden.de.

Mittwoch, 17. Juni 2020, 14.30 Uhr

Ab Donnerstag keine Maskenpflicht auf dem Winnender Wochenmarkt

Die Stadt Winnenden hat die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung (72,2 KB) (72,2 KB) ab Donnerstag, 18. Juni 2020, auf dem Winnender Wochenmarkt abgeschafft.

Seit dem 27. April 2020 gibt es eine landesweite Maskenpflicht. Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) sowie in Flughafengebäuden zu tragen.

Mittwoch, 17. Juni 2020, 13.30 Uhr

Aktualisierte Coronaverordnung

Die Landesregierung hat mit Inkrafttreten zum 16. Juni 2020 die Corona-Verordnung angepasst. Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (87,4 KB) regelt den Schulbetrieb und den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen.


Kindertagestätten, Kindertagespflege und Schulen: wieder im Regelbetrieb offen - aber unter Pandemiebedingungen

Auch in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege ist ab 29. Juni 2020 der Regelbetrieb, aber unter Pandemiebedingungen mit entsprechendem Hygienekonzept, wieder möglich. Umso wichtiger ist die Beachtung der Hygiene-Vorgaben. Dabei wird für kleinere Kinder das Abstandsgebot aus verständlichen Gründen entfallen. Durch die Bildung fester Gruppen soll hier der Infektionsschutz unterstützt werden.
An den Schulen findet seit dem 15. Juni 2020 der Unterricht im rollierenden System zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht statt. Die Abschlussklassen haben schon zuvor Präsenzunterricht erhalten. Zusätzlich werden ab dem 29. Juni 2020 alle Grundschulklassen wieder einen durchgängigen Präsenzunterricht haben.
Durch den Ausfall eines kleineren Teils der Lehrerinnen und Lehrer sowie eines kleineren Teils der Erzieherinnen und Erzieher bei nachgewiesenen Vorerkrankungen und durch die gegebenen, begrenzten räumlichen Kapazitäten werden die Angebote im Kita- und Schulbereich vom Regelbetrieb vor der Pandemie jedoch zeitlich im Einzelfall abweichen müssen. Hierauf müssen sich berufstätige Eltern einstellen.

Auch müssen bei örtlichen Infektionen die betroffenen Angebote vorrübergehend wieder geschlossen werden und die betroffenen Personen müssen dann in Quarantäne gehen.

„Unsere Erfolge erlauben uns wieder vieles, aber doch im gebotenen vorsichtigen Rahmen“, so Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth abschließend.

Dienstag, 09.06.2020, 13.30 Uhr

Aktualisierte Coronaverordnung

 Die Landesregierung hat am 9. Juni 2020 ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angepasst. Ab Mittwoch, 10. Juni 2020 gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung (161,2 KB).
 
+++ Wie bisher gilt:
 
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
 
In Läden und Einkaufszentren sind weiterhin Alltagsmasken zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personenverkehr, wie zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen, an allen Bahn- und Bussteigen, in Fernzügen der Deutschen Bahn sowie in Flughafengebäuden. In Winnenden gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt.
 
+++ Die wesentlichen Änderungen:
 
Bereits seit dem 9. Juni 2020 sind private Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen solche Feiern stattfinden können.
 
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bislang durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
 
Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich nun bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen. Mehr Personen dürfen zusammenkommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen.
 
Das Sozialministerium kann nun auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.
 
Ab 15. Juni 2020 wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.
 
Die Corona-Verordnung des Landes wird bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert.
 
+++ Alle Regelungen der Verordnung im Detail finden Sie hier:
 
https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung 

Montag, 08.06.2020, 13 Uhr

Einreise-VO aktualisiert

Das Sozialministeriums hat die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und (99 KB) Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (99 KB) aktualisiert.

Freitag, 5. Juni 2020, 11.00 Uhr

Veranstaltungen bei Todesfällen

Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind unbeschadet weiterer ortspolizeilicher Vorgaben mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen. Weitere Regelungen der Stadt Winnenden zu Veranstaltungen bei Todesfällen (54,1 KB).

Samstag, 30. Mai 2020, 10.00 Uhr

Corona-Verordnung „Veranstaltungen“ erlaubt nun kleine Veranstaltungen von unter 100 Personen

Die Corona-Verordnung „Veranstaltungen“ (29,6 KB) erlaubt nun kleine Veranstaltungen von unter 100 Personen bei Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsgebote und wenn der Teilnehmerkreis nachvollziehbar ist. Auch Vereinssitzungen sind damit wieder möglich. Die Verordnung gilt bis zum 31. August 2020.

Mittwoch, 27. Mai 2020, 10 Uhr

Neue Coronaverordnung ab 2. Juni

Ab 2. Juni 2020 gilt eine geänderte Fassung der Coronaverordnung. (159,8 KB)

Dienstag, 26. Mai 2020, 21 Uhr

Aktualisierte Coronaverordnung

Die Landesregierung hat am 26. Mai 2020 ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angepasst. Ab Mittwoch, 27. Mai 2020 und in einer zweiten Stufe ab 2. Juni 2020 gelten weitere Änderungen der Corona-Verordnung. (261,4 KB)
 
Hinter den Änderungen steht das Vertrauen, ja die Zuversicht, dass wir alle mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und behutsam umgehen. Die Landesregierung bittet eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger des Landes sich an die Verordnung zu halten und darüber hinaus von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen sozialen Kontakte einzustellen. Die Behörden werden die Einhaltung der Verordnung streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren.
 
+++ Wie bisher gilt:
 
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Im ÖPNV, in Ladengeschäften sowie Einkaufszentren und auf dem Winnender Wochenmarkt (lokale Regelung) gilt die Maskenpflicht.
 
+++ Die Änderungen ab dem 26. Mai 2020:
 
++ Die Einschränkungen des Aufenthalts im nicht öffentlichen Raum werden einerseits gelockert und andererseits verschärft: Zulässig sind nunmehr auch Ansammlungen von bis zu zehn Personen. Dabei darf jedoch zu einer privilegierten Personengruppe – anders als bisher – keine Personengruppe aus einem weiteren Haushalt hinzukommen (§ 3 Abs. 2). Es bleibt also immer maximal bei 10 Personen.

++ Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, auch in Betrieben, Behörden und Einrichtungen, sind bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt (§ 3 Abs. 6 Satz 1). Insbesondere Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG können hiervon ausgenommen werden. Das Sozialministerium kann durch Rechtsverordnung Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern differenziert und unter Festlegung von Hygienevorgaben zulassen (§ 3 Abs. 6 Satz 3).

++ Kunstschulen werden Musikschulen und Jugendkunstschulen gleichgestellt (§ 4 Abs. 2 Nr. 10 und 11 i.V.m. Abs. 7).

++ Die ab 2. Juni 2020 zulässige Öffnung von Bädern für Schwimmkurse und Schwimmunterricht wird auf Angebote von Sportvereinen an Vereinsmitglieder erweitert (§ 4 Abs. 2 Nr. 19).

++ Das Sozialministerium kann durch Rechtsverordnung Kultureinrichtungen jeglicher Art einschließlich Kinos sowie Messen, nicht-kulturelle Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen zulassen (§ 4 Abs. 2 Nr. 21 und 22 i.V.m. Abs. 4).

++ Die Ermächtigung des Sozialministeriums zur Ausgestaltung von Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen wird differenziert geregelt (§ 6 Abs. 10).

++ Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird „für Besucher und Kunden von Einrichtungen und Betrieben mit Publikumsverkehr“ an den in § 3 Abs. 1 Satz 3 genannten Orten wird auch in § 4 Abs. 3 Satz 1 geregelt. An dieser Stelle ist keine Ausnahme wegen Unzumutbarkeit vorgesehen. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2).
 
+++ Die weiteren Änderungen zum 2. Juni 2020:
 
++ Die Vorschrift zum Betrieb von Einrichtungen (§ 4) wird im Wesentlichen neu gefasst. Die Neufassung dürfte eine bessere Übersichtlichkeit bezwecken, da viele der allgemeinen Verbote ohnehin durch andere Vorschriften überlagert wurden. Inhaltlich aufgehoben wird insbesondere das Verbot des Betriebs von Bars, Shisha-Bars und Kneipen sowie von öffentlichen Bolzplätzen.

++ Bildungsangebote werden in weiterem Umfang zugelassen (§ 4 Abs. 6). Die Rahmenbedingungen, etwa die zulässigen Unterrichtsangebote und Gruppengrößen können durch Rechtsverordnung des jeweils fachlich zuständigen Ministeriums geregelt werden.

++ Die Regelungen für Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen werden in der Corona-Verordnung aufgehoben, können aber durch Rechtsverordnung des Sozialministeriums geregelt werden (§ 6).
 
+++ Alle Regelungen der Verordnung im Detail finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung

Dienstag, 26. Mai 2020, 14 Uhr

Erklärvideo zur Corona-Pandemie und Maskenpflicht in einfacher Sprache

Was ist in der Corona-Pandemie zu beachten und wie ist die Mund-Nasen-Maske zu tragen?
Die Antwort darauf gibt ein Erklärvideo vom Sozialministerium Baden-Württemberg.
In einfacher Sprache erklärt das Video Menschen mit Behinderung und Kindern worauf es ankommt.

Montag, 25. Mai 9:30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind bisher 81 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon sind 76 bereits aus der Quarantäne entlassen. 0 Infizierte und 0 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne. 7 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Montag, 25. Mai 2020, 9 Uhr

Aktualisierte CoronaVO-Sportstätten

Das Kultusministerium hat die CoronaVO-Sportstätten aktualisiert.

Mittwoch, 20. Mai, 16.30 Uhr

Ab Montag, 25. Mai 2020 können Aussegnungshalle wieder genutzt werden

Die Aussegnungshallen auf den Winnender Friedhöfen können ab dem 25.05.2020 wieder genutzt werden. Aufgrund der Abstandsregelung ist die Personenanzahl in den Aussegnungshallen begrenzt.
Darüberhinaus regelt die Stadt Winnenden in Ausübung ihres Hausrechts aufgrund der Corona-Prävention weitere Vorgehens- und Verhaltensweisen auf den Friedhöfen der Stadt Winnenden. (54,8 KB)

Dienstag, 19. Mai 2020, 10 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind bisher 81 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon sind 79 bereits aus der Quarantäne entlassen. 0 Infizierte und 1 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne. 7 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Samstag, 16. Mai 2020, 12 Uhr

Aktuelle Änderungen der Coronaverordnung

Die Landesregierung hat am 16. Mai 2020 ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit der 1. ÄnderungsVO der CoronaVO vom 9. Mai 2020 (250,9 KB) angepasst. Ab Montag, 18. Mai 2020 gelten diese Änderungen. Hinter den Änderungen, die Erleichterungen sind, steht das Vertrauen, ja die Zuversicht, dass wir alle mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und behutsam umgehen. Die Landesregierung bittet daher eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger des Landes sich an die Verordnung zu halten und darüber hinaus von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen sozialen Kontakte noch nicht aufzunehmen. Die Einhaltung der weiter geltenden Beschränkungen wird streng kontrolliert, durchgesetzt und sanktioniert.


+++ Wie bisher gilt:

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.


+++ Die wesentlichen Änderungen ab dem 18. Mai 2020:


+++ Kitas und Kindertagespflege:

Start der Einleitung eines Übergangs von der erweiterten Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Zunächst sollen nur maximal 50 Prozent der Kinder zur gleichen Zeit in der Kita sein. Die Ausgestaltung erfolgt durch die Träger vor Ort.


+++ Speisegaststätten, Freizeiteinrichtungen und Dauercamper:

Speisewirtschaften dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Der Besuch einer Speisewirtschaft ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und den Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

In räumlich abgetrennten geschlossenen Gesellschaften sind in Gaststätten auch Zusammenkünfte mit der erweiterten Familie möglich.

Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich wie Ausflugsziele, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks.

Campingplätze dürfen wieder für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften öffnen. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.


+++ Änderungen beim Besuch in Heimen:

Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen wieder zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner Auflagen.


+++ Änderungen beim Besuch in Krankenhäusern:

Für Krankenhäuser sind Lockerungen geplant. So soll unter anderem die Zahl der Besucher in Krankenhäusern in der Regel auf einen Besucher pro Tag und Patient beschränkt sein. Darüber hinaus wird es weitere Auflagen geben.


+++ Änderungen bei der beruflichen Bildung:

Auf Grundlage von Regelungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sind die Erbringung von Kursen der überbetrieblichen Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung und die Durchführung von beruflichen Fortbildungen unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen wieder möglich.

Eine Öffnung von privaten Bildungseinrichtungen wie etwa Anbieter von Näh- oder Kochkursen wird nicht erlaubt.


+++ Wiederaufnahme der Personenschifffahrt

Die Fahrgastschifffahrt ist in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht im Wartebereich der Anlegestellen.


+++ Ab dem 29. Mai 2020:

Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen unter Auflagen.

Öffnung der Freizeitparks und Wiederaufnahme des Betriebs durch Anbieter von Freizeitaktivitäten auch innerhalb geschlossener Räume. Besondere Auflagen sind zu beachten.


+++ Ab dem 2. Juni 2020:

Öffnung von Sportanlagen und Sportstätten (auch innerhalb geschlossener Räume, wie etwa Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen, sofern durch Rechtsverordnung zugelassen. Es gelten auch hier besondere Auflagen, die zu beachten sind.

Öffnung von Schwimm- und Hallenbädern, allerdings nur zum Zweck der Durchführung von Schwimmkursen. Ein Freizeit- Breitensport-Badebetrieb ist zunächst weiter nicht möglich.


+++ Wie bisher gilt:


+++ Kontaktbeschränkungen:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nun alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. So können Sie sich mit einer weiteren Familie oder den Bewohnerinnen und Bewohnern eines weiteren Haushalts im öffentlichen Raum treffen.

Außerhalb des öffentlichen Raums dürfen grundsätzlich höchstens fünf Personen zusammenkommen, wenn diese nicht zu einem Haushalt gehören. Von der Kontaktbeschränkung ausgenommen sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Lebenspartner/innen. Ebenso ausgenommen sind ab dem 11. Mai 2020 Geschwister mit Nachkommen und Lebenspartner/innen sowie die Angehörigen eines weiteren Haushalts.

Veranstaltungen sind daher bis zum 5. Juni 2020 weiterhin nicht möglich. Unter Auflagen bleiben Veranstaltungen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten erlaubt. Untersagt bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 Großveranstaltungen.


+++ Maskenpflicht:

Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) sowie in Flughafengebäuden zu tragen.


+++ Schließungen:

Verlängerung noch bestehender Schließungen von unter anderem Theatern, Kneipen, Bars, Diskotheken, Jugendhäusern, Bolzplätzen, Messen und Omnibusreisen zu touristischen Zwecken.


+++ Alle Regelungen der Verordnung im Detail finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung

Freitag, 15.05.2020, 13 Uhr

Weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege geplant

Aber: Weiterhin nur ein eingeschränktes Angebot möglich
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat mit einer Pressemeldung vom 14. Mai 2020 angekündigt, dass die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab 18. Mai 2020 schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet wird. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, dass ein „normaler Regelbetrieb“ stattfinden kann und dass weiterhin ein großer Teil der Kinder nicht oder nur eingeschränkt ihre Kindertageseinrichtung besuchen können.

Vorgesehen ist, dass die Kindertageseinrichtung bis zur Hälfte der üblichen Kinderzahl geöffnet werden können. Vorrang haben weiterhin Kinder der „erweiterten Notbetreuung“. D.h., dass Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind (z.B. Krankenhäuser) oder Kinder, deren Eltern im Betrieb unabkömmlich sind und die kein Homeoffice machen können, einen Betreuungsplatz erhalten. Zudem werden in der erweiterten Notbetreuung auch Kinder vorrangig betreut, denen etwa von Seiten des Jugendamts ein besonderer Förderbedarf zugesprochen wird. Voraussetzung für eine Betreuung in der „erweiterten Notbetreuung“ bleibt weiterhin, dass die Eltern einen entsprechenden Antrag ausfüllen und auch die Bescheinigung der Arbeitgeber bzw. des Kreisjugendamts vorlegen. Die Vordrucke dafür sind nach wie vor auf der Homepage der Stadt Winnenden eingestellt. Die Anträge müssen beim jeweiligen Kindergartenträger eingereicht werden.

Die weitere Öffnung der Kindertageseinrichtung sieht nun vor, dass – falls in einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe – über diese schon belegten Plätze noch freie Platzkapazitäten bestehen, diese durch andere Kinder belegt werden können. Wie die Auswahl der Kinder erfolgt bzw. welche Kinder an welchen Tagen betreut werden können, wird die Stadtverwaltung im Laufe der kommenden Woche mit den anderen Kindergartenträgern der Stadt und mit den Leitungen der Kindertageseinrichtung abstimmen. Hier sind wir noch auf weitere Umsetzungsregelungen und –empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales angewiesen, die in den nächsten Tagen auf Landesebene abgestimmt werden sollen.

In einzelnen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden sind die Platzkapazitäten aufgrund der Aufnahmen im Rahmen der erweiterten Notbetreuung bereits erschöpft, hier können deshalb keine weiteren Kinder (etwa an einzelnen Tagen) betreut werden. In anderen Kindergärten sind dagegen wenige Plätze im Rahmen der Notbetreuung belegt, deshalb können dort mehr Kinder in Form des „reduzierten Regelbetriebs“ betreut werden. Berücksichtigt werden muss allerdings auch die Tatsache, dass sowohl bei der Stadt, wie auch bei den freien Trägern derzeit mehrere pädagogische Fachkräfte nicht in der Betreuung eingesetzt werden können, da diese zur „Risikogruppe“ der Coronapandemie zählen. Auch dies schränkt natürlich die Möglichkeit der weiteren Kitaöffnung ein.

Die Stadt Winnenden wird über Pressemeldungen bzw. über Hinweise auf ihrer Homepage über die weiteren Entwicklungen und über die Möglichkeit, Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, informieren.
 

Freitag, 15.05.2020, 7 Uhr

Verordnung über Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen

Das Ministerium für Soziales und Integration hat eine Verordnung über Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen (128,7 KB) erlassen, welche am Montag, 18.05.2020 in Kraft tritt.

Donnerstag, 14.05.2020, 15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind bisher 81 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon sind 70 bereits aus der Quarantäne entlassen. 6 Infizierte und 4 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne. 7 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Donnerstag, 14.05.2020, 13.00 Uhr

Gesichtsschild ersetzt keine Maske

Ein Gesichtsschild oder „Faceshild“ (Schutzschild aus dünnem und hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einem Mund-Nasenschutz im Sinne von § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes.
Schutzschilde sind nur ein „Spuckschutz“ oder eine Schutzbrille. Sie können zusätzlich getragen werden, um Spritzer bei der Arbeit zu vermeiden. Weil den Schutzschilden eine Filterwirkung für die Atemluft fehlt sind sie, genauso wie Motorradhelme als alleiniger Mund-Nasen-Schutz ungeeignet. 
 

Montag, 11.05.2020, 11.15 Uhr

Was ist bei Bestattungen zu beachten

Die Stadt Winnenden regelt Veranstaltungen bei Todesfällen (208,1 KB) in der Bekanntmachung nach § 3 der Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen vom 3. Mai 2020.

Montag, 11.05.2020, 10.45 Uhr

Wenn die Corona-Krise aufs Gemüt schlägt

Manche Menschen kommen mit der Corona-Krise nur schwer zurecht. Aus diesem Grund hat das Sozialministerium eine Corona-Psycho-Hotline eingerichtet. Sie ergänzt das bereits bestehende Angebot der Telefonseelsorge. Hier können psychisch Kranke, Einsame, Alte, Familien und Kinder anrufen, denen die Corona-Pandemie aufs Gemüt schlägt. Ehrenamtliche psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte beraten die Anrufer.

Montag, 11.05.2020, 10 Uhr

Wirtschaftsförderungen: Änderungen der 8. CoronaVO

Die wesentlichen Änderungen in der Wirtschaft ab 11. Mai:

Fahr- und Flugschulen
können wieder den Betrieb aufnehmen

Öffnung von
Sonnenstudios
Massagestudios
Kosmetikstudios
Nagelstudios
Tattoo-Studios
Piercingstudios

Bitte beachten Sie hierzu die Hygieneverordnung (125,9 KB)(CoronaVO_Kosmetik-med-Fusspflege) (125,9 KB). In Friseurbetrieben sind gesichtsnahe Dienstleistungen wieder erlaubt.
 
Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten. Bitte beachten Sie hierzu die Hygieneverordnung (117,8 KB)(CoronaVO_Vergnuegungsstaetten). (117,8 KB)

Erst ab 18. Mai: Öffnungen von Speisegaststätten, einigen Freizeiteinrichtungen, Campingplätzen, Ferienwohnungen

 
Speisegaststätten dürfen ab 18. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen (bis dahin weiterhin nur Außer-Haus-Verkauf). Bitte beachten Sie hierzu die Hygieneverordnung (89,4 KB)(CoronaVO_Gaststaetten). (89,4 KB)
 
Cafés, Bars, Kneipen und Eisdielen ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf (sowie Liefer-und Abholservice) erlaubt.

Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, oder kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf dürfen unter Auflagen öffnen. Der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird ebenfalls wieder möglich.
 
Campingplätze dürfen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften wieder öffnen. Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen (jeweils nur soweit eine Selbstversorgung möglich ist; die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt)
 
Ab Pfingsten
Gastronomie und Tourismus

Wiederaufnahme des Betriebs der sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ab dem 29. Mai.

Öffnung von sonstigen touristischen Einrichtungen und Freizeitparks ab dem 29. Mai.

Sport und Fitness
Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können (genaues Datum wird noch bekannt gegeben).

Sonntag, 10.05.2020, 14 Uhr

CoronaVO Sporstätten und Lockerungen der Besuchregelungen in Heimen

Das Kultusministerium hat eine Coronaverordnung Sportstätten (65,9 KB) erlassen. Außerdem hat das Sozialministerium ein Schreiben zu Lockerungen der Besuchsverbote in Einrichtungen (319,1 KB) für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Mai 2020 herausgegeben.

Samstag, 09.05.2020, 20 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind derzeit 81 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon sind 63 Personen bereits wieder aus der Quarantäne entlassen. Derzeit sind 18 Personen in Quarantäne (Infizierte + Kontaktpersonen). 7 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Samstag, 09.05.2020,18 Uhr

Wesentliche Änderungen der 8. CoronaVO

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen gelten ab Montag, 11. Mai 2020. Folgende wesentliche Änderungen gibt es unter anderem:
 
1. der Breiten- und Leistungssport ist im Freien unter strengen Auflagen wieder möglich.
2. Im öffentlichen Raum darf man sich nun mit Angehörigen eines weiteren Haushalts treffen. Im privaten gilt das auch; zusätzlich kann man nun auch Geschwister aus einem anderen Haushalt wieder treffen.
3. Bestimmte Einrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen: z.B. Vergnügungsstätten, Tattoo und Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Sonnenstudios.
4. Freizeiteinrichtungen und Campingplätze sowie Speisewirtschaften dürfen ab dem 18. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen.
5. Fahr- und Flugschulen, Häfen und Flugplätze dürfen wieder öffnen.
6. Näher geregelt wird noch die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Klasse 4 an den Grundschulen in den nächsten Tagen für nach dem 18. Mai 2020.
7. Die Beschränkungen für den Besuch von Angehörigen im Pflege- und Behindertenheim werden ab 18. Mai 2020 in Regelungen umgewandelt.

Samstag, 09.05.2020, 14 Uhr

Aktualisierung der Coronaverordnung

Die Landesregierung hat die 8. Änderungsverordnung der Coronaverordnung (149 KB) erlassen. 

Donnerstag, 07.05.2020, 11.30 Uhr

Wieder Präsenzunterricht an der Musik- und Kunstschule

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 startet an der Musik- und Kunstschule  (MKS) wieder der Einzelunterricht an Tasten-, Zupf-, Schlag- und Streichinstrumenten. Auch der Mappenkurs bei Jaroslava Wehnert beginnt wieder. Die Lehrkräfte der MKS werden sich mit Eltern, Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen, ob, wann und wie genau der Unterricht erfolgt. Genauere Infos auf www.sjmks.de oder telefonisch unter 07195 / 8240.

Donnerstag, 07.05.2020, 10.00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind derzeit 80 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen worden sind 67 Personen. 6 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Mittwoch, 06.05.2020, 11 Uhr

Spielplätze wieder geöffnet!

Die Spielplätze werden ab Mittwoch, 6. Mai 2020, wieder geöffnet. Die Entscheidung dazu traf die Landesregierung in ihrer letzten Änderung der Corona-Verordnung. Nun liegen die Vorgaben der Landesregierung dazu vor.
Aus diesem Grund öffnen auch die Spielplätze in Winnenden wieder. Der städtische Bauhof hat alles vorbereitet. Wir freuen uns mit den Eltern und Kindern darüber und geben drei Regeln für eine sichere Benutzung vor:

1. Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das gilt für Kinder und auch für die Eltern - außer sie sind aus einer Familie. Die Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt in erster Line über den Luftweg. Deshalb ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme bei der Verringerung des Infektionsrisikos.

2. Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt. Dies reduziert die möglichen Kontakte und damit das Infektionsrisiko. Die Zahl der zugelassenen Kinder für die Spielfläche steht an jedem Spielplatz.

3. Spielplätze dürfen nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Die Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um Infektionen zu vermeiden.

Dienstag, 05.05.2020, 16.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind derzeit 80 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen worden sind 65 Personen. 5 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Montag, 04.05.2020, 8.00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind derzeit 79 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen worden sind 59 Personen. 5 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Sonntag, 03.05.2020, 12.00 Uhr

Maskengebot in der Schule und im Rathaus

Seit Montag, 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen. Die Stadtverwaltung Winnenden hat auf dem Wochenmarkt und an ihre Mitarbeitenden Masken verteilt. Ab Montag erhalten zudem die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen Mund-Nase-Masken von der Stadt. Das Rathaus öffnet schrittweise.
Zwei Masken für alle Winnender Schüler
Die weiterführenden Schulen der Stadt Winnenden haben sich auf den Schulstart der Abschlussklassen am 4. Mai 2020 vorbereitet. Die Klassen werden verkleinert und die Tische in den Räumen so auseinandergestellt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Alle Schulen sind mit ausreichend Desinfektionsmittel und Seife ausgestattet. Die Wasch- und Toilettenräume werden, wie auch bereits in der Vergangenheit, regelmäßig gereinigt. Die Stadtverwaltung hat allen Schülerinnen und Schülern über die jeweiligen Schulleitungen Masken bereitgestellt und empfiehlt das Tragen sehr. Diese werden am Montag verteilt.
Während des Unterrichts können die Schüler laut Kultusministerium freiwillig entscheiden, ob sie ihren Mund und die Nase bedecken – wenn nicht die Schulleitung selbst für die jeweilige Schule in Absprache mit der Schulgemeinschaft eine Maskenpflicht anordnet. „Egal, wie jede Schulgemeinschaft sich da entscheidet, wir als Stadt werden jedem Schüler zwei waschbare Alltagsmasken zur Verfügung stellen. Diese müssen Sie zunächst ja sowieso tragen, wenn sie mit dem Bus oder der Bahn in die Schule kommen. In diesen warmen Frühlingsmonaten empfehlen wir den jungen Leuten aber vorrangig das Fahrrad als Fortbewegungsmittel. Auf dem Rad und auch zu Fuß ist die Infektionsgefahr gering und das Immunsystem wird gestärkt“, sagt Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth. Die Schulen und die Stadt bitten weiter darum, dass sich die Schüler am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule noch selbst mit einer Maske, einem Tuch oder einem Schal ausstatten.

Samstag, 02.05.2020, 23 Uhr

Die Landesregierung hat am 2. Mai 2020 ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angepasst; diese gelten schrittweise ab 3. Mai 2020.

Die Landesregierung und die Stadtverwaltung Winnenden bitten eindringlich, sich daran zu halten. Hier ein kurzer Überblick zu den aktuellen Regelungen:

+++ Wie bisher gilt allgemein:

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.

Zum Schutz anderer vor der Verbreitung des Corona-Virus müssen alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und in Einkaufszentren eine nicht-medizinische Alltagsmaske (z.B. selbst genähte Stoffmaske) oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Schal oder ein Tuch) tragen. Dies gilt in Winnenden auch für den Wochenmarkt.

Die Einhaltung wird streng kontrolliert, durchgesetzt und sanktioniert.

+++ Die wesentlichen Änderungen vom 3. Mai:

+++ Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung:
Unter Auflagen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften, etwa Kirchen, Moscheen oder Synagogen, wieder erlaubt. Dies gilt auch für entsprechende Ansammlungen unter freiem Himmel. Zulässig sind somit wieder insbesondere Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen.
Außerdem werden bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten wieder maximal 50 Teilnehmende zugelassen. Es sind jeweils besondere Schutzvorkehrungen zu treffen, die in einer Ausführungs-Verordnung des Kultusministeriums geregelt sind.

+++ Weitere Änderungen ab 4. Mai 2020 unter Auflagen:
Ab dem 4. Mai dürfen zunächst wieder öffnen:
- Alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – dürfen unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Die 800 Quadratmeter-Regelung entfällt.
- Unter Hygiene-Auflagen dürfen des Weiteren Friseurbetriebe und Fußpflegestudios öffnen.
- Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren.

+++ Bildung:
Zum 4. Mai 2020 dürfen Bildungseinrichtungen im Bereich der beruflichen Bildung wieder stufenweise ihren Betrieb aufnehmen. Näheres regeln die jeweils zuständigen Ressorts. Es soll gewährleistet werden, dass Ausbildungen fortgesetzt und abgeschlossen werden können.
In Musikschulen soll unter bestimmten Voraussetzungen und in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht werden. Näheres regelt das Kultusministerium.

+++ Pflegeheime:
Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen entfallen, so dass die Heimbewohnerinnen und Bewohnerinnen wieder die Einrichtung auch ohne triftigen Grund verlassen können. Allerdings werden in der Corona-Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a.

+++ Ab dem 6. Mai 2020 gelten noch folgende Änderungen:
Es dürfen weitere Einrichtungen öffnen, die Auflagen und Richtlinien hierzu werden zeitnah veröffentlicht.
- Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten
- Tierparks und Zoos
- Spielplätze (öffentliche Bolzplätze bleiben geschlossen)

+++ Die sonstigen bisherigen Regelungen, die weiter gelten, im Überblick:
+++ Geschlossen bleiben
Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wurde um Eisdielen und Cafés erweitert.

+++ Veranstaltungen
Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung werden wie beschrieben ab dem 4. Mai gelockert.
Untersagt bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 Großveranstaltungen, wie etwa
- Volksfeste.
- größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern.
- größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Weinfeste.
- Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen.
Unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter irgendwann stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf.

+++ Schulen
Am Montag, 4. Mai 2020 beginnt die stufenweise Öffnung der Schulen mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium hat hierzu eine Verordnung erlassen.

+++ Kindertageseinrichtungen und Kindergärten
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wurde erweitert.

+++ Hochschulen
Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW, den Akademien des Landes sowie privaten Hochschulen bleibt bis zum 10. Mai 2020 ausgesetzt. Er wurde zum 20. April 2020 aber in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Mensen und Cafeterien bleiben jedoch geschlossen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen.

+++ Alle Regelungen der Verordnung im Detail finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung

Donnerstag, 30.04.2020, 18 Uhr

Aktuelle Fallzahlen

In Winnenden sind derzeit 79 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen worden sind 58 Personen. 5 Menschen sind mit der Diagnose verstorben.

Donnerstag, 30.04.2020, 11.45 Uhr

Ab dem 4. Mai 2020 öffnet das Rathaus schrittweise

Eine Vorsprache zur Bearbeitung dringlicher Angelegenheiten ist weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger sind in diesem Zusammenhang verpflichtet einen Mundschutz zu tragen. Der Zugang ist über den Seiteneingang möglich und wird durch Einlasslotsen geregelt.

Bitte beachten Sie die Verhaltenshinweise auf dem Plakat

Die Kontaktnummern zur Terminvereinbarung mit den jeweiligen Ämtern sind:
Hauptamt: 13-101
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten:
13-181
Standesamt: 13-370
Bürgerservicestelle mit Ausländerbehörde: 13-185
Coronavirus-Hotline: 13-280
Amt für Schulen, Kultur und Sport: 13-141
Stadtentwicklungsamt: 13-162
Amt für Grundstücksverkehr und Wirtschaftsförderung: 13-231
Rechnungsprüfungsamt: 13-114
Amt für Jugend und Familien: 13-151
Stadtbauamt: 13-241
Amt für Soziales, Senioren und Integration: 13-355
Stadtkämmerei: 13-121

Alternativ können Termine auch über die Onlineterminvereinbarung auf der städtischen Homepage vereinbart werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr gegeben.

Mittwoch, 29.04.2020, 15 Uhr

Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben (76,9 KB) veröffentlicht.
 
„Mit Veröffentlichung der Richtlinie definieren wir konkrete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Damit steht der Ausübung des Friseurhandwerks und die Versorgung der Bevölkerung  mit Friseurleistungen ab dem 4. Mai 2020  nichts mehr  im Wege. Sowohl für die Betriebe als auch für die Kundinnen und Kunden ist dies ein wichtiger Schritt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
 
„Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene. Selbstverständlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz im Vordergrund und es ist klar, dass  in den Betrieben strenge Hygienestandards eingehalten werden müssen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Man habe gemeinsam praxisnahe und dennoch effektive Maßnahmen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigen abgestimmt, so Hoffmeister-Kraut und Lucha.

Wiederöffnung von Friseurbetrieben ab dem 4. Mai
 
In der Richtlinie ist klar und leicht nachvollziehbar geregelt, welche Maßnahmen die Friseurbetriebe ergreifen müssen, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes zur Verhinderung von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu erfüllen. Die Richtlinie sieht unter anderem Vorgaben zu den Abläufen bei der Terminvergabe, zur Verwendung von Schutzmasken und zu den erforderlichen Reinigungsintervallen vor. Kundinnen und Kunden müssen während des Aufenthalts im Friseursalon eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) tragen. Auch die Beschäftigten müssen bei Anwesenheit von Kundinnen und Kunden Schutzmasken tragen. Nach jeder Bedienung einer Kundin oder eines Kunden ist der Friseurstuhl zu reinigen und das Friseurwerkzeug zu desinfizieren. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichend Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen  der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen,  um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem wird festgelegt, dass  die Terminvergabe nur elektronisch oder fernmündlich erfolgen darf.
 
Die gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben gilt ab sofort und ist sowohl für die Infektionsschutzbehörden als auch für die Arbeitsschutzbehörden maßgeblich.

Mittwoch, 29.04.2020, 12.00 Uhr

Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 77 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 60 Personen. 4 Menschen aus Winnenden sind mit der Diagnose Covid-19 verstorben.

Montag, 27.04.2020, 11.30 Uhr

Mama, Papa, was ist Corona?

Für alle Eltern, die ihren Kindern gerne erklären möchten, was genau die Corona-Pandemie ist. Die ehemalige Erzieherin Ursula Leitl hat ein ganz tolles Buch geschrieben, in dem Corona kindgerecht erklärt wird.
Zum Buch hier entlang.

Sonntag, 26.04.2020, 9 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden wurden 76 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. 59 Personen sind aus der Quarantäne entlassen worden.

Freitag, 24.04.2020, 12.30 Uhr

Gebühren für Kindertageseinrichtungen und für schulische Einrichtungen wurden für den Monat April und nun auch für den Monat Mai ausgesetzt – bereits bezahlte Beträge werden erstattet

Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) sind seit dem 17. März 2020 unter anderem alle Kindertageseinrichtungen und schulische Betreuungseinrichtungen in Winnenden geschlossen. Die Notbetreuung an Schulen wird fortgesetzt und ab 27. April 2020 erweitert. Der Schulbetrieb wird ab 4. Mai 2020 sukzessive wiederaufgenommen.

Die Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen, es ist lediglich eine erweiterte Notbetreuung möglich: Beschäftigte in kritischer Infrastruktur (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendiger Medizinprodukten, Lebensmittelbranche und Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) haben weiterhin vorrangig einen Anspruch auf einen Platz ihres Kindes in der Notbetreuung. Darüber hinaus können Erziehungsberechtigte einen Platz in der erweiterten Notbetreuung beantragen, sofern beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber unabkömmlich sind.

Verwaltungsintern wurde festgelegt, dass aufgrund dessen die Erhebung der Gebühren für den Monat Mai, wie schon im April, für diese Einrichtungen ausgesetzt wird. Sofern der Stadt Winnenden ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgte zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Mai 2020 keine Abbuchung der Beträge. Überweiser und Barzahler wurden gebeten, von einer Bezahlung der Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Mai 2020 abzusehen. Bereits überwiesene Beträge werden auf das Konto, welches für die Überweisung verwendet wurde, zurückerstattet.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch für alle Eltern, die ein Kind in der erweiterten Notbetreuung haben, gleich verfahren wird. Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat über den Erlass der bisher angefallenen aber nicht erhobenen Gebühren für die Schließzeiten und die Notbereuungszeiten entscheiden.

Donnerstag, 23.04.2020, 14.15 Uhr

Erleichterungen für den Bezug von Kinderzuschlag „Notfall-KiZ“

Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen geraten durch die Coronakrise zusätzlich in finanzielle Notlagen. Um die Folgen von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder verringerter Einnahmen bei Selbständigkeit zu mildern, wurden folgende Erleichterungen ab dem 1.April 2020 bis 30. September 2020 beschlossen:
 
Neuanträge ab 1. April 2020:
Eltern müssen nur noch ihr Familieneinkommen des letzten Monats vor Antragstellung und somit nicht mehr die letzten 6 Monate nachweisen. Vermögen wird nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.
 
Bereits laufende Anträge:
Bewilligungen, die zwischen 1. April und 30. September 2020 enden, werden automatisch ohne erneute Einkommensprüfung um sechs Monate verlängert, wenn der Höchstsatz von 185 € pro Kind gezahlt wird. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden.
 
Überprüfungsanträge:
Eltern, die von Einkommenseinbußen betroffen sind und bereits Kinderzuschlag erhalten oder vor dem 1. April 2020 beantragt haben, können im Apri oder Mai einen einmaligen Antrag auf Überprüfung stellen. Dann wird der Kinderzuschlag mit dem aktuellen Einkommen neu berechnet.
 
Anspruch berechnen und Antrag online stellen:
Bitte beachten Sie, dass auch mit der Gesetzesänderung aufgrund der Corona-Krise eine Einkommensprüfung stattfindet und somit entgegen anderslautender Aussagen in den sozialen Medien nicht jede Familie ohne weitere Prüfung Kinderzuschlag erhält.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, vor der Antragstellung immer zuerst die Voraussetzungen mit dem „KiZ-Lotsen“ unter

https://www.arbeitsagentur.de/familieund-kinder/kiz-lotse  zu prüfen.
Anschließend können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag unter
https://www.arbeitsagentur.de/familieund-kinder/notfall-kiz  
kostenlos und datensicher online stellen.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die Angebote der Familienkassen. Damit schützen Sie sich vor kommerziellen Internetanbietern, die gegen die Zahlung eines Entgelts die Abwicklung der „KiZ-Notfall-Anträge“ anbieten.

Donnerstag, 23.04.2020, 11 Uhr

Sechste Änderungsverordnung der Coronaverordnung

Die Landesregierung hat die sechste Änderungsverordnung der Coronaverordnung (86,6 KB)verkündet. Diese gilt ab 27. April 2020.

Mittwoch, 22.04.2020, 14.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 67 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. 54 wurden aus der Quarantäne entlassen.

Mittwoch, 22.04.2020, 8.45 Uhr

Maskenpflicht auf dem Winnender Wochenmarkt

In einer Pressekonferenz hat die Landesregierung um Ministerpräsident Winfried Kretschmann bekanntgegeben, dass ab 27. April 2020 beim Einkaufen und beim Nutzen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Maskenpflicht gilt. Die Stadt Winnenden führt die Maskenpflicht vorbeugend bereits ab Donnerstag, 23. April 2020 auf dem Winnender Wochenmarkt ein. Hier finden Sie eine Übersicht, wo es Masken gibt.


In den vergangenen Wochen hat die Stadt Winnenden bereits mehrfach an die Bürgerschaft und die Marktbeschicker des Winnender Wochenmarkts appelliert den Mund-Nasen-Bereich zur Eindämmung des Coronavirus zu bedecken. Mit der Bekanntgabe der Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV durch die Landesregierung hat die Stadtverwaltung nun eine Allgemeinverfügung (207,8 KB)erlassen, welche das Tragen einer Maske auf dem Winnender Wochenmarkt verpflichtend regelt. „Am Donnerstag erwarten Besucher und Händler ohne Maske noch keine Bußgelder. Der Gemeindevollzugsdienst wird aber auf die Maskenpflicht hinweisen und einzeln auch auffordern, zukünftig bitte eine Maske zutragen. Ab Samstag ist bei wiederholtem Nichttragen auch ein Bußgeld möglich. Wir machen das ausschließlich zum besseren Infektionsschutz aller“, sagt Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth.

Mund-Nasen-Bereich richtig abdecken

Damit das Abdecken des Mund-Nasen-Bereichs, Mitmenschen vor einer Tröpfcheninfektion schützt sind bestimmte Vorgaben zu beachten:

1) Waschen Sie sich vor dem Aufsetzen der Maske die Hände.
2) Greifen Sie die Maske an den Gummis und ziehen diese hinter die Ohren bzw. binden sie am Hinterkopf zusammen.
3)  Kontrollieren Sie, dass die Maske über der Nase, an den Ohren und am Kinn dicht anliegt.
4)  Greifen Sie möglichst wenig an den Stoff bzw. wenn nur an die Ränder der Maske.
5)   Die Maske nur so lange tragen, bis sie durch die Atemluft feucht wird.
6)   Waschen Sie sich nach dem Ablegen der Maske gründlich die Hände.
7)   Waschen Sie die Maske in der Waschmaschine bei 60 Grad mit einem normalen Vollwaschmittel.

Ausführliche Informationen und ein anschauliches Video finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

Dienstag, 21.04.2020, 17.45 Uhr

Erweiterung in der Notbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung

Mit der fünften Änderungsverordnung der Corona-Verordnung vom 17. April 2020 hat die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich Wirtschaft und Schulen beschlossen. Dementsprechend wird die Notbetreuung für Kinder und Schulkinder bis zur 7. Klasse ab dem 27.April 2020 ausgeweitet.


Die Kitas und die schulischen Betreuungseinrichtungen bleiben grundsätzlich und bis auf Weiteres geschlossen. Beschäftigte in kritischer Infrastruktur (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendiger Medizinprodukten, Lebensmittelbranche und Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) haben weiterhin vorrangig einen Anspruch auf einen Platz ihres Kindes in der Notbetreuung. Darüber hinaus können Erziehungsberechtigte einen Platz in der erweiterten Notbetreuung beantragen, sofern beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber unabkömmlich sind.

Anmeldung zur erweiterten Notbetreuung

Die Formulare zur Anmeldung der Kinder bei erweiterten Notbetreuung können auf der städtischen Homepage unter www.winnenden.de (Startseite) heruntergeladen werden. Voraussetzung für einen Platz ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Beschäftigte Präsenzpflicht hat und für den Arbeitgeber unabkömmlich ist. Hierzu ist die Vorlage "Arbeitgeberbescheinigung" zu verwenden. Eine Aufnahme des Kindes ohne vollständige Angaben und Unterlagen ist nicht möglich. Bei Anmeldungen, die nach dem 23.04.2020, 12 Uhr eingehen, kann eine Aufnahme bei Vorliegen der Voraussetzungen direkt zum Beginn der Notbetreuung am 27.04.2020 nicht garantiert werden.

Die Anmeldung für die erweiterte Notbetreuung in den Einrichtungen der Schulkindbetreuung der Stadt Winnenden muss an das Amt für Schulen, Kultur und Sport, Bengelstraße 5, gesendet werden. Gerne auch per Mail an schulkindnotbetreuung@winnenden.de oder per Fax an 07195-13-444.
Die Anmeldung zur erweiterten Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden muss dem Träger der Kindertageseinrichtung, welche das Kind besucht zukommen. Für Rückfragen steht das Amt Jugend und Familien, E-Mail: thomas.pfeifer@winnenden.de oder Tel: 07195/13-150 zur Verfügung.
Prinzipiell gilt: Die erweiterte Notbetreuung wird auf keinen Fall an die Kapazität einer normalen Kindertageseinrichtung bzw. Schulkindbetreuung kommen. Es wird auch weiterhin eine Notbetreuung sein und nicht für alle gelten können. Der Infektionsschutz hat absoluten Vorrang!

Dienstag, 21.04.2020, 16 Uhr

Infektionsschutz bei den Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Winnenden

Nachdem seitens des Landes Baden-Württemberg entgegen einer Ankündigung von vor einigen Wochen noch keine Online-Sitzungen kommunaler Gremien erlaubt werden, musste eine Regelung gefunden werden, dass der Gemeinderat und seine Ausschüsse infektionsgeschützt arbeiten können.

Der Ältestenrat hat daher in seiner Sitzung am 20. April 2020 festgelegt, dass die Sitzungen des Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses sowie des Gemeinderates weiterhin nach dem festgelegtem Terminplan öffentlich im großen Sitzungssaal des Winnender Rathauses stattfinden. Nach ersten Überlegungen wurde vom Gremium hierbei auch ein Ortswechsel beispielsweise in die Hermann-Schwab-Halle verworfen.

Unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wird somit am 28. April 2020 die Sitzung des Gemeinderates im großen Sitzungssaal stattfinden. Ebenso die Sitzung des Technischen Ausschusses am 5. Mai 2020, des Verwaltungsausschusses am 12. Mai 2020 und des Gemeinderates am 19. Mai 2020. Auch die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21. April 2020, die als historisch erste Online-Sitzung geplant war, wurde daher nun doch als Präsenzsitzung gestaltet.

Hierbei verzichten die Ratsmitglieder und die Verwaltung auf den Einsatz von Mikrofonen, da diese in Reichweite des Mundes mehrerer Personen naturgemäß eine große Keimquelle darstellen. Weiter wird der Mindestabstand von 1,5m eingehalten, in dem die Sitzplätze auseinandergelegt werden. Alle Ratsmitglieder sowie die Verwaltung haben eine Alltags-Mund-Nasenschutz-Maske erhalten, welche sie während der Sitzung grundsätzlich tragen sollten. Auch Hände-Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.

Selbstverständlich gelten auch für die Bürgerinnen und Bürger, die der Sitzung beiwohnen, wollen, diese Abstands- und Hygieneregeln. Die Besucherstühle haben einen Mindestabstand von 1,5m und am Eingang zum Sitzungssaal befinden sich Desinfektionsmittelspender. Sollte ein Bürger keinen Mund- Nasenschutz haben, so erhält er am Eingang einen Einmalschutz von der Verwaltung überreicht. In Pandemie-Zeiten kann im Übrigen bei starkem Zuspruch auch der Zugang auf eine maximale Zuschauerzahl begrenzt werden.

Montag, 20.04.2020, 18.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 65 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. 48 wurden aus der Quarantäne entlassen.

Samstag, 18.04.2020, 10.30 Uhr

Fünfte Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung in Kraft getreten

Die Landesregierung hat die fünfte Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung erlassen.

Freitag, 17.04.2020, 17 Uhr

Die Stadtverwaltung Winnenden bereitet sich schrittweise für den Publikumsverkehr vor

Bis zum 4. Mai 2020 bleibt der Dienstbetrieb im Rathaus weiter eigeschränkt. Entsprechende Maßnahmen für den geregelten Publikumsverkehr sind in Planung.

Trotz schrittweiser Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie bleibt das Winnender Rathaus bis zum 4. Mai 2020 im eingeschränkten Dienstbetrieb. Eine Vorsprache zur Bearbeitung dringlicher Angelegenheiten ist weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.  Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Zusammenhang gebeten, nach Möglichkeit einen Mundschutz zu tragen.

Die Eindämmung der Pandemie und der Gesundheitsschutz haben weiterhin höchste Priorität. Aus diesem Grund werden in den nächsten 14 Tagen entsprechende Vorkehrungen getroffen, so dass ab dem 4. Mai ein Publikumsverkehr unter Einhaltung der Abstands-  und Hygieneregeln erfolgen kann. Weitere Hinweise folgen.

Die Kontaktnummern zur Terminvereinbarung mit den jeweiligen Ämtern sind:
Hauptamt: 13-101
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung:
            Ordnungsrechtliche Angelegenheiten: 13-181
            Standesamt: 13-370
Bürgerservicestelle mit Ausländerbehörde: 13-185
Coronavirus-Hotline: 13-280
Amt für Schulen, Kultur und Sport: 13-141
Stadtentwicklungsamt: 13-162
Amt für Grundstücksverkehr und Wirtschaftsförderung: 13-231
Rechnungsprüfungsamt: 13-114
Amt für Jugend und Familien: 13-151
Stadtbauamt: 13-241
Amt für Soziales, Senioren und Integration: 13-355
Stadtkämmerei: 13-121
 
Die telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr gegeben.

Freitag, 17.04.2020, 16 Uhr

Winnender City-Treff muss 2020 vermutlich pausieren

Der beliebte Winnender City-Treff muss für das Jahr 2020 höchstwahrscheinlich abgesagt werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten Corona-Rechtsverordnung des Landes, die am Samstag erwartet wird, erfolgen. Die Situation wird im Gemeinderat bald diskutiert.

Die Bundes- und Landesregierungen haben sich am Mittwoch, 15. April 2020 darauf verständigt, Großveranstaltungen wegen des Coronavirus bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Was genau unter Großveranstaltungen fällt, regelt die Landesregierung in einer überarbeiteten Version der Corona-Rechtsverordnung. Spätestens am Samstag rechnen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit der Gültigkeit der neuen Regelung. „Wir gehen Stand heute davon aus, dass unser beliebter City-Treff dann auch unter die gemeinten ‚Großveranstaltungen‘ fällt und somit untersagt wäre. Für die Winnender Bürgerschaft, die beteiligten Vereine und Wirte, die Künstler und das städtische Leben wäre es sehr schade, dennoch geht natürlich der Infektionsschutz absolut vor“, bedauert Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth die Situation, welche in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 28. April 2020 behandelt werden soll. Diese wird aus Infektionsschutzgründen entweder per Video-Sitzung stattfinden und für die Öffentlichkeit in den Großen Sitzungssaal übertragen werden oder alternativ mit ausreichend Abstand in der Hermann-Schwab-Halle stattfinden müssen. Der Blickpunkt und die Zeitung informieren noch rechtzeitig über den genauen Ablauf und die Teilnahmemöglichkeiten für die Öffentlichkeit. (er)

Freitag, 17.04.2020, 15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 63 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. 51 wurden aus der Quarantäne entlassen.

Donnerstag, 16.04.2020, 10 Uhr

Rems-Murr-Kreis übernimmt Kostenanteil für Schülerticket April 2020

Der Rems-Murr-Kreis übernimmt den Kostenanteil der Schülerinnen und Schüler für das Schülerticket für den Monat April 2020.
Da die Kostenanteile für den April bereits abgebucht wurden, wird als Ausgleich der Kostenanteil für den Monat Mai nicht abgebucht. Dies gilt jedoch nur für die Schüler, die im April weiter im Abo geblieben sind und ihre Tickets nicht zurückgegeben beziehungsweise das Schüler-Abo nicht gekündigt haben. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird auch auf die Kostenanteile im freigestellten Schülerverkehr für den Monat April verzichtet.

Bund-Länder-Einigigung zu Corona-Maßnahmen

"Wir müssen ganz konzentriert weiter machen"

Die Kanzlerin betonte: "Das, was wir erreicht haben, ist ein Zwischenerfolg, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg". Der Spielraum sei daher nicht groß - Infektionsketten unterbrechen.

Deshalb gilt weiter:
Halten Sie Abstand! Leitschnur des Handelns ist, alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben.

"contact tracing" per App
Um die Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, gelte es Infektionsketten zu erkennen, sagte Merkel. Deshalb unterstützten Bund und Länder den Einsatz von digitalem "contact tracing". Europäische und deutsche Datenschutzregeln werden dabei eingehalten. Eine solche App soll von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig genutzt werden.

Masken
Zudem warb die Kanzlerin für das Tragen von so genannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit - insbesondere im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.

Bei Schulen "behutsam und schrittweise vorgehen"
Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.
Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.

Kitas
Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Keine soziale Isolation der Menschen in den Heimen
Für Risikogruppen und insbesondere für Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Daher sollen hier jeweils spezifische Konzepte erarbeitet werden.

Viele Geschäfte können öffnen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen.

Großveranstaltungen bleiben untersagt
Da Großveranstaltungen in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Friseurbetriebe
Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnahmen können. Ebenfalls unter Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung.

Kirchen
Zunächst wird es dabei bleiben, dass religiöse Feierlichkeiten und Zusammenkünfte weiterhin nicht stattfinden. Noch in dieser Woche wird es ein Gespräch von Ministerpräsidenten und dem Bundesminister des Innern über die Frage geben, wie man einen einvernehmlichen Weg für das weitere Vorgehen findet.

Weiterer Fahrplan
Die bisher getroffenen Einschränkungen gelten ansonsten weiter. Hier eine Übersicht.
Mit diesen Beschlüssen wollen Bund und Länder die Infektionsketten noch besser kontrollieren. Regelmäßig wird die Infektionsdynamik kontrolliert – vor allem die Auslastung des Gesundheitswesens. Danach ist zu entscheiden, ob und welche Schritte ergriffen werden können.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden am 30. April das Infektionsgeschehen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten. Im Lichte der Ereignisse können dann weitere Maßnahmen ab dem 4. Mai beschlossen werden.

Mittwoch, 15.04.2020, 18.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 61 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 40 Personen.

Dienstag, 14.04.2020, 14 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 61 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 39 Personen.

Sonntag, 12.04.2020, 15 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 60 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 31 Personen.

Freitag, 10.04.2020, 12 Uhr

Vierte Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung in Kraft getreten

Die Vierte Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung ist heute in Kraft getreten.

Sozialministerium veröffentlicht Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport

Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten dürfen ausnahmsweise zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports betrieben werden.
Nähere Details finden Sie in der Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen- und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport).
Die Verordnung tritt morgen. 11. April in Kraft.

Sozialministerium veröffentlicht Corona-Verordnung Einreise. Die Einreise Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut wurden aufgehoben

 „Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise)“. 
Die Verordnung tritt morgen, 11. April 2020 in Kraft.
Anlass für den Erlass der Rechtsverordnung ist die Aufhebung der Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut. Die Verordnungskompetenz wurde mit der heute in Kraft getretenen
Vierten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung geschaffen.
Die Corona-Verordnung Einreise regelt eine häusliche Quarantäne sowie ein Tätigkeitsverbot für Ein- und Rückreisende für die Dauer von 14 Tagen.
Bestimmte Personengruppen sind hiervon ausgenommen, wenn sie keine auf eine COVID-19 hindeutenden Krankheitssymptome aufweisen. Zu den ausgenommenen Personengruppen zählen unter anderem Personen, die im Bereich des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Regierung und Verwaltung tätig sind, sowie Berufspendler
und Saisonarbeitskräfte.

Freitag, 10.04.2020, 17.30 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 59 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 31 Personen.

Donnerstag, 09.04.2020, 18 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 56 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 31 Personen.

Donnerstag, 09.04.2020, 17.30 Uhr

Notfallversorgung und medizinisch dringliche Behandlungen werden weiterhin durchgeführt

Patienten werden trotz Covid-19 an beiden Standorten weiterhin bestens und sicher versorgt

Winnenden/Schorndorf. Die Notfallversorgung der Bevölkerung und medizinisch dringliche Behandlungen werden weiterhin sicher und auf hochwertigem Niveau in den Rems-Murr-Kliniken durchgeführt. Niedergelassene Ärzte und die Bevölkerung im Rems-Murr-Kreis können sich in diesen Fällen wie gehabt an das medizinische Personal in Winnenden und Schorndorf wenden.
Die Behandlung von Notfallpatienten und dringliche Behandlungen findet getrennt und isoliert von denen mit Covid-19 Patienten statt. „Unser Corona-Therapieprozess findet in gesonderten Bereichen statt, der abgetrennt ist vom Rest der Kliniken. In der Vorbereitung auf die Krise war uns dies wichtig, damit die Leistungsfähigkeit der Kliniken weiter erhalten bleibt“, so Dr. Marc Nickel. „Zusätzlich sind alle Mitarbeiter in patientennahen Bereichen der Kliniken mit Mundschutz ausgestattet, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.“ „Die optimale Gesundheitsversorgung der Menschen im Rems-Murr-Kreis steht für uns an oberster Stelle“, so Dr. Marc Nickel, Geschäftsführer der Rems-Murr-Kliniken. „Auch zu Zeiten des grassierenden Coronavirus wird sich daran nichts ändern. Wir kommen weiterhin unserem Versorgungsauftrag nach. Neben der Behandlung von Corona-Patienten stehen weiterhin Behandlungen, die aufgrund der Dringlichkeit oder Schwere der Erkrankung keinen Aufschub dulden, im Fokus.“
Zur Notfallversorgung gehören alle Erkrankungen, die sofort behandelt werden müssen. Beispielsweise:

• Herzinfarkte und akute Herzschmerzen
• akute Schlaganfälle
• Unfälle
• Probleme des Verdauungsapparats mit massiven Schmerzen
• Probleme des Harntrakts mit massiven Schmerzen
• akute Gefäßverschlüsse von großen Arterien und Venen
Unter dringlichen Behandlungen sind gesundheitliche Probleme zu verstehen, die in den kommenden Tagen behandelt werden müssen. Hierzu ebenfalls einige Beispiele:
• Krebstherapien und Tumoroperationen
• Schwere schmerzbedingte Einschränkungen des Bewegungsapparates
• Anlage von Herzschrittmachern
• Geburten in Gegenwart einer gesunden Begleitperson inklusive der Versorgung von reifen Neugeborenen und Frühgeborenen

Für Patienten und Hausärzte bedeutet dies, dass die Rems-Murr-Kliniken bei Notfällen und dringlichen Behandlungen weiterhin die richtige Anlaufstelle sind. Alle Fachkliniken der Rems-Murr-Kliniken stehen ihren Patienten weiterhin zur Seite.
Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken unter www.rems-murr-kliniken.de

Donnerstag, 09.04.2020, 16.15 Uhr

Polizei informiert über Straftaten mit Bezug zum Coronavirus

Im Zusammenhang mit Covid-19 kommt es immer häufiger zu Straftaten. Die Polizei klärt über die Kriminalität in dem Zusammenhang auf
unter www.polizei-beratung.de/corona-straftaten
Die Polizeiliche Kriminalprävention klärt die Bevölkerung über Straftaten auf, bei denen Kriminelle gezielt die Verunsicherung angesichts der neuen Bestimmungen während der Corona-Pandemie ausnutzen. Mit ihrem Informationsangebot auf www.polizei-beratung.de bietet die Polizei einen schnellen Überblick über aktuelle Maschen der Kriminellen und vermittelt gleichzeitig hilfreiche Tipps um sich vor diesen Straftaten zu schützen.

Mittwoch, 08.04.2020, 15.30 Uhr

Laut Robert-Koch-Institut ist weltweit von einem Infektionsrisiko auszugehen.

Aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 ist weltweit von einem Infektionsrisiko auszugehen. Weiter Informationen finden auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.

Mittwoch, 08.04.2020, 14.45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 50 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aus der Quarantäne entlassen sind derzeit 9 Personen.

Dienstag, 07.04.2020, 16 Uhr

Corona-Verordnung für Heimbewohner

Das Sozialmininsterium hat eine Verordnung zur Untersagung des Verlassens bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen vor Infektionen mit Sars-CoV-2 erlassen. Die Corona-Verordnung Heimbewohner (22,2 KB). Sie tritt ab den 8. April 2020 in Kraft

Montag, 06.04.2020, 16.45 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Winnenden

In Winnenden sind derzeit 49 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Montag, 06.04.2020, 9 Uhr

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete aktualisiert

Internationale Risikogebiete
Ägypten: ganzes Land
Frankreich: ganzes Land
Iran: ganzes Land
Italien: ganzes Land
Niederlande: ganzes Land
Österreich: ganzes Land
Schweiz: ganzes Land
Spanien: ganzes Land
Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
USA: ganzes Land
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: ganzes Land

Freitag, 03.04.2020, 13 Uhr

Kärcher spendet Schutzmasken und Desinfektionsmittel

Die Winnender Firma Kärcher stellt im Umkreis seiner Standorte in Winnenden und Obersontheim umfangreiche Materialien zum Schutz gegen das Coronavirus zur Verfügung: Insgesamt 23.000 Mund-Nase-Schutzmasken, 2.300 Überziehschuhe, 3.250 Kopfhauben, 7.000 Einmalhandschuhe und 800 Liter Hand-Desinfektionsmittel werden aktuell an mehr als 50 Rettungsdienste, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Tafeln verteilt.

„Die sozialen Einrichtungen in unserer Region setzen sich mit bewundernswertem Engagement für ihre Mitmenschen ein“, sagt Hartmut Jenner, Vorsitzender des Vorstands bei der Alfred Kärcher SE & CO. KG in einer Pressemitteilung. „In der Corona-Krise ist es für uns daher selbstverständlich, schnell und unkompliziert zu helfen.“ Während die gesamte Schutzkleidung aus den eigenen, weltweiten Beständen des Reinigungsspezialisten stamme, kommt das gespendete Desinfektionsmittel direkt aus dem Kärcher-Produktionswerk in Sulzdorf bei Schwäbisch Hall. Normalerweise werde dort Reinigungs- und Pflegemittel hergestellt. Aufgrund der aktuellen Notsituation hat das Unternehmen die Fertigung umgestellt. Mit den bestehenden Rohstoffen werde nun dringend benötigtes Handdesinfektionsmittel produziert.