
Änderungen der Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 für Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden
Die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 stehen seit dem 04.07.2022 kostenfrei zum Abruf über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) und über die Internetseite der Stadt Winnenden bereit.
An folgenden Bodenrichtwertzonen werden aufgrund weiterer Beschlüsse des Gutachterausschusses Anpassungen vorgenommen:(Im nachfolgenden Text werden folgende Abkürzungen gewählt: Bodenrichtwertzone (RWZ), Bodenrichtwert (BRW), Flurstück (Flst.))
Stadt Winnenden
Winnenden: In den RWZ 9102 und 9118 wurde die Abgrenzung im Bereich des Flst. 7012 angepasst.
Winnenden-Hertmannsweiler: Im Bereich des Flst. 4030 wurde der Verlauf der RWZ 2002, 8201 und 8251 angepasst.
Winnenden-Birkmannsweiler: In der RWZ 1604 wurde die Abgrenzung im Bereich des Flst. 1167/2 angepasst.
Gemeinde Schwaikheim
Schwaikheim: In den RWZ 1005 und 1015 wurde der Verlauf der RWZ im nördlichen Bereich der Flst. 8313 – 8318, Sophie-Scholl-Straße angepasst.
Schwaikheim: In den RWZ 4001 und 2007 wurde die Abgrenzung im Bereich des Flst. 450/1 angepasst.
Gemeinde Berglen (nur nachrichtlich)
Berglen-Birkenweißbuch: Der Bodenrichtwert der RWZ 2922 war in den Plänen falsch angegeben (310 €/m² statt, wie beschlossen 330 €/m². Dies wird richtiggestellt.
Die vorgenannten Anpassungen werden im Internetportal BORIS-BW (www.grundsteuer-bw.de) berücksichtigt.
Winnenden, den 02.02.2023 Aino Ellsässer
Vorsitzende Gemeinsamer Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden