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Flurbereinigung Backnang (B14) - Feststellungsbeschluss vom 26.01.2023

AZ.: 43-3291-B04-11

gniDas Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Backnang (B14) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
 
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
 
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 10.02.2023 bis 10.03.2023 in der Stadtkämmerei, Eingang A, 2. Stock, Zimmer 220, Im Biegel 13, 71522 Backnang während der üblichen Dienststunden aus.
 
Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3291) eingesehen werden.
 
Der Feststellungsbeschluss (127,8 KB) beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
 
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Sitz: Waiblingen eingelegt werden.
(Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Postfach 1413, 71328 Waiblingen, Dienstgebäude: Stuttgarter Straße 110 in 71332 Waiblingen oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamts Rems-Murr-Kreis)
 
 
gez.                                                                                                     
Gerd Holzwarth