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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Hier finden Sie die signierte PDF-Datei der öffentlichen Bekanntmachung. (57,2 KB)

für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Winnenden für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waiblingen und den Strafkammern des Landgerichts Stuttgart.
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Waiblingen gefasst.
 
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

Freitag, 2. Juni 2023 bis Freitag, 9. Juni 2023

während den Dienststunden im Rathaus, Torstraße 10, 1. Stock, Zimmer 126, zu jedermanns Einsicht aus.
 
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Winnenden, Torstraße 10, 71364 Winnenden, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 und 34 GVG nicht aufgenommen werden durften und sollten.

Winnenden, 24. Mai 2023
 
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister