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Informationen zur JGR-Wahl 2024

Wahlen des JGR vom 2 – 26. Februar 2024

MITMACHEN – MITBESTIMMEN - MITGESTALTEN

Gesucht sind 16 Mitglieder zur Vertretung der Interessen von jungen Menschen aus Winnenden. Im Zeitraum 8. Dezember 2023 – 15. Januar 2024 können sich Interessierte zwischen 14 und 19 Jahren für die Wahl bewerben.
Die Online-Wahl findet vom 2. – 26. Februar 2024 statt. Hierfür bekommt jeder junge Mensch aus Winnenden eine persönliche TAN per Post zugeschickt.
Bei Fragen dürft ihr gerne Mitglieder des amtierenden JGRs ansprechen oder euch in der Geschäftsstelle des JGR melden unter 01590 – 46 93 180 (auch WhatsApp) oder manuel.schulz@winnenden.de.

Informationen und Bewerbungsformular

Erfahre mehr in unserem Flyer. (390,3 KB) Das Bewerbungsformular findest du hier (136 KB).

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Jugendgemeinderats vom 2. Februar bis 26. Februar 2024

1. Von Freitag, dem 2. Februar 2024, 10 Uhr, bis Montag, dem 26. Februar 2024, 10 Uhr, findet die Wahl des Jugendgemeinderats als Online-Wahl statt. In dieser Zeit ist das Wahlportal im Internet (erreichbar über www.jgr.winnenden.de) frei geschaltet. Dabei sind 16 Mitglieder des Jugendgemeinderats für 2 Jahre zu wählen.2. Bewerbungen für diese Wahl können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 15. Januar 2024 bis 12 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses für die Jugendgemeinderatswahl, Bürgermeisteramt, Torstraße 10, 71364 Winnenden, schriftlich eingereicht werden.3. (1) Wahlberechtigt zur Wahl des Jugendgemeinderats sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und Nationalität alle Jugendlichen, die am letzten Tag der Wahl das 13. Lebensjahr vollendet, aber das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Winnenden haben. Nicht wahlberechtigt sind Jugendliche, bei welchen ein Ausschlussgrund nach § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt.    (2) Wählbar in den Jugendgemeinderat sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und Nationalität alle Jugendlichen, die am letzten Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet, aber das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Winnenden haben. Nicht wählbar sind Jugendliche, bei welchen ein Ausschlussgrund nach § 28 Abs. 2 GemO vorliegt. Für die Einreichung einer Bewerbung ist die Einverständniserklärung der/des Betroffenen erforderlich.4. Die Bewerbung muss Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber enthalten. Vordrucke für die Einreichung einer Bewerbung sind in der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 108, erhältlich und können auch unter der Rufnummer 13-257 angefordert werden; ebenso stehen diese – zusammen mit weiteren Informationen zum Jugendgemeinderat – im Internet unter www.jgr.winnenden.de zur Verfügung.   Hartmut HolzwarthOberbürgermeister