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Informationen zum neuen Personalausweis

Seit 01.11.2010 ist nur noch der neue Ausweis im Scheckkartenformat erhältlich

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, dass der Bürger den neuen Personalausweis noch vielseitiger nutzen kann als bisher. Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig das Foto und - sofern erwünscht -, die Fingerabdrücke abgelegt. Diese Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, den neuen Personalausweis zu missbrauchen. Wichtig ist dabei, dass das digitale Foto und – soweit vorhanden – die Fingerabdrücke nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich sind. Der Bereich, in dem diese Daten sind, ist besonders geschützt.

Eine weitere neue Möglichkeit ist das „Sich-online-Ausweisen“, auch eID-Funktion (eID=electronic Identity) genannt. Der Ausweisinhaber kann sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und seine Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass das Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Diese Funktion ist aber erst bei Personen über 16 Jahren aktiviert und kann jederzeit bei der Bürgerservicestelle an- und ausgeschaltet werden.

Ebenfalls neu ist eine Sperrmöglichkeit des Ausweises, damit bei einem Verlust keine dritte Person den Ausweis für sich nutzen kann. Die Sperrung und Entsperrung muss ebenfalls bei der Bürgerservicestelle vorgenommen werden.

Für eine weitere Funktion, die Unterschrifts- oder auch Signaturfunktion genannt, muss zunächst ein Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis geladen werden. Diese Zertifikate erhält man direkt bei einem zugelassenen Signaturanbieter und NICHT bei der Bürgerservicestelle. Wer mehr über den neuen Ausweis mit seinen Möglichkeiten erfahren möchte, kann sich mit der Broschüre „Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis“, welche an der Infotheke der Stadt Winnenden ausgegeben wird, informieren.

Was muss ich bei der Antragstellung mitbringen?

Im Regelfall wird der neue Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis gegen eine Gebühr von 10 Euro ausgestellt werden. Für die Beantragung benötigt man den alten Reisepass oder Personalausweis, den alten Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Außerdem ist zu beachten, dass ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) bei der Beantragung vorzulegen ist.

Gebühr

Für die Ausstellung des neuen Personalausweises gelten ab 01.11.2010 folgende Gebühren:

antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro  

Weitere Gebühren fallen für folgende Serviceleistungen an:

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Ändern der PIN im Bürgerbüro (bei vergessener PIN) 6,00 Euro
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen rund um das Thema "Personalausweis" finden Sie in der Rubrik Behördenportal, Stichwortverzeichnis unter dem Schlagwort "Personalausweis".