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Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB

und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis

Die Bekanntmachung im PDF Format finden Sie hier. (89,5 KB)

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB Der Umlegungsausschuss der Stadt Winnenden hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hertmannsweiler
109/9, 1899/4, 1946/1, 2026/2, 2034/2, 2035/2, 2036/4,
Teil von 2037 ( hiervon eine südöstliche Teilflächen von 463 m²),
2038/2,
Teil von 2049 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 303 m²),
2050/2,
Teil von 2055 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 292 m²),
2057/2, 2060/2, 2075/1, 2076/1, 2077/1, 2079/1,
Teil von 2080 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 395 m²),
2081/1, 2085/1, 2088/3, 2095/1,
Teil von 2098 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 267 m²),
Teil von 2099 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 210 m²),
2100/1,
Teil von 2101 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 279 m²),
Teil von 2102 (hiervon eine südöstliche Teilflächen von 344 m²),
2290/9, 4597/1 und 4599/1
beschlossen.
Der Umlegung liegt der Bebauungsplan „Neuaufstellung Schmiede III" vom 25.10.2021, in Kraft getreten am 10.02.2022, zugrunde.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3.1, 3.2, 11, 30, 31 und 32.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Winnenden nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Stadt Winnenden, Rathaus, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 302, Torstraße 10, 71364 Winnenden während den folgenden Sprechzeiten
Montag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten Die Bekanntmachung der Stadt Winnenden vom 14.12.2017 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer II die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.


Winnenden, 10.05.2023
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister
und Vorsitzender des Umlegungsausschusses